Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
69a
11
VerhandlungDrucksache:
636/2013
GZ:
StU
Sitzungstermin: 26.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Wärmeversorgung Neckarpark - Durchführung des Forschungsprojekts

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.03.2014, öffentlich, Nr. 102
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 04.03.2014, GRDrs 636/2013, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Durchführung des Forschungsprojekts zur Wärmeversorgung des Neckarparks auf Basis von Wärme aus Abwasser unter der Federführung des Amts für Umweltschutz wird zugestimmt.

2. Vom Abschluss eines Kooperationsvertrags mit dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik (wissenschaftliche Begleitforschung) zur gemeinsamen Durchführung des Forschungsprojekts wird Kenntnis genommen.

3. Das Amt für Umweltschutz wird mit der Planung bis Leistungsphase 2 HOAI (Vorplanung mit Kostenschätzung) beauftragt. Die geschätzten Planungskosten betragen 390.000 Euro.

4. Der Aufwand in Höhe von 390.000 Euro wird im Teilergebnishaushalt THH 360 - Amt für Umweltschutz Amtsbereich 3607020 - Energiewirtschaft, Kontengruppe 42510 (sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) gedeckt. Die Kosten werden zu 50 % durch Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erstattet. Über die Planungsmittel-Pauschale Neckarpark beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung stehen 195.000 Euro zur Verfügung. Die Mittelumsetzung erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit der Verwaltung.

5. Das Amt für Umweltschutz wird ermächtigt Planungsaufträge in Höhe von 390.000 Euro an die, entsprechend des städtischen Förderantrags zum Förderbescheid genannten, Projektpartner (Ingenieurbüro Schuler, Bietigheim-Bissingen und Ingenieurbüro Klinger und Partner, Stuttgart) zu vergeben.

6. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von bis zu 22 Monaten einer Vollzeitkraft in EG13 für das Projekt Neckarpark beim Amt für Umweltschutz wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans während der Projektlaufzeit je nach Projektbedarf eine/n Ingenieur/in einzustellen, jedoch nur soweit dies durch Einnahmen aus den Fördermitteln für Personalkosten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gedeckt ist. Den Kosten für zusätzlich erforderliches Personal zur Projektumsetzung stehen zu 100 % Einnahmen aus den Fördermitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gegenüber.


EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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