Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 577/2023
Stuttgart,
07/24/2023


Erweiterte Öffnung von Schulturnhallen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich26.07.2023

Bericht:


Bisheriges Pilotprojekt

Das Schulverwaltungsamt stellt Räumlichkeiten von Schulen und Schulsportanlagen u.a. für Vereine und Sportgruppen zur Nutzung an Wochenenden zur Verfügung. Im Rahmen eines Pilotprojekts sind derzeit 17 ausgewählte Hallen an Wochenenden für außerschulische Nutzungen geöffnet. Die Hallen sind so ausgewählt, dass eine flächendeckende Versorgung über das gesamte Stadtgebiet sichergestellt ist.

Die im Pilotprojekt ausgewählten Turnhallen wurden bereits vereinzelt, z. B. für den Sportspielbetrieb an Wochenenden von Stuttgarter Sportvereinen und Sportgruppen angefragt und seither ohne zusätzliche personelle Kapazitäten überlassen.

Bei der Wochenendöffnung der im Pilotprojekt ausgewählten Hallen ergaben sich Energie- (Strom, Heizung) und Wasserkosten im Jahr 2022 von insgesamt rd. 2.200 €/Jahr. Grundlage für die Berechnung ist der durchschnittliche Energieverbrauch einer Turnhalle an einem Schultag.

Im Bereich der Reinigung ergaben sich bei einer Wochenendöffnung der 17 Hallen Reinigungskosten im Jahr 2022 von rd. 129.570 €/Jahr. Grundlage für die Berechnung sind die Reinigungszeiten für die Unterhaltsreinigung, sowie die derzeitigen durchschnittlichen Tarife in den 17 Hallen für die Reinigung an Samstagen und Sonntagen mit den jeweiligen gesetzlich vorgegebenen Zuschlägen.

Im Doppelhaushalt 2022/2023 wurden für die Abdeckung dieser Kosten durch den Gemeinderat 150.000 € zur Verfügung gestellt.

Möglichkeiten einer dauerhaften umfassenden Ausweitung der Nutzungszeiten von Schulturnhallen für den Vereinssportbetrieb

Aus Sicht des Schulverwaltungsamtes ist das Ziel, die Hallen, die zur Verfügung gestellt werden, optimal auszulasten. Dieser Ansatz wird bereits seit Jahren verfolgt. Alle Anfragen nach Wochenendnutzungen für den Trainingsbetrieb werden geprüft und die Nutzung von Hallen in der Regel bei freien Hallenkapazitäten vorgeschlagen. Dabei können allerdings nicht immer alle Wünsche der Vereine hinsichtlich der Lage und Ausstattung der Hallen sowie der Nutzungszeiten berücksichtigt werden. Auch von Seiten des Amtes für Sport und Bewegung können auf Grund der Vielzahl an Sanierungen, die derzeit im Stadtgebiet durchgeführt werden, nicht immer genügend Ersatzzeiten angeboten werden.

Grundsätzlich und vorrangig dienen die Schulräume und Schulsportstätten der Erfüllung der Bildungsaufgaben im Rahmen des Schulgesetzes. Schulische Zwecke sind neben dem eigentlichen Schulunterricht und der Ganztagesbetreuung auch alle schulnahen Nutzungen, wie Elternabende, Schulfeste, Nutzungen von Schulfördergruppen bzw. Schulfördervereinen, Kooperationen zwischen Schulen und Vereinen, aber auch der muttersprachliche Zusatzunterricht, der teilweise in den Regelunterricht der Schulen integriert ist. Außerschulische Nutzungen von Schul- und Schulsportanlagen können grundsätzlich nur dann gestattet und vertraglich geregelt werden, soweit diese Nutzungen zeitlich und inhaltlich nicht der schulischen Widmung entgegenstehen.

Die Möglichkeit für Überlassungen an Dritte stellt jedoch ein wichtiges zusätzliches Raumangebot insbesondere für sportliche, kulturelle und bildungsorientierte Zwecke dar. Es unterstützt somit das Gemeinwesen der Landeshauptstadt Stuttgart ganz wesentlich.

Im Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 wurden insgesamt 1.766 Verträge für schulische Nutzungen und 1.043 Verträge für außerschulische Nutzungen vom Schulverwaltungsamt abgeschlossen.
Das Amt für Sport und Bewegung muss gegenwärtig Nachfragen von vereinsungebundenen Sportgruppen (Freizeitsportgruppen) auf Grund der ausgeschöpften Kapazitäten regelmäßig ablehnen. Die Bereitstellung weiterer Schulsportstätten würde eine nicht unwichtige Möglichkeit bieten, diese Nachfragen abzudecken. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass eine weitere Öffnung auch weitere Nachfragen generiert.

Grundsätzlich bedarf eine Bereitstellung weiterer Schulsportstätten inklusive aller städtischer Lehrschwimmbäder für Nutzungen an Wochenenden und/oder in den Ferien einer Änderung der „Allgemeinen Überlassungsbestimmungen für Schul- und Schulsportanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart“ im Rahmen eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses. Diese Änderung kann erst nach Entscheidung des Gemeinderates zu den im Folgenden vorgeschlagenen Varianten A und B vorgenommen werden.

A. Zusätzliche Öffnung an Wochenenden
Städtische Turnhallen und Lehrschwimmbäder werden den Sportvereinen an Wochenenden eigenverantwortlich ohne Betreuung durch Schulhausmeister*innen zur Nutzung überlassen, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen (u. a. separater Zugang zur Halle) und die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die geplanten Nutzungszeiten wären samstags von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr und sonntags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Eine Öffnung der städtischen Turnhallen an Ferienwochenenden und an Feiertagen ist nicht vorgesehen.

Die Öffnung aller städtischen Turnhallen könnte kurzfristig erfolgen, wenn Schlüsselverantwortung vereinbart und möglich ist.

B. Zusätzliche Öffnung in den Schulferien
Städtische Turnhallen und Lehrschwimmbäder könnten den Sportvereinen während der Schulferien zu denselben Bedingungen wie an Wochenenden zur Nutzung überlassen werden (siehe Variante A). Zusätzlich wären die geplanten Nutzungszeiten montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Bei entsprechender Änderung der Überlassungsbestimmungen und Schaffung der hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sind die ca. 70 städtischen Turnhallen für den Sport-übungsbetrieb ohne Hausmeisterbetreuung und mit Schlüsselverantwortung zu den genannten Zeiten und unter Voraussetzung der örtlichen Gegebenheiten zu überlassen. Bei Überlassung mit Schlüsselverantwortung erhält der Nutzer für seine beantragte Nutzungszeit vom diensthabenden Schulhausmeister gegen Unterschrift die Schlüssel ausgehändigt.

Neben der Schlüsselverantwortung müssten hierbei folgende weitere Pflichten auf die Nutzer*innen übertragen werden:

In den Weihnachtsferien und den ersten drei Wochen der Sommerferien bleiben die Hallen für Wartungs- und Reinigungsarbeiten (Grundreinigung) grundsätzlich geschlossen. Die Lehrschwimmbäder unterliegen sehr strengen gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Wasserqualität (Grundreinigung), so dass eine Öffnung in den Sommerferien grundsätzlich nicht möglich ist. Die Grundreinigung der Lehrschwimmbäder beinhaltet die komplette Leerung und Neuchlorierung des Wassers.

Personelle Auswirkungen:

Der Aufwand für die Bearbeitung der schulischen und außerschulischen Nutzungen der Schul- und Schulsportanlagen wird beim Schulverwaltungsamt anhand eines Punktesystems bewertet. So werden z. B. 3 Punkte für Turnhallen und 4 Punkte für Sporthallen angesetzt. Der Mehraufwand für Nutzungen an Wochenenden wird mit 1 Punkt zusätzlich bewertet, ebenso wie der Aufwand für Nutzungen in den Ferien. Auf Grundlage der derzeit festgelegten Nutzungszeiten ergibt sich für alle Objekte (Schulen und Sportstätten) eine Gesamtpunktzahl von 1.423. Für die Aufgabenerledigung stehen im Moment 3,5 Stellen zur Verfügung.
Eine zukünftige regelmäßige Wochenendöffnung von dann insgesamt ca. 70 Turnhallen würde 70 Punkten zusätzlich entsprechen. Daraus ergäbe sich ein zusätzlicher Personalbedarf in der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamtes für den Bereich Nutzungen von 0,17 Stellen (Variante A).

Eine zukünftige regelmäßige Ferienöffnung von dann insgesamt ca. 70 Turnhallen würde ebenfalls 70 Punkten zusätzlich entsprechen. Daraus ergäbe sich ein zusätzlicher Personalbedarf in der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamtes für den Bereich Nutzungen von ebenfalls 0,17 Stellen (Variante B).
Bei insgesamt ca. 70 städtischen Turnhallen ergäbe sich ein zusätzlicher Personalbedarf in der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts für den Bereich Nutzungen von insgesamt 0,34 Stellen in der Entgeltgruppe 8.

Der sichere Betrieb der Lehrschwimm- bzw. Therapiebäder (LSB) wird in erster Linie durch das Schulhausbetreuungssystem gewährleistet. Hierfür wurde im Haushalt 2020/2021 ein Bedarf von 0,1 Stelle je Schwimmbad anerkannt und 0,3 Stellenanteile unbefristet geschaffen. Bei der Öffnung aller zehn Lehrschwimmbäder des Schulverwaltungsamtes an den Samstagen ist der zusätzliche Tätigkeitsumfang im Bereich Schulhausmeisterpersonal durch die Schaffung eines Stellenanteils von 0,7 in EG 7 abzudecken, wenn man von dem o.g. Bedarf von 0,1 Stelle je Schwimmbad und den bereits vorhandenen 0,3 Stellenanteilen ausgeht. Damit könnte auch die städtische Initiative „schwimmfit – Sicher Schwimmen in Stuttgart“ erfolgreich weitergeführt und das Angebot an Schwimmkursen stetig erweitert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Für jede zusätzlich geöffnete städtische Turnhalle und Lehrschwimmbad sind jährliche Finanzmittel für Energie- und Wasserkosten sowie Reinigungsarbeiten bereitzustellen. Ausgehend von den Kosten der Pilothallen aus 2022 ergeben sich folgende Kosten:

Pilothallen
(= 17 städt. Turnhallen)
Erweiterung
(= 70 städt. Turnhallen + 10 Lehrschwimmbäder)
Energie- (Strom, Heizung) und Wasserkostenrd. 2.200 € / Jahrrd. 10.353 € /Jahr
Reinigungskostenrd. 129.570 € / Jahrrd. 609.741 € / Jahr
Gesamtkosten rd. 131.770 € / Jahrrd. 620.094 € / Jahr

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029ff.
TEUR
Erweiterung Hallenzeiten

42410 Bewirtschaftung Grundstücke und baul. Anlagen
470
470
470
470
470
Finanzbedarf
470
470
470
470
470
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029ff.
TEUR
Erweiterung Hallenzeiten
150
150
150
150
150
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Innenverwaltung 40, Bereich Nutzungen EG 8
0,34
Schulhausmeister / LSB – schwimmfit EG 7
0,7
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
79
79
79
79
79
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
79
79
79
79
79
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Stellungnahme Referat AKR:
Für folgende in der Drucksache dargestellten Personalbedarfe wurde im Stellenplan-verfahren 2024/2025 ein Stellenplanantrag gestellt. Die Prüfung ergab, dass kein Stellenplankriterium erfüllt ist:
- "Innenverwaltung 40, Bereich Nutzungen EG 8", 0,34 VZK (stellenplanantrag 35)
- "Schulhausmeister / LSB - schwimmfit EG 7", 0,7 VZK (Stellenantrag 36).

Anmerkung zu "Schulhausmeister / LSB schwimmfit EG 7", Seite 7, Abs. 2:
Für die Öffnung von drei weiteren Lehrschwimmbädern an Samstagen im Zusammenhang mit "schwimmfit" wurden zum Doppelhaushalt 2020/2021 durch denGemeinderat in der 1. Lesung (ohne Antrag der Fachverwaltung) 0,3 VZK für eine*n Schulhausmeister*in (EG 7 TVöD) beschlossen.

GRDrs 937/2015 "Organisationsuntersuchung Schulhausbetreuungssystem" sieht pro Schulverbund je eine/n Stamm-Schulhausmeistrer/in in den Hauptzeiten (bis 15 Uhr) und eine Betreuung durch "Tourenhausmeister/innen" in den Randzeiten (ab 15 Uhr) vor. Dazu wurden jeweils mehrere Schulen in sog. Verbünde zusammengefasst und ein Bedarf pro Verbund erhoben. Eine Schaffung von Hausmeisterstellenanteilen kann daher ohne Fortschreibung oder Neufassung der o.g. Organisationsuntersuchung nicht nachvollzogen werden. Es wäre vorrangig zu prüfen bzw. dazulegen, ob eine Anpassung der sog. Verbünde nicht einen ebenso positiven Effekt auf die Betreuungssituation bringen kann.

Referat WFB hatte Anmerkungen zur zahlenmäßigen Darstellung der finanziellen Auswirkungen. Diese wurden in der Vorlage übernommen.






Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:


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