Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 559/2011
Stuttgart,
11/15/2011


Bericht zur Straßenerhaltung einschließlich Straßenentwässerungsanlagen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
29.11.2011
30.11.2011

Bericht:


Mit den zusätzlich bereitgestellten Mitteln (GRDrs 389/2011) konnten in den Sommerferien 2011 bereits Abschnitte der Cannstatter Straße, der Heilbronner Straße, der Talstraße und der Augsburger Straße erneuert werden. In der Cannstatter Straße wurde dabei ein lärmarmer Asphalt eingebaut. Weitere Maßnahmen werden zurzeit vorbereitet und werden in 2012 ausgeführt.

In diesem Bericht wird die Situation bei der Straßenerhaltung dargestellt und insbesondere auf den Mittelbedarf in den nächsten beiden Jahren eingegangen.


Allgemeines

In das Anlagevermögen der Stadt Stuttgart sollte kontinuierlich investiert werden, um den Wert zu erhalten. Seit der Einführung der Kommunalen Doppik wird auch der erforderliche Reinvestitionsbedarf ersichtlich. Das vom Tiefbauamt verwaltete Infrastrukturvermögen der Stadt, das neben Straßen und Wegen auch Ingenieurbauwerke (z. B. Tunnel und Brücken), Straßenzubehör (z. B. Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen) und auch Gewässerbauwerke (z. B. Dämme) und Brunnen beinhaltet, weist einen Restbuchwert zum 31.12.2010 von rd. 1,5 Mrd. € aus. Auf das vom Tiefbauamt verwaltete Infrastrukturvermögen entfallen rd. 60 Mio. € Abschreibungen im Jahr. Diese umfassen rund die Hälfte der im städtischen Haushalt enthaltenen Abschreibungen.

Im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 müssen seit dem Doppelhaushalt 2010/2011 vom Tiefbauamt im Ergebnishaushalt 5,5 Mio. €/Jahr eingespart werden. Um diese Einsparungen erbringen zu können, war es notwendig, im Unterhaltungsbereich der öffentlichen Infrastruktur 20% der verfügbaren Mittel zu kürzen. Die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Unterhaltung des umfangreichen Infrastrukturvermögens der Stadt können dadurch nicht mehr ausreichend durchgeführt werden.

Dabei steigen die Anforderungen an die Infrastruktur ständig. Die Verkehrsbelastung erhöht sich, die Anlagen brauchen eine aufwändigere Steuerung und gesetzliche Vorgaben zwingen zu Investitionen in Betriebs- und Arbeitssicherheit. Es ist deshalb dringend erforderlich, die Haushaltskürzungen im Bereich der baulichen Unterhaltung für die Infrastruktur zurückzunehmen. In Teilbereichen müssen die Ausgaben darüber hinaus gesteigert werden, da schon in der Vergangenheit zu wenig Mittel vorhanden waren oder Aufgaben hinzugekommen sind.


Strategie für die Straßenerhaltung

Über den Zustand des Stuttgarter Straßennetzes und den daraus resultierenden Mittelbedarf wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik zuletzt in GRDrs. 865/2009 am 10. November 2009 berichtet (Niederschrift Nr. 496/2009). Ein gesonderter Bericht über die Stuttgarter Stäffele erfolgte am 7. Dezember 2009 im Verwaltungsausschuss (GRDrs. 1002/2009). Im März dieses Jahres wurde im Ausschuss für Umwelt und Technik und im Verwaltungsausschuss mündlich zum Thema Winterschäden an den Straßen berichtet. Vor den Sommerferien wurden für ausgewählte Projekte zusätzliche Mittel in Höhe von 0,6 Mio. € für 2011 zur Verfügung gestellt und für das Haushaltsjahr 2010 einem überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 1.000.000 € zugestimmt (GRDrs 389/2011).

Für die Erhaltung der Straßen, Gehwege und Treppen standen ohne die Sondermittel in den letzten beiden Jahren insgesamt Unterhaltungs- und Investitionsmittel von jährlich rund 7 Mio. € zur Verfügung. Das waren ca. 1,6 Mio. € jährlich weniger als in den beiden Jahren davor. Die Mittel wurden sowohl für umfassende Erneuerungs- und Instandsetzungsmaßnahmen als auch flächendeckend zur Reparatur verteilter kleinerer Schäden im Stadtgebiet eingesetzt.





Trotz dieser laufenden Maßnahmen hat sich der Straßenzustand in den letzten Jahren weiter in der Substanz verschlechtert. Dazu beigetragen haben zusätzlich die strengen Winter dieses und letztes Jahr.


Die Erkenntnisse aus der Erstbewertung des Stuttgarter Straßennetzes im Zuge der Einführung einer städtischen flächendeckenden Anlagenbuchhaltung bestätigen diesen Substanzverlust. Bei einem Straßenvermögen von rund 1,6 Mrd. € Herstellungskosten wären jährlich für die bauliche Unterhaltung dieser Verkehrsflächen 12,5 Mio. € erforderlich. Je m² städtische Verkehrsfläche wären demnach durchschnittlich 0,75 € an Unterhaltungsmitteln erforderlich. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen empfiehlt zur Verminderung des fortschreitenden Substanzverlusts des Straßenaufbaus sogar 1,30 €/m² Straßenfläche an Unterhaltungsmitteln einzusetzen.

Im Vergleich dazu stand dem Tiefbauamt in den vergangenen vier Jahren durchschnittlich ein jährliches Unterhaltungsbudget von lediglich 0,50 €/m² zur Verfügung. Die Haushaltskürzungen verstärken dieses Defizit. Für die Jahre 2010 und 2011 standen dem Tiefbauamt lediglich rund 7 Mio. € - dies entspricht 0,42 €/m² - zur Verfügung. Nach Bereitstellung der Sondermittel standen Unterhaltungsmittel von ca. 0,49 €/m² zur Verfügung. Die Mittelbereitstellung sollte frühzeitig für die Haushaltsjahre erfolgen, da so Planungsicherheit besteht und die Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden können.



Es ist zu erwarten, dass sich der Substanz- und Werteverlust des Straßenvermögens in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Die Mittelkürzungen im Bereich der Straßenunterhaltung und -erneuerung haben dies weiter verschärft und beschleunigt.

Auch die Bereitstellung von Investitionsmittel für Neubauvorhaben, wie für die Umgestaltung der Querspange, dem Ausbau der Heilbronner Straße oder neue Erschließungsgebiete (z.B. A1-Gelände) kann den Mangel an Mitteln für die Erhaltung nicht ausgleichen bzw. verschärft die Situation noch. Damit steigt die Zahl der zu unterhaltenden Straßenflächen an oder es kommen hochwertige Belagsflächen hinzu, die im Unterhalt entsprechende Kosten verursachen.



Weiteres Vorgehen

Das Tiefbauamt schlägt vor, die Haushaltskürzung für diesen Bereich zurückzunehmen und zusätzlich 1,5 Mio. € pro Jahr zur Verfügung zu stellen, um dem Substanzverlust der in den letzten Jahren eingetreten ist entgegenzuwirken. Mit einem jährlichen Budget von 10 Mio. € für die Straßenerhaltung und -erneuerung, könnte das Defizit in den nächsten 10 bis 15 Jahren nach heutigem Stand aufgearbeitet werden. Die wichtigsten Maßnahmen zur Straßenerneuerung sind in der Anlage dargestellt. Die restlichen Mittel sollen für die Straßenunterhaltung verwendet werden und sind nicht im Einzelnen aufgeführt, da es sich um viele Kleinmaßnahmen handelt, bzw. die Prioritäten erst in den beiden nächsten Frühjahren festgelegt werden.

In den letzten Jahren konnte auf Grund der Haushaltslage in das bestehende Straßennetz nicht genug reinvestiert werden, um das Anlagevermögen zu erhalten. In Folge müssen immer mehr Mittel für die bauliche Unterhaltung eingesetzt werden, um Winterschäden und Schäden die die Verkehrssicherheit gefährden notdürftig und mit geringer Haltbarkeit zu reparieren.

Bei gleichbleibendem oder sinkendem Budget verringert sich damit der Anteil an Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die langfristig zu einem besseren Straßenzustand und wirtschaftlicheren Mitteleinsatz führen.

Im Vorbehaltsstraßennetz ist eine Belagserneuerung alle 10 - 12 Jahre notwendig, um Folgeschäden zu vermeiden. Denn Netzrisse und kleinere Aufbrüche begünstigen das Eindringen von Wasser in den Straßenaufbau und beschleunigen das Altern der Straße. Damit steigen die Kosten für die Reparatur stark an.

Bei den Baumaßnahmen im Vorbehaltsstraßennetz sind die Kosten für die Verkehrssicherung sehr hoch und fallen bei kleinräumigen Erhaltungsmaßnahmen in einer Straße über mehrere Abschnitte auch mehrfach an. Ziel ist es daher größere Abschnitte zu bilden und dafür in Kauf zu nehmen, dass an anderer Stelle die Schäden erst später beseitigt werden können.

Grundlage für die Entscheidung, wo vordringlich gehandelt werden muss, ist dabei das Ergebnis der Straßenzustandserfassung sowie die Daten der Anlagenbuchhaltung. Mit diesen Daten ist es möglich, gezielt die vordringlichsten Straßenabschnitte auszuwählen und einen sowohl nach fachlichen wie auch nach betriebswirtschaftlichen Kriterien effektiven und effizienten Mitteleinsatz sicherzustellen.

In den Straßen außerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes wird verstärkt die Chance genutzt, bei Baumaßnahmen von Leitungsträgern die verbleibenden Flächen mit zu erneuern. Ansonsten wird in den Nebenstraßen ein höheres Schadenniveau in Kauf genommen. Auch hier wird die Strategie verfolgt lieber einen Straßenabschnitt nachhaltig zu erneuern, als viele Stellen zu flicken.



Lärmschutz

Jeder sanierte Straßenabschnitt bedeutet auch, dass der Verkehrslärm aufgrund der neuen ebenen Fahrbahndecke abnimmt. Bei größeren Maßnahmen wird zusätzlich untersucht, ob ein lärmarmer Asphalt eingesetzt werden kann, der den Verkehrslärm weiter reduziert. Die Cannstatter Straße konnte so auf eine Länge von ca. 800 m mit einem lärmmindernden Belag versehen werden. Die lärmmindernde Wirkung beträgt nach den Erfahrungen von der B10/27 in Zuffenhausen mindestens 3 dbA, was eine Halbierung der Lärmwerte bedeutet. Die Messungen erfolgen im November 2011.


Beurteilung Straßenzustand:

Zwischen den beiden Zustandserfassungen 2005/06 und 2009 haben sich die Zustandsdaten im Vorbehaltsstraßennetz wie folgt geändert:

Begehung 2005/06Befahrung 2009Fortschreibung 2011
Einstufung in
Klasse 1-3
(unkritisch)
80 %
76 %
< 75 %
Einstufung in
Klasse 4 und 5
(Handlungsbedarf)
20 %
24 %
> 25 %

Die nächste messtechnische Zustandserfassung des Vorbehaltsstraßennetzes ist für 2014 vorgesehen.

Die Einstufung der Straßen erfolgte hierbei in fünf Klassen mit folgender Bedeutung:

· Klasse 1: sehr schwach ausgeprägtes Schadensbild
· Klasse 2: schwach ausgeprägtes Schadensbild
· Klasse 3: deutlich ausgeprägtes Schadensbild
· Klasse 4: stark ausgeprägtes Schadensbild
· Klasse 5: sehr stark ausgeprägtes Schadensbild

Bei Klasse 4 kann eine Sanierung nicht mehr lange hinausgezögert werden, bei Klasse 5 besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf.


Ausblick

Es ist vorgesehen mit wissenschaftlicher Begleitung neben der regelmäßigen Zustandserfassung auch den finanziellen Bedarf im Rahmen einer weitergehenden Strategie für die nächsten Jahre zu ermitteln und die entsprechenden Auswirkungen auf das Anlagevermögen Straße.


Umsetzung Straßenerhaltungsprogramm

Das für die Jahre 2012 / 2013 vorgesehene Unterhaltungsprogramm ist in der Anlage 1 dargestellt. Es sind nur die Maßnahmen dargestellt, die im Finanzhaushalt finanziert werden. Dabei wird unterstellt, dass im nächsten Doppelhaushalt die dringend benötigen 10 Mio. €/Jahr zur Verfügung stehen. Sollte das nicht möglich sein, müssen die Maßnahmen zeitlich verschoben werden und mit Notreparaturen die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Dieses Vorgehen reduziert zusätzlich die Anzahl und den Umfang der Maßnahmen, die mit dem aktuellen Budget möglich sind.

Die Straßenerhaltung ist eine Daueraufgabe, um das Anlagevermögen zu erhalten. Bislang wurden mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die entstandenen Schäden repariert, da eine vorausschauende Erhaltung nicht möglich war.


Stellenausstattung Baubetriebsstellen

Ein weiterer Aspekt bei der Betrachtung des Straßenzustandes und dessen Entwicklung ist die Personalsituation der vom Tiefbauamt betriebenen Baubetriebsstellen. Bereits mit der GRDrs 152/2008 wurde der Gemeinderat über die Situation auf den Baubetriebsstellen des Tiefbauamts informiert.

Das Tiefbauamt betreibt derzeit 12 Baubetriebsstellen, die flächendeckend über das Stadtgebiet verteilt sind. Jede Baubetriebsstelle besteht dabei entsprechend der Größe des jeweiligen Baubezirkes aus dem Betriebsstellenleiter sowie in der Regel 6 bis 8 Mitarbeitern. Neben den Baubetriebsstellenleitungen sind in der Summe 84 Mitarbeiter auf den Betriebsstellen beschäftigt. Im Zuge des Bauhofkonzeptes wurde die Mitarbeiterzahl von ursprünglich 122 im Stellenplan 2000/2001 auf die oben genannten 84 reduziert. Dies entspricht einer Streichung von 31% in Bezug auf die ursprüngliche Stellenausstattung. Zum Stellenplan 2012 werden drei weitere Stellen (Grund: organisationsbedingte Wegezeiten und Altersteilzeit) gestrichen.


Verkehrssicherungspflicht

Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht müssen Straßenschäden regelmäßig innerhalb kürzester Zeit beseitigt oder abgesichert werden. Im Vergleich zu vergangenen Jahren, in denen die Baubetriebsstellen auf Schäden bereits während des Winters reagieren konnten, können diese Erhaltungsmaßnahmen seit 2 Jahren aufgrund der winterlichen Bedingungen und dem fehlenden Personal nur verzögert und über einen wesentlich längeren Zeitraum durchgeführt werden. Eine zeitnahe Aufgabenerfüllung ist nicht mehr möglich. Die Entwicklung zeigt, dass sich dadurch der Straßenzustand zunehmend verschlechtert und ein erhöhter Bedarf bei der Kleinschadensbehebung entsteht. Darüber hinaus ist mit zunehmenden Schadensersatzansprüchen durch die Verkehrsteilnehmer zu rechnen.

Derzeit zeichnet sich ab, dass die bei den Baubetriebsstellen laufenden Aufgaben nicht mehr im vollem Umfang wahrgenommen werden können, da nicht genügend Personal vorhanden ist.


Stellen für Straßenbauer

Aus diesem Grund wurden vom Tiefbauamt für den Stellenplan 2012/2013 vier Stellen für Straßenbauer beantragt, die im bisherigen Stellenplanverfahren aber bislang nicht berücksichtigt wurden. Jeder Bauabteilung sollen zwei der beantragten Stellen zugeordnet werden und innerhalb der Bauabteilungen als Springer bezirksübergreifend eingesetzt werden.


Straßenentwässerung

Im Bereich der Straßenentwässerung müssen verschiedene Aufgaben vom Straßenbaulastträger übernommen werden, die bislang vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) getragen wurden. Damit kommen auf den städtischen Haushalt Mehrbelastungen zu, die neu veranschlagt werden müssen, da sie sonst zusätzlich aus den bereits zu knappen Unterhaltungsmitteln übernommen werden müssen.

Seit dem 01.01.2009 ist die Bau- und Unterhaltungslast für die rund 90 km reinen Straßenentwässerungskanäle auf das Tiefbauamt übergegangen. Seitdem müssen zusätzlich 280.000 € pro Jahr für die Unterhaltung dieser Kanäle aus der Straßenerhaltung finanziert werden. Ein hierfür in den letzten Haushaltsplanberatungen geltend gemachter Mehrbedarf fand keine Berücksichtigung. Hinzu kommen Reinigungskosten für diese Straßenentwässerungskanäle, die gegen Kostenerstattung von der SES übernommen wird. Durch eine möglichst bedarfsgerechte Reinigung werden nur 200.000 € pro Jahr verrechnet. Die hierfür erforderlichen Mittel werden für den Doppelhaushalt 2012/13 angemeldet.

In vielen Straßenunterführungen sind Pumpwerke installiert, die das Regenwasser das sich im Tiefpunkt sammelt in die höher gelegenen Kanäle pumpen. Die Pumpwerke müssen regelmäßig gewartet werden, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Diese Aufgabe wird von der SES übernommen, die hierfür Kosten in Höhe von 150.000 € pro Jahr verrechnet. Im Rahmen des Budgetgesprächs wurden davon 100.000 € dem Tiefbauamt bewilligt.

Die Pumpwerke im Zuge der B 14 am Österreichischen Platz, Wilhelmsplatz, Charlottenplatz und Gebhard-Müller-Platz müssen dringend saniert werden. Aufgrund des Alters der Anlagen von ca. 50 bis 60 Jahren ist die Betriebssicherheit gefährdet. Deshalb müssen die elektrischen Anlagen und die Pumpen erneuert werden. Der Umfang für die Sanierung wird auf ca. 1 Mio. € geschätzt und ist für die nächsten 5 Jahre geplant. Die Mittel hierfür in Höhe von 200.000 € / Jahr werden für den Doppelhaushalt 2012/13 angemeldet.


Erforderlicher Schwerpunkt Treppenunterhaltung

Neben der Straßen- und Gehwegunterhaltung darf die Treppenunterhaltung nicht vernachlässigt werden. Gerade im letztgenannten Bereich sieht das Tiefbauamt einen großen Handlungsbedarf.

Wie bereits in der GRDrs. 865/2011 berichtet, hat das Amt rund 400 Treppenanlagen zu unterhalten, hierfür standen jährlich 400.000 € zur Verfügung. Nach der Haushaltskürzung ist dieser Betrag auf 320.000 € pro Jahr reduziert. Für den Haushalt 2010/11 wurden Sondermittel von insgesamt 100.000 € beschlossen, so dass 370.000 € pro Jahr zur Verfügung standen.

Mit den Sondermittel konnte nur ein kleiner Teil der vorgesehenen Maßnahmen in Angriff genommen werden. Die Sondermittel wurden überwiegend in die Sanierung der Sünderstaffel investiert.

Angesichts der Tatsache, dass gerade im Bereich der Treppenunterhaltung ein sehr großer Teil der Arbeiten wegen der beengten und steilen Örtlichkeiten nicht maschinell, sondern in teurer Handarbeit erledigt werden muss, reichen die rechnerisch zur Verfügung stehenden 925 € je Treppenanlage bei weitem nicht aus.

Dies führt dazu, dass beispielsweise historisch interessante und kunstvoll geschmiedete Treppengeländer durch Industrieprodukte ersetzt werden müssen, weil die Kosten beider Alternativen im Faktor 2,5 zu 1 zueinander stehen.

Angesichts der Tatsache, dass Stuttgart als „Stadt der Stäffele“ bekannt ist, Stuttgart Marketing Stäffelestouren anbietet und es auch Bücher zu dem Thema gibt, möchte das Tiefbauamt hier gerne gegensteuern und in den nächsten beiden Jahren zumindest die in Anlage 2 beschriebenen Treppenanlagen instand setzen.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AK haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

CDU-Gemeinderatsfraktion Nr. 211/2011 vom 20. Mai 2011
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion Nr. 240/2011 vom 03. Juni 2011

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Dirk Thürnau
Bürgermeister





Anlage 1 Vorgesehene Straßenerneuerungen (Finanzhaushalt) 2012/13
Anlage 2 Sanierung Historische Treppenanlagen 2012/2013
Anlage 3 Zusammenstellung der Mittelmehrbedarfe 2012/2013




Liste der für 2012/2013 vorgesehene Maßnahmen (Finanzhaushalt)


2012
2013
gesamt
Geplante Erhaltungsmaßnahmen bei bisherigem Budget
ohne Haushaltsküzung
Neue Weinsteige zw. Bopser und Haigst
100.000 €
100.000 €
200.000 €
Hohenheimer-/Charlottenstraße
80.000 €
80.000 €
160.000 €
Böheimstraße zw. Karl-Kloß-Straße und Marienplatz
50.000 €
50.000 €
Reinsburgstraße zw. Schwab- und Silberburgstraße
70.000 €
70.000 €
Böblingerstr. Zw. Kaltental und Vaihingen
80.000 €
80.000 €
Hegelstraße zw. Russischer Kirche und Rosenbergstraße
60.000 €
60.000 €
Neckarstraße
80.000 €
80.000 €
Haußmannstraße
50.000 €
50.000 €
Albert-Schäffle-Straße
60.000 €
60.000 €
Wagenburgstraße
60.000 €
60.000 €
Libanonstraße
50.000 €
50.000 €
Schellbergstraße
60.000 €
60.000 €
Im Buchwald (Bushaltestelle)
50.000 €
50.000 €
Birkenwaldstraße
100.000 €
100.000 €
Botnanger Sattel Rampen
70.000 €
70.000 €
Regerstraße
100.000 €
100.000 €
Rotenwaldstraße
50.000 €
50.000 €
Nordbahnhofstraße
80.000 €
80.000 €
Reinsburgstraße
50.000 €
50.000 €
Siemensstraße
50.000 €
50.000 €
Bregenzer Straße
60.000 €
60.000 €
Wernerstraße
80.000 €
90.000 €
170.000 €
Feuerbacher-Tal-Straße
50.000 €
50.000 €
100.000 €
Oswald-Hesse-Straße
50.000 €
50.000 €
Zabergäustraße
70.000 €
70.000 €
Burgunderstraße
50.000 €
50.000 €
Blankensteinstraße
50.000 €
50.000 €
Auerbachstraße
100.000 €
100.000 €
Stammheimer Straße
110.000 €
110.000 €
Heutingsheimer Straße
100.000 €
100.000 €
Franken-/Burgunderstraße
50.000 €
50.000 €
Schwieberdinger Straße
120.000 €
120.000 €
Hohensteinstraße
50.000 €
50.000 €
Hemminger Straße
90.000 €
50.000 €
140.000 €
Gerlinger Straße
70.000 €
70.000 €
Solitudestraße
70.000 €
70.000 €
Glemsgaustraße
50.000 €
50.000 €
K 9505, Schloß Solitude
60.000 €
60.000 €
Unvorhergesehenes und kleinere Maßnahmen
500.000 €
500.000 €
1.000.000 €
Maßnahmen im Zusammenhang Dritter
1.000.000 €
1.000.000 €
2.000.000 €
3.000.000 €
3.000.000 €
24.000.000 €
Maßnahmen, die bei zusätzlicher Mittelbereitstellung geplant sind
Cannstatter Straße, weitere Abschnitte
200.000 €
350.000 €
550.000 €
Konrad-Adenauer-Straße
100.000 €
100.000 €
200.000 €
Am Kräherwald
250.000 €
250.000 €
500.000 €
Robert Koch Straße
100.000 €
100.000 €
200.000 €
Neckartalstraße
150.000 €
150.000 €
Jahnstraße
250.000 €
250.000 €
500.000 €
Neue Weinsteige, 1. Abschnitt
150.000 €
150.000 €
Augsburger Straße
130.000 €
130.000 €
Plieninger Straße
120.000 €
120.000 €
Johannes-/Rosenbergstraße
100.000 €
100.000 €
200.000 €
Zeppelinstraße
100.000 €
100.000 €
Seeblickweg
100.000 €
100.000 €
Lohäcker Straße
70.000 €
70.000 €
Heilbronner Straße, weitere Abschnitte
200.000 €
200.000 €
400.000 €
Talstraße
200.000 €
200.000 €
Schwieberdinger Straße
200.000 €
200.000 €
Haupstätter Straße
100.000 €
100.000 €
Hoffeldstraße
70.000 €
70.000 €
Rembrandtstraße
60.000 €
60.000 €
2.000.000 €
2.000.000 €
4.000.000 €

Anlage 2 zu GRDrs 865/2009


Sanierungsprojekte Historische Treppenanlagen
Für die Jahre 2012 / 2013 vorgesehenes Programm


1Schwabtunnel 1. Abschnitt
100.000
2Schwabtunnel 2. Abschnitt
90.000
3Staffel Am Bopserweg
30.000
4Lehenwaldstaffel und "Bergweg" am Wangener Nordhang
35.000
5Im Kaisemer
200.000
6Offenburger Staffel, Halden-/Züricher Straße
15.000
7Willy-Reichert-Staffel
75.000
8Obertürkheimer "Anlägle": Treppenanlage zwischen Uhlbacher Straße (Kelter) und
Asangstraße
25.000
9Oskar-Heiler-Staffel
30.000
gesamt
600.000


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Anlage 3 zur GRDrs 559_2011.pdf