Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1234/2013
Stuttgart,
11/14/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2013



Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-
„Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt“
Jugend- und Bürgerhaus Flamingoweg 24
Erweiterung des Kinder- und Jugendhauses zum Bürgerhaus


Beantwortung / Stellungnahme

1. Machbarkeitsstudie und Wettbewerb:

Die Verwaltung hat mit GRDrs 737/2011 dem Ausschuss für Umwelt und Technik und dem Bezirksbeirat Mühlhausen die Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Modernisierung der Erweiterung zum Bürgerhaus zur Kenntnis gegeben. Die Machbarkeitsstudie enthält drei Varianten, wobei die Variante, bei der eine Verteilung der Nutzfläche auf drei Ebenen erfolgt, funktional und kostenmäßig nicht empfohlen wird. Weiter verfolgt werden sollten die Varianten 2 G und 2 G+.

Für die Variante 2 G (2-geschossig) wurden voraussichtliche Gesamtbaukosten in Höhe von rund 3,1 Mio. € geschätzt, für die Variante 2 G+ (2-geschossig inklusive zweitem Saal) rund 4,1 Mio. €.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2012/13 wurden neben dem damals insgesamt für das Gebiet zur Verfügung stehenden Förderrahmen der Sanierung in Höhe von rund 3,2 Mio. € zusätzliche städtische Mittel in Höhe von 100.000 € als nicht zuwendungsfähiger Anteil der Planungskosten beschlossen, um die Planung zügig fortführen zu können. Der Betrag von 100.000 € entspricht dem nicht zuwendungsfähigen Anteil von 40 % an den damals geschätzten Planungskosten von rund 250.000 €.

Mit der GRDrs 550/2012 wurde der nichtoffene Planungswettbewerb für das Jugend- und Bürgerhaus auf Basis der Variante 2 G+ mit geschätzten Kosten von rund 4,1 Mio. € beschlossen. Auf Grundlage dieses Kostenrahmens hätten sich nach Abzug nicht zuwendungsfähiger Einrichtungskosten in geschätzter Höhe von rund 100.000 € zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 2,4 Mio. € (= 60 % aus 4,0 Mio. €) ergeben. Der zusätzlich zum Förderrahmen aus rein städtischen Mitteln zu finanzierende Anteil hätte somit rund 1,7 Mio. € (= 4,1 Mio. € minus 2,4 Mio. €) betragen.

Die vorgenannten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von rund 2,4 Mio. € sind im aktuellen Förderrahmen der Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut- mit insgesamt 4,8 Mio. € enthalten. Zusammen mit den zum Doppelhaushalt 2012/13 beschlossenen nicht zuwendungsfähigen Planungskosten in Höhe von 100.000 € stehen für das Jugend- und Bürgerhaus derzeit 2,5 Mio. € bereit. Weitere Mittel wurden bislang nicht beschlossen.

2. Kostenrahmen auf Basis des Wettbewerbsergebnisses:

Mit GRDrs 550/2013 wurde dem Gemeinderat der Bericht zum Ergebnis des nichtoffenen Planungswettbewerbs und der vorläufige Kostenrahmen in Höhe von rund 5,385 Mio. € zur Kenntnis gegeben. Die Mehrkosten in Höhe von rund 1,285 Mio. € gegenüber den ursprünglich geschätzten Kosten von rund 4,1 Mio. € ergeben sich auf Grund des prämierten städtebaulichen Entwurfs.

Basierend auf den rund 5,385 Mio. € zuzüglich rund 25.000 € Planungskosten für die Entwurfsplanung des öffentlichen Freiraums hat das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 2,91 Mio. € (= 5,385 Mio. € plus 25.000 € abzüglich der bereits bereitgestellten Mittel in Höhe von 2,5 Mio. €) zur Wunschliste angemeldet.

3. Aktueller Kostenstand auf Basis der Kostenberechnung (Stand 07.10.2013):

Aktuell wurde uns vom Bauherrn der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft gGmbH, auf Basis der Kostenberechnung ein Kostenstand zu den Gesamtbaukosten in Höhe von 6,2 Mio. € mitgeteilt.

Hierbei wurden bereits umfangreiche Einsparungen durch Flächenreduzierungen, Vereinfachungen am Baukörper und Einsparungen bei der Verglasung berücksichtigt.

4. Fazit:

Auf Grundlage der Kostenberechnung von rund 6,2 Mio. € ergeben sich nach Abzug nicht zuwendungsfähiger Einrichtungskosten in geschätzter Höhe von rund 185.000 € zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rund 3,6 Mio. € (= 60 % aus 6,01 Mio. €). Der zusätzlich zum Förderrahmen aus rein städtischen Mitteln zu finanzierende Anteil beträgt somit aktuell rund 2,6 Mio. € (= 6,2 Mio. € minus 3,6 Mio. €). Insgesamt beläuft sich der städtische Anteil inkl. Komplementärmittel auf rd. 4 Mio. €.


Da im bisherigen Förderrahmen von rund 4,8 Mio. € lediglich 2,4 Mio. € zuwendungsfähige Kosten enthalten sind, soll dem Gemeinderat mit der nächsten Prioritätenvorlage zum Programmjahr 2015 ein weiterer Aufstockungsantrag für Neugereut in Höhe von mindestens 1,2 Mio. € (= 3,6 Mio. € minus 2,4 Mio. €) vorgeschlagen werden. Inwieweit ein solcher Antrag dann durch den Fördergeber bewilligt wird, ist abhängig von den insgesamt zu stellenden und zu priorisierenden Anträgen zum Programmjahr 2015
.

Der Baubeginn ist für Anfang 2015 und die Fertigstellung für Mitte 2016 geplant.

Von den 6,225 Mio. € Gesamtkosten (inkl. Teilplanungskosten öffentlicher Freiraum) sind bisher im Haushalt und dem Investitionsprogramm 2013 bis 2018 5,41 Mio. € berücksichtigt. Nicht finanziert sind damit im Haushaltsjahr 2016 0,815 Mio. €.




Finanzielle Auswirkungen

Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
Mühlhausen 3 -Neugereut-Jugend- und Bürgerhaus 7873
815
Finanzbedarf
815
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel

Maßnahme/Kontengr.
bis 2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
Mühlhausen 3 -Neugereut-Jugend- und Bürgerhaus 7873
2.500
1.500
1.410


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

475/2013 CDU-Gemeinderatsfraktion
603/2013 Nr. 2 SPD-Gemeinderatsfraktion
669/2013 Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
785/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion





Matthias Hahn
Bürgermeister




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