Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 2018-03
GRDrs 294/2013
Stuttgart,
06/03/2013



Übernahme von Kosten für Schulwegsicherung und Schuljahresanfangsaktionen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.06.2013



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt gewährt der Verkehrswacht Stuttgart e.V. im Jahr 2013 einen Zuschuss für

a) die Betreuung und Ausstattung der Schülerlotsen und ehrenamtlichen Schulweghelfern sowie Schulbusbegleiter,
b) versuchsweise die Entschädigung von Schulwegbegleitern, wobei diese Unterstützung nachrangig zu a), c), d) ist,
c) die Ausstattung der Schulanfänger mit Sicherheitsmützen,
d) die Schuljahresanfangaktionen wie Spannbandaktion „Schule hat begonnen“ und die Hinweisschilder an Signalanlagen „Bei Rot stehen, Kindern Vorbild sein“.

2. Der Aufwand von bis zu 7.500 € wird im Teilergebnishaushalt 2013, THH 320 – Amt für öffentliche Ordnung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.

3. Für die Abwicklung des Zuschusses gilt die Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Gewährung der städtischen Zuwendungen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Verkehrswacht Stuttgart e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder und Jugendliche zu erhöhen.

Mit diesem Zuschuss werden Schülerlotsen und ehrenamtliche Schulweghelfer unterstützt. Bei Bedarf können auch Schulbusbegleiter gefördert werden. Des Weiteren können die Erstklässler mit Sicherheitsmützen ausgestattet werden sowie die beachtlichen Schuljahresanfangaktionen wie die Spannbandaktion „Schule hat begonnen“ und die Ampelschilderaktion „Bei Rot stehen – Kindern Vorbild sein“ durchgeführt werden.

Zur Unterstützung von Erstklässlerkindern auf ihrem Weg vom Hort bis zur Schule möchte die Verkehrswacht für die ersten 6 Monate nach Einschulung versuchsweise eine Schulwegbegleitung anbieten, die von der Stadt unterstützt wird.


Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme 7.500 EURO

Die Mittel sind im Haushaltsplan veranschlagt.


Beteiligte Stellen

Referat WFB
S/OB-Kind





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen





Seit 1991 (Gemeinderatsdrucksache Nr. 679/91) unterstützt die Stadt die Tätigkeit von Schülerlotsen mit Zuschüssen für die Betreuung, Fortbildung und Ausstattung der Lotsen. Des Weiteren wird seit diesem Zeitpunkt auch die Ausstattung der Erstklässler mit Sicherheitsmützen bezuschusst. Seit 1995 (Gemeinderatsdrucksache Nr. 271/1994) enthält dieser Betrag zusätzlich die städtische Beteiligung an der Spannbandaktion, seit 1997 die an der Schilderaktion „Bei Rot stehen - Kindern Vorbild sein“.

In Stuttgart sind Schüler der Elise von König-Schule (Münster) und der Luginslandschule in Luginsland als Schülerlotsen tätig. Die Schülerlotsen werden einheitlich und verkehrsgerecht ausgestattet (Mütze, Kelle, Warnweste, feste Schuhe). Darüber hinaus ist neben der intensiven Einführung in die Tätigkeit eine fortdauernde Betreuung und Schulung der Schülerlotsen unerlässlich (Erste Hilfe/Verkehrsrecht).

Bei Bedarf können Schulbusbegleiter ebenfalls unterstützt werden. Schulbusbegleiter sind Schüler, die eine Ausbildung erhalten, damit sie bei Konflikten unter Schülern im Bus und im Haltestellenbereich deeskalierend wirken können.

An der Martin-Luther-Schule gibt es einen ehrenamtlichen Schulweghelfer. Schulweghelfer sind Erwachsene, die ein Schülerlotsenamt versehen. Der Schulweghelfer erhält eine Aufwandsentschädigung von 2.400,- € jährlich, die die Stadt voll bezuschusst.

Die Verkehrswacht Stuttgart e.V. bietet für Erstklässler von Schülerhorten für die ersten 6 Monate nach Einschulung einen Schulwegbegleiterdienst an. Hierfür möchte die Verkehrswacht einen Zuschuss. Anlass für diese Überlegungen gaben die Eltern der Kindertagesstätte Obere Waiblinger Straße, deren Kinder zur Sommerrainschule gehen müssen. Für diese Schulwegbegleitung muss mit jährlichen Kosten von 2.100 € gerechnet werden.

Die Bezuschussung der dadurch entstehenden Aufwendungen sowohl für Schülerlotsen als auch für Schulbusbegleiter und, versuchsweise, für Schulwegbegleiter liegt im Interesse einer wirkungsvollen Absicherung der Schulwege. Des Weiteren erhalten insbesondere die Schüler, die ein Ehrenamt übernehmen, durch die Tätigkeit soziale Kompetenzen.

Mit dem Zuschuss werden die Schuljahresanfangaktionen mit Spannbändern „Bitte langsam, Schule hat begonnen“, „Tempo runter, bitte, Schulanfang“ und Hinweisschildern „Bei Rot stehen – Kindern Vorbild sein“ an Ampelanlagen unterstützt.

Die Schuljahresanfangaktionen haben eine sehr hohe Außenwirkung sowie einen hohen Sicherheitsfaktor im Hinblick auf Aufmerksamkeitsstörungen im Straßenverkehr zu Schuljahresbeginn. Diese Aktionen werden auch vom Innenministerium jährlich neu angeregt.
Zudem werden vermehrt neue Spannbandstandorte und neue Ampelschilder gewünscht.


Von Zeit zu Zeit müssen daher auch neue Spannbänder besorgt werden zusätzlich zur Ersatzbeschaffung für unbrauchbar gewordene Spannbänder. Die vorhandenen Spannbänder müssen jährlich gereinigt werden (ca. 280,--€). Die Ampelschilder müssen infolge Vandalismus vermehrt ersetzt werden.

Durch die Bereitschaft der Feuerwehren zum Auf- und Abhängen der Spannbänder können Kosten minimiert werden.


Die Ausstattung der Stuttgarter Schulanfänger mit auffälligen Sicherheitsmützen zum Schuljahresanfang durch die Verkehrswacht ist eine wichtige flankierende Maßnahme, um Verkehrsteilnehmer auf die besonders gefährdeten ABC-Schützen aufmerksam zu machen. Diese Aktion unterstützt die DEKRA, der Anteil der Verkehrswacht beträgt 2.400,-- €.

Im Jahr 2021 ereigneten sich 19 Schulwegunfälle in Stuttgart. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies bedauerlicherweise 3 Unfälle mehr. Angesichts der Tatsache, dass jeder Unfall einer zu viel ist, dürfen alle für die Schulwegsicherheit zuständigen Stellen bei der Stadtverwaltung, der Verkehrswacht und des Polizeipräsidiums Stuttgart in ihren Anstrengungen und Aktivitäten nicht nachlassen und die Finanzierung der o. g. Maßnahmen muss sichergestellt werden.


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