Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1187/2021
Stuttgart,
11/10/2021
Haushalt
2022/2023
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
15.11.2021
Beantwortung des Antrags 157/2021 und Durchführung einer Drohnen-Show anstelle eines herkömmlichen Feuerwerks
Beantwortung / Stellungnahme
1. Die Beantwortung des Antrags 157/2021 ist mittlerweile erfolgt.
2. Grundsätzlich wurde das Genehmigungsverfahren für Drohnenshows in den vergangenen Jahren erleichtert, da für die Durchführung speziell ausgebildete Drohnenführer auf professionellem Niveau erforderlich sind. Jede Genehmigung beruht auf einer Einzelbetrachtung durch das AföO in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium. Es gibt grundsätzlich einige Vorgaben wie 1,5 km Abstand zu einem Flughafen, zu einem speziellen Hubschrauberlandeplatz wie bei einem Krankenhaus, aber auch hier gibt es einzelfallbezogene Ausnahmen.
Grundsätzlich dürfen die Drohnen auch nur mit Abstand zum und vor allem nicht direkt über Publikum geflogen werden. Eine aufgrund eines technischen Defekts herabfallende Drohne darf kein Risiko für dessen Unversehrtheit darstellen. Grundsätzliche Einsatzmöglichkeiten wären also überall dort vorstellbar, wo es einen Platz (Parkanlage, Sportplatz, Parkplatz etc.) gibt, von dem die Drohnen aufsteigen könnten und der während der Show für Publikum nicht zugänglich ist.
Klar ist, dass die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen mit dem Umfang und Komplexität der Drohnenshow selbst, sowie mit der Größe des Publikums und der Zentralität des Veranstaltungsortes rapide steigt.
Mit einem professionellen Dienstleister, der die Drohnen beschafft/verfügbar hat, die Show konzipiert und programmiert, ist von einem Vorlauf von mehreren Monaten auszugehen. Zudem müssen die ordnungsrechtlichen Fragen geklärt werden.
Soll eine Drohnenshow ein Feuerwerk nicht nur ergänzen, wie es etwa bereits beim Lichterfest in der Vergangenheit stattfand, sondern vollständig ersetzen, muss die Show mindestens gleich spektakulär und attraktiv sein wie das bisherige Feuerwerk, gerade wenn es die zentrale Attraktion einer Veranstaltung darstellt.
Für eine Drohnenshow von rund 5 Minuten mit 200 Drohnen sind Kosten von rund 45.000 EUR netto anzudenken. 2019 betrug die Dauer des Feuerwerkes des Lichterfestes ca. 20 Minuten.
Die In.Stuttgart befindet sich beim Lichterfest mit der Firma Innovative Pyrotechnik GmbH in einem Vertragsverhältnis. Eine Neugestaltung des „Feuerwerk Programms“ kann deshalb nur in Abstimmung mit dem Vertragspartner erfolgen. Die In.Stuttgart wird dieses Thema mit dem Vertragspartner erörtern und einen konkreten Umsetzungsvorschlag im Rahmen einer stärkeren Einbindung von Drohnen in die Show erarbeiten. Die Verwaltung geht davon aus, dass die damit evtl. verbundenen Mehrkosten innerhalb der Veranstaltung abgebildet werden können.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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HH-Antrag 492/2021 der CDU Gemeinderatsfraktion
Thomas Fuhrmann
Bürgermeister
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