Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1187/2021
Stuttgart,
11/10/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Beantwortung des Antrags 157/2021 und Durchführung einer Drohnen-Show anstelle eines herkömmlichen Feuerwerks

Beantwortung / Stellungnahme

1. Die Beantwortung des Antrags 157/2021 ist mittlerweile erfolgt.

2. Grundsätzlich wurde das Genehmigungsverfahren für Drohnenshows in den vergangenen Jahren erleichtert, da für die Durchführung speziell ausgebildete Drohnenführer auf professionellem Niveau erforderlich sind. Jede Genehmigung beruht auf einer Einzelbetrachtung durch das AföO in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium. Es gibt grundsätzlich einige Vorgaben wie 1,5 km Abstand zu einem Flughafen, zu einem speziellen Hubschrauberlandeplatz wie bei einem Krankenhaus, aber auch hier gibt es einzelfallbezogene Ausnahmen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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HH-Antrag 492/2021 der CDU Gemeinderatsfraktion




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




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