Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 535/2022
Stuttgart,
10/21/2022



Rückbau und Ersatzneubau der Rosensteinbrücke und der Löwentorbrücke
- Vorprojektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
25.10.2022
26.10.2022
27.10.2022



Beschlußantrag:


1. Der Planung des Rückbaus und des Ersatzneubaus der Rosensteinbrücke einschließlich planerischer und vergaberechtlicher Vorbereitungen mit voraussichtlichen Gesamtkosten nach heutigem Stand laut grober Kostenschätzung des Tiefbauamts in Höhe von ca. 44.000.000 EUR wird zugestimmt.

2. Der Planung des Rückbaus und des Ersatzneubaus der Löwentorbrücke einschließlich planerischer und vergaberechtlicher Vorbereitungen mit voraussichtlichen Gesamtkosten nach heutigem Stand laut grober Kostenschätzung des Tiefbauamts in Höhe von ca. 80.000.000 EUR wird zugestimmt.

3. Für die Planung der Ersatzneubauten Rosensteinbrücke und Löwentorbrücke sowie den Rückbau der vorhandenen Brückenbauwerke werden die im Teilhaushalt 660 Tiefbauamt, im Doppelhaushalt 2022/2023 einmalig bereitgestellten Mittel zur Planung von Ingenieurbauwerken und Sondermittel aus dem Haushaltspaket zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur zur Verfügung stehenden Mittel herangezogen. Die darüber hinaus erforderlichen Planungs- und Umsetzungsmittel werden zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

4. Vom dringenden, unabweisbaren und zusätzlichen Personalbedarf beim Tiefbauamt, Abteilung Stadtbahn, Brücken und Tunnelbau (66-4), in Höhe von 4,0 Stellen in den Entgeltgruppen EG 14, EG 13 und EG 12 (2x) wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 zu treffen.



Begründung:


In der GRDrs 174/2022 hat das Tiefbauamt über den Bauwerkszustand der Stuttgarter Straßenbrücken und den akuten Handlungsbedarf (Ersatzneubau, Instandsetzung und Bauwerksprüfung) informiert.

Bei der Bauwerksprüfung und –instandsetzung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Stadt ist innerorts als Straßenbaulastträger der Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg und Bundesfernstraßengesetz gesetzlich verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihres Straßennetzes mit den dazugehörenden Bauwerken sicherzustellen.

Wie in den GRDrs 174/2022 und 569/2022 berichtet, können an den o. g. Bauwerken die festgestellten Schäden nicht mehr mit Instandhaltungsmaßen beseitigt werden, daher sind jeweils Ersatzneubauten notwendig. Um einen weiteren Ausfall der Verkehrsinfrastruktur zu vermeiden, muss unverzüglich mit den Planungen für die Ersatzneubauten begonnen und es müssen die planerischen und vergaberechtlichen Aufgaben bearbeitet werden.

Der Ersatzneubau einer bestehenden Großbrücke stellt eine große Herausforderung dar. Wichtige Verkehrsbeziehungen müssen mit geeigneten Verkehrskonzepten berücksichtigt werden. Es sind zahlreiche Gutachten (Geologie, Schadstoffe, Arbeitssicherheit etc.) zu erstellen, die Machbarkeit von Behelfsbrücken ist zu prüfen, Abstimmungen mit betroffenen Verkehrsträgern (SSB AG und DB AG) sind zu treffen. Die erforderlichen Planungsleistungen müssen erfasst und in entsprechenden Verfahren beauftragt werden. Die Betreuung und Koordinierung der beauftragten Büros und Projektbeteiligten stellt eine weitere wichtige Aufgabe dar. Weiterhin ist die Koordination mit den zahlreichen Leitungsträgern eine wichtige, grundlegende organisatorische Aufgabe. Diese vielfältigen Aufgaben sollen unter Führung einer Projektleitung durch ein Projektteam abgewickelt werden.

Die Auswirkungen des Betriebs von Großbaustellen im Stadtgebiet sind im Planungsprozess zu erfassen und zu optimieren. Aus diesen Randbedingungen entstehen sehr anspruchsvolle und komplexe Bauprojekte, die umgehend vorangebracht werden müssen.

Wie in der GRDrs 174/2022 dargelegt, werden für die Fertigstellung der Löwentorbrücke ca. 10 Jahre benötigt. Für die Rosensteinbrücke ist bis zur Fertigstellung der Brücke ein Zeitraum von 6 bis 8 Jahren anzusetzen.

Für alle weiteren in der GRDrs 174/2022 genannten Bauwerke sind zunächst Machbarkeitsuntersuchungen durchzuführen, um die weitere Terminplanung zu konkretisieren. Diese Bauwerke müssen innerhalb von 5 bis 15 Jahren durch Neubauten ersetzt werden.



Personelle Auswirkungen

Das Sachgebiet Bauwerksprüfung und Bauwerksinstandsetzung (66-4.33) umfasst der-zeit 4 Stellen. Im Sachgebiet werden die Aufgaben der Bauwerkserhaltung für 127 Straßenbrücken, 182 Fußgänger- und Radwegbrücken, 16 Straßentunnel, 377 Stützmauern, 70 Stadtbahnbrücken und -tunnel sowie für die Sonderbauwerke im Kanalnetz wahrgenommen.

Zwei Mitarbeitende sind - mit Unterstützung von Ingenieurbüros - mit der Bauwerksprüfung beschäftigt. Jedes Bauwerk soll gemäß den geltenden Vorschriften alle 3 bzw. 6 Jahre einer eingehenden Prüfung des Bauwerkszustands unterzogen werden. Die Bauwerksprüfung bildet eine wichtige Grundlage für die Bauwerksinstandsetzung. Anhand des Prüfberichts und des darin dokumentierten Bauwerkszustands wird der weitere Bedarf an Sonderuntersuchungen und der Bedarf an Instandsetzungs- und Ersatzneubaumaßnahmen ermittelt. Der Aufwand für die Bauwerksprüfung nimmt mit zunehmendem Bauwerksalter und Verschlechterung des Bauwerkszustands deutlich zu. Der normgerechte Prüfrhythmus kann auf Grund fehlender personeller Kapazitäten nicht mehr eingehalten werden. Dies führte zu einem Stau bei den Bauwerksprüfungen und hat zur Konsequenz, dass Schäden nicht rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können. Auswirkungen davon sind die notwendig werdenden Ersatzneubauten der Rosenstein- und Löwentorbrücke.

Vor diesem Hintergrund wird das Tiefbauamt zum regulären Stellenplanverfahren weiteren Stellenbedarf im Rahmen des DHH 2024/2025 anmelden.

Für die Realisierung der dringend notwendigen Ersatzneubauten ist eine amtsinterne Umschichtung von Personal aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Infrastrukturprojekte nicht möglich. Daher ergibt sich beim Tiefbauamt ein dringender und unabweisbarer zusätzlicher Personalbedarf von 4,0 Stellen. Aufgrund der langfristigen Projektabwicklung werden die Stellen unbefristet benötigt.

Aufgrund der Schwierigkeit und Komplexität (u. a. Leitung der Projekte und Führung des Projektteams, Aufbereitung technischer Sachverhalte für eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit, Erfassen der erforderlichen Planungsleistungen und gutachterlichen Untersuchungen, Abstimmung mit Betroffenen, Betreuung der beauftragten Projektbeteiligten) dieser Aufgaben ist die Schaffung folgender Stellen notwendig: eine Stelle für die Projektleitung in EG 14 TVöD, eine Stelle für die stellvertretende Projektleitung in EG 13 und zwei Stellen für erfahrene Ingenieure/Ingenieurinnen in EG 12.

Finanzielle Auswirkungen


Die voraussichtlichen groben Gesamtkosten nach heutigem Stand für den Neubau der Rosensteinbrücke mit Rückbau des bestehenden Brückenbauwerks werden vom Tiefbauamt auf ca. 44.000.000 EUR und für den Rückbau und den Neubau der Löwentorbrücke auf ca. 80.000.000 EUR geschätzt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien werden die Kosten näher spezifiziert.

Im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 stehen im Teilergebnishaushalt 660 Tiefbauamt zusätzliche Planungsmittel für Großprojekte im Bereich Ingenieurbauwerke von jeweils 300.000 EUR in den Jahren 2022 und 2023, sowie Sondermittel für Ingenieurbauwerke aus dem Haushaltspaket zur Verbesserung der Infrastruktur in Höhe von jeweils 1.500.000 EUR in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung. Die darüber hinaus erforderlichen Planungs- und Umsetzungsmittel werden vom Tiefbauamt zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Durch die Stellenschaffungen entstehen Personalmehrkosten in Höhe von 364.800 EUR pro Jahr.



Beteiligte Stellen

WFB, AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Bürgermeister
Dirk Thürnau


Anlagen

-

<Anlagen>



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