Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 317/2013
2. Ergänzung
Stuttgart,
11/20/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 25.11.2013



Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-Ost und Stuttgart-Bad Cannstatt
hier: Überwachung des Innenstadtbereichs in der Nacht


Beantwortung / Stellungnahme

Der Dienstplan der Verkehrsüberwachung ist so gestaltet, dass die Überwachung des öffentlichen Parkraums in der Innenstadt i.d.R. um 18.00 Uhr endet. Bei Sonderaktionen und in den Anwohnerparkbereichen geht der Dienst bis 22.00 Uhr. Mit der GRDrs. 317/2013 wird die Ausdehnung des Parkraummanagements auf die Stuttgarter Innenstadtbezirke und Stuttgart-Bad Cannstatt und die damit verbundene Erweiterung der Überwachungszeiten bis 22.00 Uhr behandelt. Der dadurch entstehende Personalmehrbedarf bei der Verkehrsüberwachung ist in der genannten Vorlage bereits dargestellt.

Seitens der Bevölkerung der Innenstadt sowie innerhalb der politischen Gremien werden Forderungen gestellt, die Überwachung der Parkregelung im Innenstadtbereich, insbesondere an den Wochenenden, rund um die Uhr zu gewährleisten.
Vornehmlich zur Nachtzeit insbesondere an den Wochenenden hält sich wegen der „Vergnügungs- und Eventmeile“ Theodor-Heuss-Straße und anderer „Party-Locations“ in den umliegenden Straßen zahlreiche Partygänger im weiteren Bereich der Innenstadt auf. Um die „Locations“ zu erreichen, wird ständig versucht, mit den Fahrzeugen so nah wie möglich an den Ort des Geschehens zu gelangen. Park- und sonstige Verkehrsverstöße werden dabei billigend in Kauf genommen.

Den Mitarbeiter/-innen der Verkehrsüberwachung ist aufgrund ihres Ausbildungsstandes und ihrer Ausrüstung die Auseinandersetzung mit dem zur fraglichen Zeit in vielen Fällen als problematisch einzustufenden Falschparkern nicht zuzumuten.

Im Rahmen seines Aufgabenkatalogs ist der Städtische Vollzugsdienst berechtigt, auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Der Ausbildungs- und Ausrüstungsstand des Städtischen Vollzugsdienstes lässt eine Überwachung grundsätzlich zu.





I. Zeitraum der Überwachung:

Die Zeiten für eine Parkraumüberwachung stehen im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Bewirtschaftungszeitraum. Nachfolgend werden zwei mögliche Überwachungsmodelle für den Citybereich beschrieben:
- in der Zeit zwischen 22.00 und 03.00 Uhr
- in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr.


Die Dienstzeiten des Städtischen Vollzugsdienstes enden derzeit um 22 Uhr bzw. im Sommer am Freitag und Samstag um 23 Uhr.

Im Rahmen der zu überwachenden Bereiche ist nicht nur das Hospitalviertel zu berücksichtigen, sondern der gesamte Bereich der Bewirtschaftungszone „CITY“. Dieser umfasst ca.1.200 Parkstände im öffentlichen Verkehrsraum.

Dauernde Überwachung
Eine Überwachung an allen Wochentagen rund um die Uhr ist nicht zielführend, da die Beschwerden aus der Anwohnerschaft sich überwiegend auf das Wochenende beziehen. Der personelle Einsatz ist nicht nötig, da die Beschwerdelage dies nicht erforderlich macht (siehe unten).

Überwachung an Wochenenden
Vornehmlich an Tagen vor und am Wochenende (Donnerstag – Samstag) liegt ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen vor. Hier suchen Besucher, die insbesondere auch aus der Region stammen, die Stuttgarter Innenstadt auf, dabei ganz gezielt die „Partymeile Theodor-Heuss-Straße“. Der Parkdruck im gesamten Citybereich ist dabei enorm.


II. Überwachungsinhalte:

Eine möglichst vollständige flächenmäßige Bestreifung der City zur Parkraumüberwachung ergibt einen Zielkonflikt mit den anderen Aufgaben des Städtischen Vollzugdienstes.

Ein Streifgang des Städtischen Vollzugsdienstes durch die „Partyszene“ in ihrer wochenendlichen Hochphase ausschließlich zum Zwecke der Überwachung des ruhenden Verkehrs und dabei sämtliche anderen Ordnungsstörungen im Umfeld ignorierend, ist in der Realität nicht vorstellbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes werden in der Öffentlichkeit als solche wahrgenommen und können sich ihrem ordnungspolizeilichen Aufgabenspektrum nicht entziehen, ohne dass dies zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Außenwirklung des Städtischen Vollzugsdienstes im Ganzen führen würde. Dabei muss sogar noch davon ausgegangen werden, dass sich die Polizei bei einer regelmäßigen Präsenz des Städtischen Vollzugsdienstes auch zu dieser nächtlichen Zeit weiter aus dem Bereich der niederschwelligen Ordnungsstörungen zurückziehen wird. Für die notwendigen Abfragen bei der Polizei ist die Besetzung der zentralen Funkleitstelle beim Städtischen Vollzugsdienst während der nächtlichen Überwachungsstunden zwingend notwendig. Eine alternative Nutzung bzw. Alarmierung aus dem Außendienst heraus ist nicht möglich.




Die Problematik einer nächtlichen Parkraumüberwachung im genannten Bereich ist mit einer Parkraumüberwachung am Tage kaum vergleichbar. Neben der geschilderten Schwierigkeit anderer Ordnungsstörungen wird für einen verkehrserzieherischen Effekt davon ausgegangen, dass z.B. die Zahl der abzuschleppenden Fahrzeuge im Vergleich zur Parkraumüberwachung tagsüber stark erhöht sein wird. Diese Vorgänge sind zum einen zeitintensiv und schränken deshalb die „normale“ Überwachungszeit ein und bedingen zum anderen ebenfalls die Verbindung zur zentralen Funkleitstelle im Städtischen Vollzugsdienst.


III. Personalbedarf:

Zur Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgabe steht derzeit kein Personal zur Verfügung.

Die Aufgabe lässt sich entweder durch die Schaffung zusätzlicher Stellen oder durch Umschichtung von Aufgaben bewerkstelligen. Letzteres ginge dann zu Lasten anderer in der Öffentlichkeit besonders wahrgenommener, positiver Maßnahmen des Städtischen Vollzugsdienstes (u.a. Schutz der Weinberge zum Zeitpunkt der Traubenlese, Überwachung der öffentlichen Park- und Grünanlagen zur Verhinderung von Vandalismus, Kontrolle von Durchfahrtsverboten, Vollzug des Innenstadtkonzepts zur Verhinderung von Ordnungsstörungen u.v.m.). Dies wiederum wird sich negativ auf das subjektive Sicherheitsempfinden der Einwohnerschaft auswirken, da der Polizeivollzugsdienst personell nicht in der Lage ist, sich im gebotenen Umfang um diese niederschwelligen Ordnungsstörungen zu kümmern.

Hierzu werden verschiedene Varianten entwickelt, die der Entscheidungsfindung dienen. Eine Kostendeckung lässt sich nicht erreichen. Ausgehend von den je nach Variante gewünschten Überwachungsstunden wird der Personalbedarf errechnet. Ähnlich wie bei der Verkehrsüberwachung ist dabei davon auszugehen, dass die tatsächlichen Überwachungsstunden einen Anteil von 70,5% ausmachen und 29,5% der Arbeitszeit auf den zusätzlich anfallenden Innendienst (Nachbearbeitung der erlangten Erkenntnisse) fällt. Die Berechnungen sind in der Anlage dargestellt.

Entsprechend der verschiedenen berechneten Varianten entsteht ein zusätzlicher Raumbedarf für Büro- und Umkleideflächen. Die Raumkapazitäten im Schwabenzentrum sind komplett ausgeschöpft.


IV. Personaleinsatz / Schichtbetrieb:

Die Kontrollen können wegen der nächtlichen Arbeitszeiten und der zu erwartenden schwierigen Lage nur in Doppelstreifen mit Diensthund durchgeführt werden (Eigen- und Beweissicherung, problematische, oft uneinsichtige Kraftfahrer, Solidarisierungseffekte und Imponiergehabe, alkohol- und sonstige suchtmittelbeeinflusste Passanten usw.). Aufgrund der Größe des Gebiets sind mindestens zwei Doppelstreifen nötig. Dabei ist der Funkverkehr zwischen den Streifenteams und der Funkzentrale im Innendienst unabdingbar, um bei entsprechender Gefahrenlage die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Somit ist pro Nachtdienst von einer Mindeststärke von fünf Beschäftigten im Städtischen Vollzugsdienst auszugehen.




Eine rein rechnerische Betrachtung des notwendigen Personalmehrbedarfs durch die zusätzlichen Überwachungsstunden ist für die Aufgabenerledigung nicht zielführend. Das zusätzlich notwendige Überwachungspersonal ist Teil der Belegschaft des Städtischen Vollzugsdienstes und nimmt insgesamt den gesamten Aufgabenkatalog wahr. Die nächtliche Parkraumüberwachung muss in den bestehenden Schichtbetrieb beim Städtischen Vollzugsdienst voll integriert werden. Mitarbeiter, die in der Nachtschicht arbeiten, stehen dem Streifendienst tagsüber, vor der Nachtschicht sowie am Tag danach aufgrund des Arbeitszeitgesetzes nicht zur Verfügung. Somit sind diese Tage vor und nach der Nachtschicht für diese Mitarbeiter arbeitsfrei. Unter Berücksichtigung dieser tarif- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsteht beim Städtischen Vollzugsdienst zur Durchführung der Parkraumüberwachung im Citybereich nicht nur der rein rechnerische Mehrbedarf für die Überwachungsstunden zzgl. der folgenden Innendiensttätigkeiten. Darüber hinaus müssen die dadurch entstehenden Defizite in den Tagschichten auch noch ausgeglichen werden.

Die Änderungen der Dienstzeiten und der Schichtpläne unterliegen der Mitbestimmung des Personalrats. Es wird davon ausgegangen, dass es enorme Schwierigkeiten geben wird, den vorhandenen Personalkörper in dieses neue Schichtmodell zu überführen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Städtischen Vollzugsdienstes wären künftig in regelmäßigen Abständen von diesen Nachtdiensten betroffen. Ein Teil der Mitarbeiterschaft wird Gründe benennen, warum er diese Nachtdienste nicht leisten kann. Monetäre oder sonstige Anreize, die diese Nachtdienste attraktiver machen könnten, werden nicht gesehen.

Die Nachtdienste führen darüber hinaus dazu, dass zum Erreichen der 2-wöchentlichen festgelegten Arbeitszeit der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren Schichtzeiten in diesem 2-Wochen-Schichtplan täglich um ca. 50 Minuten verlängert werden müssen. Dies führt zu Überlappungen zwischen der Früh- und Spätschicht, was wiederum - neben der geringen Effizienz der Überlappung - zu der weiteren Schwierigkeit führt, dass Räume, Arbeitsplätze, Fahrzeuge und ggfs. Hundeboxen doppelt belegt wären bzw. hierfür eventuell zusätzliche Kapazitäten beschafft werden müssten.


V. Kosten-/Nutzenanalyse:

Die Erfahrungswerte der Verkehrsüberwachung geben zur Prognose Anlass, dass vornehmlich in Nachtstunden pro Mitarbeiter im Jahr durchschnittlich 2.000 Verwarnungsgeldangebote ausgestellt werden können. Gleiches ist auch für die Streifen des Städtischen Vollzugsdienstes zu prognostizieren, sofern sie bei dem Streifgang keine anderen Aufgaben wahrnehmen. Da hiervon in der Realität (siehe Ziffer II) nicht auszugehen ist, wird von ca. 1.500 ausgestellten Verwarnungsgeldangeboten je Überwachungskraft ausgegangen.

Der zusätzliche Aufwand überschreitet bei allen Varianten (vgl. Anlage) die zu erwartenden Mehrerträge pro Jahr deutlich.

In den Berechnungen sind noch keine Personalaufwendungen für die Bußgeldstelle und die Beitreibungsabteilung der Stadtkämmerei eingerechnet. Dies hat folgenden Hintergrund: Jede Verfolgung einer anderen Ordnungswidrigkeit schmälert die Zahl der Beanstandungen von „Falschparkern“ und somit die Anzahl der bei der Bußgeldstelle ankom-



menden Anzeigen und damit voraussichtlich die Erträge. Einigermaßen fundierte, seriöse Prognosen (z.B. auch was die Auswirkungen auf Bußgeldstelle usw. anbelangt) sind dazu nicht möglich außer, dass das Verhältnis von Mehraufwand und Mehrertrag noch weiter auseinander gehen wird oder bisherige Aufgaben nicht mehr in diesem Umfang wahrgenommen werden können.



Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
Nacht-Überwachung Variante 1Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
34
0
34
Finanzbedarf
34
0
34
0
0
0
0
Nacht-Überwachung Variante 2Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
24
0
24
Finanzbedarf
24
0
24
0
0
0
0
Nacht-Überwachung Variante 3Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
22
0
22
Finanzbedarf
22
0
22
0
0
0
0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Mitarbeiter im Städt. Vollzugsdienst, Variante 1
0
19,4
0
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Mitarbeiter im Städt. Vollzugsdienst, Variante 2
0
8,3
0
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
Mitarbeiter im Städt. Vollzugsdienst, Variante 3
0
6,3
0

Ergebnishaushalt mit Folgekosten:
Variante 1
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
- 42,5
- 170,0
- 170,0
- 170,0
Personalkosten
0
858,8
1.145,1
1.145,1
1.145,1
Sachkosten, einmalig
0
87,3
0
0
0
Sachkosten, laufend
0
63,5
84,7
84,7
84,7
Abschreibungen
0
3,4
4,5
4,5
4,5
Kalkulatorische Verzinsung
0
0,8
1,0
1,0
1,0
Summe Folgekosten
0
971,3
1.065,3
1.065,3
1.065,3
0
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)

Variante 2
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
- 18,2
- 72,9
- 72,9
- 72,9
Personalkosten
0
367,4
489,9
489,9
489,9
Sachkosten, einmalig
0
37,3
0
0
0
Sachkosten, laufend
0
30,5
40,6
40,6
40,6
Abschreibungen
0
3,4
4,5
4,5
4,5
Kalkulatorische Verzinsung
0
0,8
1,0
1,0
1,0
Summe Folgekosten
0
421,2
463,1
463,1
463,1
0
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)

Variante 3
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
- 11,3
- 45,4
- 45,4
- 45,4
Personalkosten
0
278,5
371,3
371,3
371,3
Sachkosten, einmalig
0
28,4
0
0
0
Sachkosten, laufend
0
16,4
21,8
21,8
21,8
Abschreibungen
0
3,4
4,5
4,5
4,5
Kalkulatorische Verzinsung
0
0,8
1,0
1,0
1,0
Summe Folgekosten
0
316,2
353,2
353,2
353,2
0
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Stellungnahme Referat WFB
Referat WFB weist darauf hin, dass durch die Umsetzung einer der drei genannten Varianten die in GRDrs 317/2013 vorgesehene Einführung des Parkraummanagements in weiteren Stadtbezirken insgesamt zu einer Kostenunterdeckung führt. Dies hat unter anderem auch zur Folge, dass keine Mittel aus dem Parkraummanagement in die Parkierungsrücklage fließen würden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Mündlicher Antrag im Ausschuss für Umwelt und Technik am 01.10.2013




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




<Anlagen>


File Attachment Icon
_Parkraumüberwachung Innenstadt Kosten, Einnahmen 12.11.13.xls