Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 989/2016
Stuttgart,
06/23/2017



Einrichtung weiterer Ganztagsgrundschulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.07.2017
12.07.2017



Beschlußantrag:

1. Der Antragstellung zum 01.10.2017 und damit der Einrichtung einer Ganztags-
grundschule in Wahlform an der Herbert-Hoover-Schule, der Österfeldschule und der Grundschule Kaltental zum Schuljahr 2018/19 wird zugestimmt.
2. Der beabsichtigten Antragstellung zum 01.10.2018 und damit der Einrichtung einer Ganztagsgrundschule in Wahlform an der Reisachschule, der Hohewartschule, der Hattenbühlschule, der Grund- und Werkrealschule Heumaden und der Grundschule Gaisburg (Form der GTS steht noch nicht fest) sowie der Jakobschule in verbindlicher Form zum Schuljahr 2019/20 wird zugestimmt. 3. Der beabsichtigten Antragstellung zum 01.10.2019 und damit der Einrichtung einer Ganztagsgrundschule an der Grundschule Burgholzhof (Form der GTS steht noch nicht fest) zum Schuljahr 2020/21 wird zugestimmt. 4. Der beabsichtigten Antragstellung zum 01.10.2020 und damit der Einrichtung einer Ganztagsgrundschule in Wahlform an der Grundschule Zazenhausen zum Schuljahr 2021/22 wird zugestimmt. 5. Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Grundschule Kaltental, der Grundschule Zazenhausen, der Österfeldschule, der Jakobschule, der Hattenbühlschule und der Reisachschule wird dem städtischen Jugendamt übertragen. Für die anderen Schulen wird zu gegebener Zeit ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. 6. Mit der Antragstellung sichert der Schulträger die Finanzierung der räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattung sowie die Mittagessensorganisation der unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Ganztagsschulen zu. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird zum Zeitpunkt des vollen Ausbaus der unter 1. bis 4. genannten Ganztagsgrundschulen von laufenden Kosten in Höhe von rd. 7,8 Mio. Euro (vgl. Anlage 1) ausgegangen. Die Mittelbereitstellung für die Schulen mit Antragszeitpunkt 2017 und 2018 wird zum Doppelhaushalt 2018/19 vorgesehen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines mit der jeweiligen Schule auf der Basis des Modellraumprogramms sowie des städtischen Raumstandards zu erarbeitenden schulscharfen Konzepts die Raumplanungen für die Herbert-Hoover-Schule, die Grundschule Zazenhausen, die Österfeldschule, die Grundschule Kaltental, die Jakobschule, die Reisachschule, die Hohewartschule, die Hattenbühlschule, die Grund- und Werkrealschule Heumaden, die Grundschule Burgholzhof und die Grundschule Gaisburg bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) aufzunehmen. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse und die entsprechenden Kosten i.d.R im Rahmen von entsprechenden Vorprojekt-/Projektbeschlüssen in den gemeinderätlichen Gremien berichten. 8. Die Buchungsbausteine der ergänzenden Betreuung im 15 Uhr-Ganztagsmodell werden ab dem Schuljahr 2017/18 den Buchungsbausteinen der ergänzenden Betreuung im 16-Uhr-Modell angepasst.

Begründung:


Ausgangssituation

Um den stetig wachsenden Bedarf an ganztägiger Betreuung von Grundschulkindern zu decken und die Koppelung von Pädagogik und Betreuung optimal zu gewährleisten, hat der Gemeinderat 2011 den sukzessiven Ausbau von Ganztagsgrundschulen in Stuttgart bis 2020 beschlossen. Gleichzeitig ist nach vorliegender Beschlusslage vorgesehen, in den nächsten Jahren alle anderen Betreuungsarten für Grundschulkinder von der Ganztagsgrundschule abzulösen. In absehbarer Zeit wird es daher nur noch die gesetzliche Ganztagsgrundschule (bis 15 Uhr oder 16 Uhr mit hinzu buchbaren Angeboten der Früh-, Spät- und Ferienbetreuung) und die Halbtagsgrundschule mit einer Betreuung bis 14 Uhr geben.

Zum Schuljahr 2016/17 sind von derzeit 71 Grundschulen 35 Schulen bereits Ganztagsschulen. Zum Schuljahr 2017/18 kommen 2 weitere Grundschulen hinzu. Für das Schuljahr 2018/19 und für das Schuljahr 2019/2020 sind sieben weitere, zum Schuljahr 2020/21 und zum Schuljahr 2021/22 je eine weitere geplant. 1 Grundschule wird dauerhaft Halbtagsschule bleiben, 8 Schülerhäuser stehen noch zur Umwandlung an und 8 weitere Grundschulen haben Interesse an der Umwandlung in eine Ganztagsgrundschule signalisiert, sich jedoch bezüglich des Antragszeitpunktes noch nicht festgelegt. Eine Übersicht zum aktuellen Stand der einzelnen Schulen ist Anlage 2 zu entnehmen.

Bei allen Schulen müssen mit Blick auf die Ganztagsschule bauliche Maßnahmen in Form von Umbauten, Erweiterungen oder Ersatzneubauten sowie Anpassungen bei der Gestaltung der Außenfläche vorgenommen werden. Die Schulen haben verständlicherweise großes Interesse, die Interimszeit bis zum Abschluss dieser Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Die Voraussetzungen sind von Schule zu Schule sehr unterschiedlich (teilweise Auslaufen der Werkrealschule, beengte Grundstückssituation, notwendige Bebauungsplanänderung, anstehende Sanierungen, Denkmalschutz usw.). Daher können sich einige Bauvorhaben zeitlich sehr lange hinziehen. Mit den im Hochbauamt bestehenden Personalressourcen ist zudem eine zügige Planung und Umsetzung der Projekte nicht im gewünschten Maße realisierbar, sofern keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden.

Die Verwaltung zeigt in einem Investitionsprogramm gesondert auf, in welchem Umfang und bei welchen Schulen sich deshalb die bauliche Umsetzung und damit die Schaffung von Mensa und Ganztagsräumen bereits verzögert.

Mit der Aufnahme der Planungen entstehen jedoch nicht unerhebliche Kosten. Um frühzeitig mit den Planungen beginnen zu können, gleichzeitig aber auch eine gewisse Planungssicherheit für die erforderlichen hohen Investitionsmaßnahmen zu haben, muss die Erklärung durch den Schulkonferenzbeschluss eine entsprechende Verbindlichkeit besitzen. Die Schulen fassen daher frühzeitig den Schulkonferenzbeschluss und die Schulleitung unterzeichnet eine Verbindlichkeitserklärung, in der sie sich verpflichtet, sich auch nach der Beschlussfassung bis zur eigentlichen Antragstellung weiter intensiv für die Umwandlung ihrer Schule in eine Ganztagsgrundschule einzusetzen und in der Schulgemeinde nachdrücklich auf die Folgen bei einem möglichen Stimmungswandel hinzuweisen, nämlich den sofortigen Stopp sämtlicher Planungen und sonstigen Tätigkeiten für die bauliche Anpassung an den Ganztagsbetrieb.

Zusammenfassend ergibt sich daher folgendes Verfahren zur Beantragung einer Ganztagsgrundschule:


Die Verwaltung schlägt vor, folgende Schulen zum Antragszeitpunkt 1. Oktober 2017 beim Regierungspräsidium zu beantragen:

Herbert-Hoover-Schule (Wahlform mit 4 Tagen à 8 Zeitstunden)
Beschluss der Schulkonferenz vom 15.11.2016

Österfeldschule (Wahlform, Zeitmodell wird bis zur Antragstellung erarbeitet)
Beschluss der Schulkonferenz vom 13.07.2016

Grundschule Kaltental (Wahlform, Zeitmodell wird bis zur Antragstellung erarbeitet)
Beschluss der Schulkonferenz vom 17.11.2016



Entsprechend der Rückmeldungen der Schulen schlägt die Verwaltung vor, folgende Schulen zum Antragszeitpunkt 1. Oktober 2018 beim Regierungspräsidium zu beantragen:

Hattenbühlschule (Wahlform, Zeitmodell wird bis zur Antragstellung erarbeitet)
Beschluss der Schulkonferenz vom 07.12.2016

Jakobschule (verbindliche Form, Start mit allen 4 Klassenstufen)
Beschluss der Schulkonferenz vom 07.12.2016

Reisachschule (Wahlform, Zeitmodell wird bis zur Antragstellung erarbeitet)
Beschluss der Schulkonferenz vom 20.07.2016

Hohewartschule (Wahlform, Zeitmodell wird bis zur Antragstellung erarbeitet)
Beschluss der Schulkonferenz vom 27.06.2016

Grund- und Werkrealschule Heumaden (Wahlform, Zeitmodell wird bis zur Antragstellung erarbeitet)
Beschluss der Schulkonferenz vom 17.11.2016

Grundschule Gaisburg (Form der Ganztagsschule und Zeitmodell wird bis zur Antragstellung erarbeitet)
Beschluss der Schulkonferenz vom 21.03.2016

Entsprechend der Rückmeldungen der Schulen schlägt die Verwaltung vor, folgende Schule zum Antragszeitpunkt 1. Oktober 2019 beim Regierungspräsidium zu beantragen:

Grundschule Burgholzhof (Form der Ganztagsschule und Zeitmodell wird bis zur Antragstellung erarbeitet)
Beschluss der Schulkonferenz vom 21.03.2016
Da die Grundstückssituation schwierig ist kann sich ggf. die Antragstellung je nach Zeitplan der baulichen Umsetzung nochmals verschieben.


Entsprechend der Rückmeldungen der Schulen schlägt die Verwaltung vor, folgende Schule zum Antragszeitpunkt 1. Oktober 2020 beim Regierungspräsidium zu beantragen:

Grundschule Zazenhausen (Wahlform, Zeitmodell wird bis zur Antragstellung erarbeitet)
Beschluss der Schulkonferenz vom 11.04.2016

In allen unter 1. bis 4. genannten Fällen liegen die von der Schulleitung unterzeichnete Verbindlichkeitserklärungen vor.


Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagsgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben. Mit Beschluss der GRDrs. 6/2013 „Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule“ wurde festgelegt, dass der Stuttgarter Gemeinderat die abschließende Entscheidung über die Trägerschaft an den einzelnen Schulen trifft.

Die Österfeldschule, die Grundschule Kaltental, die Grundschule Zazenhausen, die Hattenbühlschule, die Jakobschule und die Reisachschule haben als Zwischenschritt auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule die Einrichtung eines Schülerhauses mit dem Träger Jugendamt gewählt. Den Schulen ist es sehr wichtig, gemeinsam mit dem bewährten Träger das pädagogische Konzept in Richtung Ganztagsschule weiterzuentwickeln und auch das bereits im Schülerhaus bzw. Hort eingesetzte Personal in der Ganztagsschule zu behalten. Für die Jakobschule wurde ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Hier hat sich ausschließlich der Träger Jugendamt beworben.

Für die die Hohewartschule, die Grund- und Werkrealschule Heumaden, die Grundschule Burgholzhof und die Grundschule Gaisburg ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.

Für die Herbert-Hoover-Schule mit Außenstelle wird der Caritasverband Stuttgart e.V. die Trägerschaft fortführen, an der Grundschule Mühlhausen übernimmt das städtische Jugendamt die Trägerschaft (GRDrs. 987/2016).

Für die Spätbetreuung an Ganztagsgrundschulen im Modell 8 bis 15 Uhr wurde mit GRDrs 63/2014 die Möglichkeit der tageweisen Buchung für Eltern beschlossen. Das heißt, die Anzahl der gebuchten Plätze und damit einhergehend die Anzahl der Betreuungsgruppen und folglich auch die Stellenanteile des Trägers können je nach Wochentag variieren.

In der Praxis zeigt sich nun jedoch, dass dies die Personaleinsatzplanung bzw. eine verlässliche und kontinuierliche Bereitstellung an personellen Ressourcen für den jeweiligen Träger der Jugendhilfe als sehr schwierig gestaltet. Hinzu kommen ein wesentlich höherer Aufwand für die Vertragsbearbeitung mit den Eltern und insgesamt höhere Kosten in den Zentralen der Träger (Overhead). Dieser Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu den relativ geringen monatlichen Entgelten der Eltern. Dies führt nun dazu, dass sich für dieses Modell so gut wie keine Freien Träger bewerben.

Bei allen sonstigen ergänzenden, kostenpflichtigen Angeboten (Horte, verlässliche Grundschule, Früh-, Spät- und Ferienbetreuung) werden für die Dauer eines Schuljahres alle Tage gebucht und monatlich bezahlt. Es besteht jedoch für die Eltern immer die Möglichkeit, ihre Kinder zeitweise aus diesen Angeboten herauszunehmen. Im Prinzip ist es so, dass durch die Buchung für die Eltern diese Angebote immer verlässlich zur Verfügung stehen, aber nicht verpflichtend in Anspruch genommen werden müssen. Damit ist hier bereits die gewünschte Flexibilität gegeben. In keinem Fall erfolgt eine Kostenerstattung.

Hier stellt diese Abweichung für die Ganztagsschulen bis 15 Uhr also eine Ausnahmeregelung und damit eine Ungleichbehandlung dar, die in der Praxis jedoch die aufgeführten Probleme mit sich bringt und sich daher nicht bewährt hat.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte daher dringend das Buchungsmodell der Spätbetreuung im Anschluss an GTS bis 15 Uhr dem Buchungsmodell an GTS bis 16 Uhr und an die Praxis aller anderen ergänzenden Betreuungsangeboten angepasst werden. Die Buchung der Spätbetreuung erfolgt dann in einem Block von 13 Stunden (Montag bis Donnerstag 15 bis 17 Uhr, Freitag 12 bis 17 Uhr). Diese Regelung wird ab dem Schuljahr 2017/18 umgesetzt und die Entgelttabelle entsprechend angepasst (Anlagen 1a und 1b).

Anlage 3 enthält eine Übersicht über den baulichen Umsetzungsstand der bereits beantragten und genehmigten Ganztagesgrundschulen.

An den neu einzurichtenden Ganztagsgrundschulen sind folgende baulichen Maßnahmen vorgesehen:

SchuleBeschreibung der baulichen Maßnahme
Herbert-Hoover-SchuleZum Schuljahr 2016/17 wurden die Herbert-Hoover-Schule und die Mönchfeldschule zusammengelegt. Die Grundschule am Standort Mönchfeld, die vorläufig den Namen Herbert-Hoover-Schule weiterführt, wird dreizügig geführt. Hier wird auch das Ganztagsangebot für die beiden Stadtteile Freiberg und Mönchfeld konzentriert. Durch die aufgehobene Hauptschule besteht ein Raumüberschuss, sodass die Freizeit- und Fachräume für die Ganztagsschule durch Umstrukturierung im Bestand eingerichtet werden können. Der Verpflegungsbereich soll in einem Neubau geschaffen werden.
Am Standort Freiberg verbleibt eine einzügige Außenstelle.
Grundschule KaltentalDie Schülerzahlen der Schule steigen. Die dadurch entstehende Raumnot wird zunächst mit zwei Interims-Klassenräumen überbrückt.
Parallel laufen die Planungen, den langfristigen Raumbedarf der Ganztagsgrundschule durch Erweiterung und Umstrukturierung im Bestand zu schaffen.
ÖsterfeldschuleFür den Ganztagsbetrieb ist ein Mensa-Neubau auf dem Schulgrundstück am Stammgebäude notwendig. Bei den Planungen ist auch die mögliche Aufgabe der abgängigen Außenstelle Pfarrhausstraße sowie die Betreuungssituation der Außenstelle Liasweg zusätzlich zu betrachten.


JakobschuleAb dem Schuljahr 2017/2018 erfolgt eine Schulbezirksänderung, bei der die Jakobschule zusätzliche Schüler/innen aufnehmen wird. Im Schulgebäude stehen Raumreserven sowohl für den Schülerzuwachs wie auch für den Ganztagsschulbetrieb zur Verfügung. Es werden hier vorrangig Umstrukturierungen im Bestand geplant.
Grundschule ZazenhausenDie Altersjahrgangszahlen vor allem aus dem Neubaugebiet Hohlgrabenäcker der Schule steigen an. Die dadurch entstehende Raumnot wird zunächst mit zwei Interims-Klassenräumen überbrückt.
Da das vorhandene Schulgrundstück kaum Erweiterungsmöglichkeiten bietet, läuft parallel die Prüfung verschiedener Optionen zur Deckung des Raumfehlbedarfs und der erforderlichen Ganztagsflächen für die Schule.
ReisachschuleFür den Ganztagsbetrieb ist eine bauliche Erweiterung auf dem Schulgrundstück sowie Umstrukturierungen im Bestand erforderlich.
HohewartschuleFür den Ganztagsbetrieb ist eine bauliche Erweiterung auf dem Schulgrundstück sowie Umstrukturierungen im Bestand erforderlich.
Grund- und Werkrealschule HeumadenIm Schulgebäude stehen Räume der auslaufenden Werkrealschule für den Ganztagsbetrieb der verbleibenden Grundschule zur Verfügung, die umgestaltet werden müssen. Es wird zudem geprüft, wo die Mensa untergebracht werden kann.
Grundschule GaisburgDas beengte Schulgrundstück bietet keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten. Mit Blick auf die Entwicklung der Schule zur Ganztagsschule wird die GS Gaisburg daher durch die beschlossene Änderung der Schulbezirke in Richtung der benachbarten Grundschulen entlastet. Die zusätzlichen Räume für die Ganztagsschule können somit durch Umstrukturierung im Bestand unter Berücksichtigung der bisherigen Horträume geschaffen werden.
Grundschule BurgholzhofDas Grundstück der GS Burgholzhof ist äußerst begrenzt und bietet keine/kaum Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche Ganztagsräume. Die Verwaltung benötigt daher einen größeren zeitlichen Vorlauf, um alle Möglichkeiten eingehend prüfen zu können.
HattenbühlschuleWährend der Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude ist eine bauliche Erweiterung in Form eines Modulbaus auf dem Schulgrundstück notwendig. Dieser wird später für den Ganztagsbetrieb weiter genutzt. Ferner sind Umstrukturierungen im Bestand erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

Laufende Mittel:
vgl. Anlage 1, Übersicht über die laufenden finanziellen Mittel. In der Anlage ist der voraussichtliche Mittelbedarf zum Zeitpunkt des vollen Ausbaus der hier genannten Ganztagsgrundschulen in Höhe von rund 7,8 Mio. Euro dargestellt.

Investive Mittel:
Für die erforderlichen Investitionsmaßnahmen zur Einrichtung einer Ganztagsgrundschule an der:

Hattenbühlschule
Herbert-Hoover-Schule
Grundschule Kaltental
Grundschule Zazenhausen
Österfeldschule
Jakobschule
Reisachschule
Hohewartschule
Grund- und Werkrealschule Heumaden
Grundschule Gaisburg
Grundschule Burgholzhof

stehen im Teilfinanzhaushalt 400 entsprechende Mittel innerhalb der im Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossenen Investitionspauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 4. Ausbaustufe (Projekt-Nr. 7.401909) zur Verfügung.

Folgelasten:
Da die einzelnen Vorhaben noch mit der Schule zu konkretisieren sind, können die Folgelasten (bspw. für Reinigung, Energie – entsprechend GRDrs. 199/2011 Anlage 1, Seite 40 ist hier von Kosten in Höhe von 16.000 Euro jährlich auszugehen -, EDV-Support, Wiederbeschaffungskosten, Bauunterhaltung, Stellenanteile Sekretariat / Hausmeister / Wartung) zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden.

Es ergeben sich keine Auswirkungen auf einen personellen Mehrbedarf beim Schulverwaltungsamt.


Beteiligte Stellen

WFB, AKR und T




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1, Übersicht über die benötigten laufenden finanziellen Mittel
Anlage 1a, Entgelttabelle
Anlage 1b, Stellenschlüssel ergänzende Betreuung Anlage 2, Übersicht über den aktuellen Stand des Ausbaus von Ganztagsgrundschulen
Anlage 3, Übersicht über den Stand der baulichen Umsetzung an Ganztagsgrundschulen


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Anlage 3 zur GRDrs 989-2016.pdfAnlage 3 zur GRDrs 989-2016.pdf Anlage 2 Übersicht GTS.pdfAnlage 2 Übersicht GTS.pdfAnlage 1 Laufende Mittel.pdfAnlage 1 Laufende Mittel.pdf Anlage 1a zu GRDrs 989-2016 Entgelttabelle GTS 15 Uhr+GTS 16 Uhr Buchung im Block.pdfAnlage 1a zu GRDrs 989-2016 Entgelttabelle GTS 15 Uhr+GTS 16 Uhr Buchung im Block.pdf Anlage 1b zu GRDrs 989-2016 Stellenanteile Spätbetreuung GTS.pdfAnlage 1b zu GRDrs 989-2016 Stellenanteile Spätbetreuung GTS.pdf