Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 469/2015
Stuttgart,
06/24/2015


Institut für Auslandsbeziehungen - Institutioneller Zuschuss



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
30.06.2015
01.07.2015

Bericht:


Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) ist bundesweit das führende Kompetenzzentrum für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Es zählt zu den wichtigsten Kultur- und Bildungseinrichtungen Stuttgarts und kann 2017 sein 100-jähriges Bestehen feiern. Seit seiner Wiedereröffnung nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1951 erhält es städtische Fördermittel. Die Förderung erfolgt seit 1983 auf der Grundlage des zwischen Bund (Auswärtiges Amt), Land und Stadt geschlossenen Verwaltungsabkommens.

Nach § 2, Absatz 1 des 1983 geschlossenen Verwaltungsabkommens zur Förderung des ifa verpflichteten sich Land und Stadt zur Förderung in gleicher Höhe und alle zwei Jahre zur Anpassung an die Entwicklung der allgemeinen Kosten. 1993 hat die Stadt unter Hinweis auf die damals prekäre Finanzlage mit Zustimmung von Bund und Land ihren Zuschuss von 1.237.000 DM auf 600.000 DM (= 306.800 Euro) halbiert. Seit damals verhält sich die Stadt nicht mehr vertragskonform. Gegenwärtig zahlt das Land 742.000 Euro, während die Stadt lediglich 327.800 Euro zahlt.

Vertreter des Auswärtigen Amtes als Hauptzuschussgeber drängen auf eine Erfüllung des Verwaltungsabkommens durch die Landeshauptstadt Stuttgart, unterstützt von schriftlichen Anfragen von Mitgliedern des Präsidiums. Auch in der Gemeinderatsanfrage Nr. 189/2014 und der hierzu erstellten Stellungnahme wurde die sehr angespannte finanzielle Situation des ifa thematisiert und die Notwendigkeit der Erhöhung der städtischen Förderung zur künftigen Einhaltung des Verwaltungsabkommens dargestellt.

Im Jahr 2016 ist die nächste Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung vorgesehen. Ausgehend von den bisherigen Anpassungsraten von rund 2,07 % müssten für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 429.600 Euro zusätzliche HHMittel zur Verfügung gestellt werden, um den Verpflichtungen des Verwaltungsabkommens nachzukommen.

Zur langfristigen Sicherung des Verbleibs dieser bedeutenden Einrichtung in Stuttgart - insbesondere auch vor dem Hintergrund der wichtigen Rolle des Instituts bei der Einrichtung des Willkommenszentrums für Neubürger in Stuttgart - wäre dies ein eindeutiges und notwendiges Signal der Landeshauptstadt.




Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Kulturamt hat insgesamt 7 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten und unabdingbaren Bedarfe im Kulturbereich aus Sicht der Kulturverwaltung und keinesfalls eine abschließende Wertung aller notwendigen und sinnvollen Vorhaben. Diese Vorlage hat die Priorität 2.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
430
429,6
429,6
429,6
429,6
429,6
429,6
Finanzbedarf
429,6
429,6
429,6
429,6
429,6
429,6
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisemann


Anlagen:

Keine

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