Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
163
14
Verhandlung
Drucksache:
560/2022
GZ:
WFB/T
Sitzungstermin:
26.04.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Neubau städtische Tageseinrichtung für Kinder,
Memeler Straße 3, in Stuttgart-Mühlhausen
- Vorprojektbeschluss
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft u. Wohnen vom 17.03.2023, nicht öffentlich, Nr. 40
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 25.04.2023, öffentlich, Nr. 136
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen sowie des Technischen Referats vom 15.03.2023, GRDrs 560/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder Memeler Str. 3 in Stuttgart-Mühlhausen
auf Grundlage der Baubeschreibung (Anlage 1) vom 10.08.2022
des Raumprogramms (Anlage 2) vom 26.08.2022
und der Vorplanung (Anlage 3)
der Architekten D’Inka Scheible Hoffmann Lewald vom 01.09.2022
mit dem Kostenstand 11/2022 in Höhe von brutto 6.840.000 EUR
zzgl. der Prognose für Baupreisentwicklung 745.000 EUR
daraus resultierenden
voraussichtlichen
Gesamtkosten bei Fertigstellung
in Höhe von brutto
7.585.000 EUR
wird zugestimmt.
In den Gesamtkosten bei Fertigstellung enthalten sind die Kosten für die Außenanlagen in Höhe von 432.000 EUR (inklusive Nebenkosten), Abbruchkosten in Höhe von 165.000 EUR und Ausstattungskosten in Höhe von 175.000 EUR.
2. Die voraussichtlichen Auszahlungen laut Kostenstand 11/2022 in Höhe von 6.840.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233240 - Kita Mühlhausen, Memeler Straße 3; Neubau, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, gedeckt.
3. Im Zuge der Baumaßnahmen fallen Aufwendungen für den Interimsbetrieb (Umzugs- und Mietaufwendungen) der Kita an. Die Aufwendungen sind im Teilergebnishaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Amtsbereich 2307030 - Immobilienverwaltung, wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt zentral veranschlagt.
4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 zu beauftragen. Der Einholung von Angeboten (vor Baubeschluss) für ca. 45% der Bauleistungen wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Freimachen und die Erschließung des Grundstücks bereits vor Erteilung des Baubeschlusses durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.
5. Auf einen Projektbeschluss wird abweichend von den Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau verzichtet.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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