Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
904/2022
GZ:
WFB/JB
Sitzungstermin: 29.03.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Rückzahlung von investiven Zuwendungen bei Kita-Ausbauten
Mittelbewilligung für das Liegenschaftsamt und Jugendamt

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 15.03.2023, öffentlich, Nr. 90
Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und des Referats Jugend und Bildung vom 22.03.2023, GRDrs 904/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Rückzahlung erhaltener Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2015-2018 zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die Kindertageseinrichtung Widmaierstraße 100, Stuttgart, aufgrund des Schreibens des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 25.03.2022 in Höhe von 144.000 EUR wird Kenntnis genommen.

2. Von der Rückzahlung erhaltener Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2015-2018 zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die Kindertageseinrichtung Kegelenstraße 16, Stuttgart, aufgrund des Schreibens des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 17.02.2022 in Höhe von 180.000 EUR wird Kenntnis genommen.

3. Von der Rückzahlung erhaltener Zuschüsse aus dem Investitionsprogramm des Bundes 2013-2014 zur Kinderbetreuungsfinanzierung für die Kindertageseinrichtung Duisburger Str. 53, Stuttgart, aufgrund des Schreibens des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 07.04.2022 in Höhe von 132.000 EUR wird Kenntnis genommen.

4. Die Rückzahlungen der Investitionszuwendungen von insgesamt 456.000 EUR im Haushaltsjahr 2022 werden im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt wie folgt gedeckt
5. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 456.000 EUR bei den in Beschlussziffer 4 dargestellten Projekten im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt werden außerplanmäßig bereitgestellt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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