Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 1049/2011
Stuttgart,
11/03/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Versäumte Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern (U-Untersuchungen)

Beantwortung / Stellungnahme

Die Durchführung regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen von der Geburt bis ins Jugendlichenalter ist seit März 2009 für Eltern verpflichtend im Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg geregelt. Über die Bestimmung im Kinderschutzgesetz und die ersten Erfahrungen haben wir mit den GRDrs 464/2009 und 1409/2009 berichtet.

Wenn bekannt wird, dass die Untersuchungen versäumt wurden, dann müssen diese nachgeholt werden. Zunächst geht dies zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn allerdings die mit den Krankenkassen verhandelten Fristen für die jeweiligen Untersuchungen überschritten sind, so stehen die Gesundheitsämter in der Pflicht, diese Untersuchungen zu gewährleisten.

In Stuttgart hat das Gesundheitsamt diese Aufgabe an die niedergelassenen Kinderärzte delegiert und übernimmt die Kostenerstattung in Höhe eines Satzes, der vom Sozialministerium festgelegt wurde und dem Satz der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Das bedeutet für die Untersuchungen U6, U7, U8 und U9 jeweils 30,49 Euro und für die U7a und die J1 35,22 Euro.

Die Auszahlung der eingereichten Rechnungen erfolgt nach sachlicher Prüfung durch das Gesundheitsamt. Es wurden jährlich 30.000 Euro veranschlagt. 2010 wurden 28.000 Euro ausgegeben.

In den ersten neun Monaten 2011 (Stand 24.10.2011) wurden bisher 18.413,39 Euro ausgegeben. Davon wurden 571 Untersuchungen erstattet.

U6 (im Alter von 1 Jahr): 56 Untersuchungen
U7 (im Alter von 2 Jahren): 39 Untersuchungen
U7a (im Alter von 3 Jahren): 166 Untersuchungen
U8 (im Alter von 4 Jahren): 167 Untersuchungen
U9 (im Alter von 5 Jahren): 101 Untersuchungen
J1 (im Alter 12 - 14 Jahre): 42 Untersuchungen

Weil bei der Einschulungsuntersuchung alle Kinder im Alter zwischen viereinhalb und fünfeinhalb Jahren vom Gesundheitsamt gesehen werden, fallen dort auch die meisten fehlenden Untersuchungen auf und werden zur Nachholung veranlasst.

Ein weites Feld ergibt sich zukünftig noch im Bereich der J1- Untersuchungen, auf die Jugendliche bis zu ihrem 18. Geburtstag Anspruch haben. Diese Untersuchungen werden unterdurchschnittlich häufig wahrgenommen, teilweise aus Unkenntnis, teilweise aus Scheu vor dem Gang zum Arzt.

Bei Einführung des Kinderschutzgesetzes ging die Verwaltung davon aus, dass die Rechnungen aus dem Budget des Gesundheitsamtes beglichen werden können (vgl. o. g. GRDrs). Nach der darauf folgenden pauschalen Kürzung im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2009 und anderen unabwendbaren Aufwendungen sind die Sachmittel bereits jetzt nicht mehr auskömmlich. Eine weitere Kürzung an anderer Stelle im Sachmittelbereich ist nicht möglich.

Eine Budgeterhöhung um 30.000 Euro jährlich wird zur Kostenerstattung dieser Pflichtleistung durch das Gesundheitsamt benötigt.





Vorliegende Anträge/Anfragen

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485/2011 (CDU), 564/2011 Ziff. 2 (SPD)




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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