Im Zusammenhang mit den Beratungen zum Bildungshaus (GRDrs 459/2018) wurde der Bedarf an Hallenflächen in Bad Cannstatt detailliert ausgeführt und sowohl die Notwendigkeit einer Sporthalle im Bildungshaus als auch einer Sporthalle im Sportzentrum Q22 anerkannt. Judo
Ein Bundesstützpunkt für Judo befindet sich derzeit in Sindelfingen und ist dort bis zum 31.12.2020 anerkannt. Der Deutsche Judo-Bund beabsichtigt, den Bundesstützpunkt von Sindelfingen nach Stuttgart zu verlegen. Der im Sportzentrum integrierten Judohalle kommt in diesem Zusammenhang eine erhebliche Bedeutung zu. Sie ist essentiell für die Weiterentwicklung des Judo-Leistungs- und Spitzensports am Standort Stuttgart. Beach
Stuttgart ist neben Hamburg und Berlin ein Bundesstützpunkt für Beachvolleyball. Mit Abriss des interimsweise genutzten „Sportspeichers“ in Stuttgart-Bad Cannstatt im Rahmen des Erschließungsprojekts NeckarPark stehen den Sportlern seit Ende 2016 keine Indoor-Trainingsmöglichkeiten in Stuttgart mehr zur Verfügung. Um ein Beach-Training im Winterhalbjahr zu ermöglichen, mietet der Olympiastützpunkt Stuttgart für diesen Zeitraum seither eine Traglufthalle an. Dies kann vor dem Hintergrund der unzureichenden Trainingsbedingungen, der hohen finanziellen Belastung und der negativen Energiebilanz jedoch nur eine kurzfristige Lösung darstellen. Um den Beach-Leistungs- und Spitzensport in Stuttgart zu halten und weiterzuentwickeln, wird eine Beachhalle dringend benötigt. 3. Baubeschreibung und Raumprogramm Aufgrund der dargestellten Bedarfssituationen sollen in einem Gebäudekomplex eine Judohalle mit den Abmessungen 18 x 36 x 7 m, eine Beachhalle mit den Abmessungen 33 x 24 x 9 m und eine 2-teilbare Sporthalle mit den Abmessungen 24 x 46 x 8 m sowie die jeweils notwendigen sportlichen Nebenräume untergebracht werden. Die Spielräume für die Gestaltung und Anordnung der drei Sportbereiche sind aufgrund der begrenzten Grundfläche und dem begrenzten Bauvolumen des Baufensters gering. Eine Unterbringung aller sportlichen Anforderungen kann nur durch Stapelung erfolgen. Die beiden Leistungssportbereiche Beach und Judo sollen dabei auf der unteren Ebene angeordnet werden, da nur im Erdgeschoss eine unkomplizierte An- und Ablieferung von Sand möglich ist. Auf der darüber liegenden Ebene wird die 2-teilbare Sporthalle platziert. Die zwischen den Hallen entstehenden Freiräume werden mit den notwendigen Nebenräumen nach funktionalen Erfordernissen ergänzt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Squash-Halle als Anbau zu realisieren. Zur Planung gehört auch die Erweiterung des vorhandenen Parkplatzes um die für das Gesamtgebäude notwendigen Stellplätze. Ziel der Planung ist, das Projekt als Gesamteinheit zu realisieren und damit Synergien sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den „Stuttgarter“ Sport zu schaffen. Die Bau- und Betriebsträgerschaft kann dabei von der Landeshauptstadt Stuttgart übernommen werden, sofern eine angemessene Mitfinanzierung von Bau und Betrieb durch Bund und Land erfolgt. Klimaneutralität spielt im gesamten Erschließungsgebiet NeckarPark eine bedeutende Rolle - so auch für das Sportzentrum Q22. Neben der Wärmeversorgung durch den Anschluss an das Nahwärmenetz im NeckarPark (Nutzung der Abwärme eines nahegelegenen großen Abwasserkanals), wird dem Ziel der Klimaneutralität u.a. auch durch Fassaden- und Dachbegrünungen, Holzkonstruktionsbauweise sowie die Realisierung einer Photovoltaikanlage Rechnung getragen. 4. Nutzungskonzept und Betrieb Die grundsätzlichen Betriebszeiten der im Gebäudekomplex integrierten Einrichtungen sind voraussichtlich: Mo - Sa, 7:30 - 22:30 Uhr und So, 7:30 - 20:00 Uhr, einschließlich Ferien. Die Hallen sollen zu ca. 60 % dem Leistungs- und Spitzensport und zu ca. 40 % dem Schul-, Vereins- und Freizeitsport zur Verfügung stehen. Die einzelnen Nutzungsanforderungen wurden bereits grundsätzlich benannt, eine detaillierte Ausarbeitung von Belegungsplänen wird noch erstellt. 5. Termine Projektbeschluss Februar 2021 Bauantrag Februar 2021 Baubeschluss Juni 2022 Baubeginn Juli 2022 Fertigstellung Januar 2024 Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Mercedes-Benz-Arena ist eine Fertigstellung des Sportzentrums Q22 vor der EM 2024 zwingend erforderlich. Mit dem aufgeführten Zeitplan ist dies gewährleistet. Finanzielle Auswirkungen Für die Durchführung der Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 HOAI entsteht ein Aufwand von insgesamt 1.700.000 EUR. Im Teilergebnishaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Sachkonto 42910010, Honorare, Kostenstelle 52406013, Sportzentrum NeckarPark (Q22) stehen Restmittel aus Vorjahren in Höhe von 356.100 EUR zur Verfügung. Im DHH 2020/2021 wurde eine weitere Planungsrate in Höhe von insgesamt 2.000.000 EUR beschlossen, mit der die Planung bis Leistungsphase 4 HOAI und in Teilen bis Leistungsphase 5 HOAI (Ausführungsplanung) fortgeführt und die erforderliche Planungsreife des Vorhabens erreicht werden kann. Die unter Berücksichtigung der vorhandenen Restmittel bis Abschluss der Leistungsphase 4 benötigten Mittel in Höhe von 1.343.900 EUR stehen im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520003.300, Bauwerk, Finanzposition 78710000, Hochbaumaßnahmen zur Verfügung. Die erforderliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 343.900 EUR wird im Jahr 2020 im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP –Element 7.520144.300, TB Cannstatt, Erneuerung 400m Kunststofflaufbahn, Finanzposition 78730000, sonstige Baumaßnahmen im Rahmen der Deckungsfähigkeit in Anspruch genommen. Insgesamt werden für die Planungen bis zum Baubeschluss 3.200.000 EUR benötigt. Davon werden bis zum Projektbeschluss (Planungen bis Leistungsphase 4) insgesamt 1.700.000 EUR benötigt. Um danach die Planungen bis zum Baubeschluss und damit bis zu Teilen der Leistungsphase 7 HOAI fortsetzen zu können, sind weitere Planungsmittel in Höhe von 1.500.000 EUR notwendig. Von diesen 1.500.000 EUR stehen im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 656.100 EUR zur Verfügung. Der Differenzbetrag in Höhe von 843.900 EUR wird im Haushaltsjahr 2022 benötigt, eine Finanzierung aus der Infrastrukturpauschale wird geprüft. Förderung durch Bund und Land Es wird eine anteilige Finanzierung (Bund, Land, Stadt) analog zu anderen für den Leistungs- und Spitzensport in Stuttgart realisierten Projekten (z.B. Molly-Schauffele-Halle, BMX SuperX-Strecke) angestrebt. Die ersten dahingehenden Gespräche wurden geführt. Die beiden beteiligten Sportfachverbände haben das Vorhaben priorisiert. Der Landessportverband Baden-Württemberg hat das Vorhaben als dringlich eingestuft. Darüber hinaus wird im weiteren Verfahren geprüft, ob für die 2-teilbare Sporthalle beim Land ein Antrag zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus gestellt werden kann. Die konkrete Beteiligung von Bund und Land ist bis zum Baubeschluss zu klären. Folgelasten Die Folgelasten (auch Betriebs- und Personalaufwendungen) werden zu gegebener Zeit konkretisiert. Der übliche Ansatz von 8 % der Gesamtkosten muss auf das gewünschte Betriebskonzept abgestimmt werden. Die Abrechnung von Nutzungszeiten der Stuttgarter Sportvereine erfolgt über den Sachkostenbeitrag. Beteiligte Stellen Referat WFB Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Dr. Martin Schairer Dirk Thürnau Bürgermeister Bürgermeister Anlagen <Anlagen> zum Seitenanfang