Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 7831-10.20
GRDrs 637/2022
Stuttgart,
10/20/2022



IBA 2027 – Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an den IBA´27-Festivals



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.10.2022



Beschlußantrag:


Begründung:



Die IBA-Projektgesellschaft präsentierte auf dem Projektträgertreffen im Frühjahr 2022 die Idee, bereits vor dem Ausstellungsjahr 2027 mit mehreren Schwerpunktveranstaltungen, den sogenannten IBA-Festivals, Einblicke in die Arbeitsweise und Projekte der IBA zu geben. Insgesamt sind drei IBA´27-Festivals geplant, welche in den Jahren 2023, 2025 und 2027 veranstaltet werden und vom Umfang immer größer werden sollen.

Das erste Festival erstreckt sich über den Zeitraum vom 23. Juni bis zum 22. Juli 2023. Das Konzept der IBA’27 sieht vor, dass die IBA in einer sogenannten Festivalzentrale eine Ausstellung zu allen IBA-Projekten der gesamten StadtRegion zeigt. Ergänzend zu dieser Festivalzentrale sollen „Projektbühnen“ und „Spotlights“ stattfinden. Dabei handelt es sich um „kulturelle und gesellschaftliche Events“, die federnführend von den Projektpartnern durchgeführt werden – also auch der Landeshauptstadt Stuttgart. Mögliche Formate dieser Veranstaltungen sollen unter anderem sein: Beteiligungsformate, Vorträge und Diskussionsveranstaltungen, Tage der offenen Tür, Führungen, Kunstaktionen, Performances oder Filmabende. Diese Veranstaltungen sollen direkt vor Ort bei den IBA-Projekten stattfinden, z. B. im/auf dem Züblin-Parkhaus. Entgegen der bisherigen Erwartung wird die Ausgestaltung der Formate nicht durch die IBA’27-GmbH, sondern durch den jeweiligen Projektträger organisiert.

In den vergangenen Jahren hat sich der Umfang der IBA-Projekte und -vorhaben in Stuttgart massiv ausgeweitet. Mit den anstehenden Festivals kommt eine weitere Dimension hinzu, die bislang nicht absehbar war. Weil die IBA’27 ein international sichtbares Aushängeschild ist, sollte sich die Landeshauptstadt Stuttgart bei den IBA-Festivals und darüber hinaus mit entsprechender Strahlkraft präsentieren. Es gilt, ein attraktives Festivalprogramm zu konzipieren und durch eine engagierte Begleitung der öffentlichen Veranstaltungen für den IBA-Standort Stuttgart einen längerfristigen Mehrwert zu entwickeln.

Untrennbar verbunden mit der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen der drei IBA-Festivals sind die notwendigen Finanzmittel. Aus den Erfahrungen großer Bürgerbeteiligungsprojekte kann abgeleitet werden, dass ein Aufwand von voraussichtlich 150.000 € anzusetzen ist. Dabei ist von einem ansteigenden Mittelbedarf auszugehen, der in den Doppelhaushalten 2024/2025 und 2026/2027 noch näher konkretisiert werden muss.

Aufgaben der auszuschreibenden Stelle
Es handelt sich um stetig anfallende, umfangreiche Aufgaben, welche die üblichen Tätigkeitsfelder der Abteilung Kommunikation bis zum Ende der IBA im Jahr 2027 markant überschreiten. Auch über die Festivals hinaus besteht dringender Personalbedarf, um die Stuttgarter IBA’27-Projekte kommunikativ angemessen zu begleiten.

Vordringlicher Personalbedarf ab dem Jahr 2023
Die Landeshauptstadt weiß erst seit dem Frühjahr 2022, dass sie die Ausgestaltung der IBA´27-Festivals leisten muss. Für die Vorbereitung des ersten Festivals verbleiben nur noch wenige Monate. Die Stadtverwaltung respektive Abteilung Kommunikation hat keine personellen Ressourcen für die Programmplanung von Festivals. Damit ist ein besonderer Ausnahmefall gegeben, der eine vordringliche und unabweisbare Stellenschaffung rechtfertigt. Um die Repräsentation der Stuttgarter IBA-Projekte im Rahmen der anstehenden IBA-Festivals zu gewährleisten und um das Marketing für alle Stuttgarter Projekte zu systematisieren, besteht ein zusätzlicher, vordringlicher und unabweisbarer Personalbedarf im Umfang von 0,5 Stellen in Entgeltgruppe 12, befristet bis Ende des Jahres 2027.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Stellenschaffung entstehen Personalmehrkosten in Höhe von insgesamt 43.900 EUR pro Jahr.

Die Finanzierung der drei geplanten Festivalbeiträge im Jahr 2023 im Umfang von 150.000 EUR erfolgt im Teilhaushalt 810 Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8108020 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kontengruppe 42510 – Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Deckung der Haushaltsmittel erfolgt in Zuständigkeit der Verwaltung.

Die notwendigen Mittel für die Festivalbeiträge 2025 und 2027 werden jeweils zu den Haushaltsplanverfahren 2024/2025 und 2026/2027 angemeldet.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

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