Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
400
26
VerhandlungDrucksache:
686/2022
GZ:
5675-00
Sitzungstermin: 26.10.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Maier
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe th
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 18.10.2022, GRDrs 643/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Stadtverwaltung (vertreten durch das Amt für Sport und Bewegung) beteiligt sich an der Ausschreibung des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit folgenden Projekten:

- energetische Sanierung der Ballsporthalle Botnang
- Ersatzneubau der TVH Hedelfingen
- Vereinsvorhaben der Sportvereinigung Feuerbach - Sanierung der Hugo-Kunz-Halle

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

In Ihrem Sachvortrag informiert Frau Klein (AfSB), der Deutsche Bundestag habe mit Beschluss des Bundeshaushaltes 2022 Programmmittel in Höhe von 476 Mio. Euro für das sogenannte Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK)" vorgesehen. Hier seien Kommunen mit entsprechend geeigneten Vorhaben antragsberechtigt. Auch dann müssten Kommunen Anträge stellen, wenn ein Dritter, zum Beispiel ein Sportverein für ein Sanierungsprojekt diese Mittel einsetzen möchte. Die Stadt habe drei Projekte, bei denen von der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ausgegangen werde. In der ersten Phase seien diesbezüglich Interessensbekundungen für dieses Bundeszuschussprogramm gegeben worden. Ein Bestandteil dieser Interessensbekundungen sei, dass das auf Ebene der Kommunen zuständige Gremium, also der Gemeinderat, diese Bekundungen billige. Darum gehe es bei der GRDrs 686/2022.

Folgende Fragen werden durch StR Sauer (CDU) im Namen seiner Fraktion gestellt:
- Wie hoch sind die Gesamtkosten für die drei Projekte?
- Welche Kosten übernimmt davon der Bund?
- Wann erfolgen die Entscheidungen in Berlin und welche Chancen haben die drei Stuttgarter Projekte?

Dazu informiert Frau Klein, im städtischen Haushalt sei für die Sanierung von Ballspielhallen in der LHS eine Gesamtsumme in Höhe von 21,1 Mio. Euro vorgesehen. Auf die im Beschlussantrag genannten zwei städtischen Projekte entfielen 4,5 Mio. Euro für Botnang und 18 Mio. Euro für Hedelfingen.

In Hedelfingen werde es vermutlich ein gemeinsames Projekt mit der Stadtteilbibliothek geben. Dann könnte eventuell nur der Sporthallenteil förderfähig sein, da es sich um einen sogenannten Ersatzneubau handle; komplette Neubauten würden über das Förderprogramm nicht bezuschusst.

Zum dritten im Beschlussantrag aufgeführten Projekt der Sportvereinigung Feuerbach teilt Frau Klein mit, momentan sei dafür eine Kostenschätzung in Höhe von 6 Mio. Euro hinterlegt. Die maximale Zuschusshöhe des Bundes belaufe sich auf 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Im Einzelfall solle die Förderung zwischen einer und 6 Mio. Euro liegen.

Die sogenannte Phase 1, die Interessensbekundung, werde bis Ende November entschieden sein. Ende November werde also die Verwaltung vom Bund Bescheid darüber erhalten, ob tatsächlich Anträge für die genannten drei Projekte gestellt werden könnten. Sie gehe davon aus, dass Anfang 2023 Klarheit darüber besteht, ob Zuschussmittel fließen.

Sollten alle drei Projekte positiv beschieden werden, würden sich für die einzelnen Projekte ungefähr folgende Maximalzuschüsse ergeben: Botnang ca. 2 Mio. Euro, Hedelfingen ca. 8 Mio. Euro und Feuerbach ca. 2,5 - 2,8 Mio. Euro. Wert legt Frau Klein darauf, dass diese Zahlen nicht als gesetzt angesehen werden können.

Zudem merkt Frau Klein gegenüber StR Ebel (AfD) an, das Bundesprogramm weise spezifische Anforderungen auf. Grob gesagt gehe es um die Sanierung kommunaler Einrichtungen, maximal um Ersatzneubauten. Die Projekte müssten um zuschussfähig zu sein, tatsächlich anstehen. Nur die im Beschlussantrag genannten Projekte würden in der LHS diesen Kriterien genügen. Andere, für die Zukunft angedachte Projekte, seien für dieses Bundesprogramm nicht relevant.

Von StR Dr. Oechsner (FDP) wird darum gebeten, in der Beantragung des Feuerbacher Projektes die Hugo-Kunzi-Halle korrekt zu bezeichnen.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BM Dr. Maier fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.


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