Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
345
11
Verhandlung
Drucksache:
709/2014
GZ:
RSO-1410-00
Sitzungstermin:
05.11.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Schairer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Novellierung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 20.10.2014, GRDrs 709/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) der Landeshauptstadt Stuttgart für die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart wird gemäß der Anlage 2 beschlossen.
2. Der Aufwand von insgesamt
90.000 EUR
pro Jahr
ist im Teilergebnishaushalt 370 - Branddirektion, Amtsbereich 3701260 - Feuerschutz, Kontengruppe 44210000 - Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten - gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Der
Vorsitzende
verweist auf den hierzu vorliegenden Antrag Nr. 319/2014 der Gruppierung Alternative für Deutschland vom 30.10.2014, in welchem darum gebeten wurde, diesen schriftlich zu beantworten. Die Verwaltung halte es jedoch für passend, diesen im Zusammenhang mit dieser Vorlage mündlich zu beantworten.
StR
Prof. Dr. Maier
(AfD) trägt das Anliegen des Antrags vor und wirbt um Unterstützung desselben. Dem Beschlussantrag könne man in der Zielrichtung zwar zustimmen, nicht jedoch im Detail.
BM
Dr. Schairer
weist darauf hin, die von der Verwaltung vorgesehene Entschädigung liegt im Durchschnitt der Entschädigungen von anderen Städten und Gemeinden. Keinesfalls sei es so, als würde die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Feuerwehrleute schlechter stellen. Der finanzielle Mehraufwand, wie in der Vorlage dargestellt, sei im Haushalt gedeckt. Die LHS gebe den Feuerwehrleuten somit eine Anerkennung, die in dem Rahmen stattfindet, wie er auch in anderen Gemeinden und Städten geschieht.
EBM
Föll
erinnert an die letzten Haushaltsplanberatungen, wo der Gemeinderat entsprechende Zusatzmittel in Höhe von 50.000 €/Jahr zur Verfügung gestellt habe. Diese Mittel schlage man entsprechend der Vorlage vor umzusetzen. Über die Höhe der Entschädigung werde man ohnehin nie die Wertschätzung und Würdigung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren zum Ausdruck bringen können. Die Umsetzung des AfD-Antrags würde zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 75.000 €/Jahr erfordern. Diese Mittel seien im Haushalt nicht vorhanden, weshalb hierfür ein Finanzierungsvorschlag seitens der Antragsteller zu machen sei bzw. der Antrag in den Beratungen zum nächsten Doppelhaushalt 2016/2017 gestellt werden müsse. Ohne einen Finanzierungsvorschlag zu machen, könne dieser Antrag nicht beschlossen werden, da er nicht umgesetzt werden kann.
StR
Dr. Reiners
(CDU) erklärt, zwar unterstütze seine Fraktion das Antragsanliegen, doch müsse man dabei den Gesamtkontext sehen. Insofern halte man die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Entschädigungen für anerkennend, maßvoll, spürbar und angemessen, zumal es nicht "das Ende der Fahnenstange" sei, sondern ein laufender Prozess.
StR
Urbat
(SÖS-LINKE-PluS) greift die Nachwuchssorgen insbesondere der Freiwilligen Feuerwehren auf. Er denkt, dies lasse sich jedoch nicht mit Geld lösen. Zu erläutern bittet er, wie die Ruhestunden bei Nachteinsätzen durch den Einsatzleiter in der Praxis angeordnet werden (Ziffer 2 des § 1 der Entschädigungssatzung).
Herr
Dr. N. N.
(Branddir/
Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht
) informiert, der Einsatzleiter definiere in solchen Fällen, dass es Ruhestunden zur Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit bedarf. Hierzu bedürfe es keines Formblatts, sondern dies werde im Einsatzleitsystem gespeichert, sodass es gegenüber dem Arbeitgeber rechtlich auf der Grundlage des Feuerwehrgesetzes abgedeckt sei.
Hinsichtlich der Nachwuchssorgen bestätigt er, auch die Feuerwehr unterliege dem demografischen Wandel, jedoch liege man in Stuttgart nicht so weit oben in der Rangliste wie die Feuerwehren auf dem Land. Weil man sich der Thematik jedoch bewusst sei, versuche man dem gegenzusteuern, indem exemplarisch an einem Standort eine Kindergruppe eingerichtet wurde, um diese Motivation der Kinder, Feuerwehrmann zu werden, zu nutzen und diese an die Organisation zu binden, was auch aufgrund der längeren Schulzeiten und in Konkurrenz zu anderen Freizeitbeschäftigungen zunehmend schwieriger werde. Vorgesehen sei, dieses Projekt auf die Gemeindefeuerwehr Stuttgart zu übertragen.
BM
Dr. Schairer
stellt abschließend fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
die GRDrs 709/2014 bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
wie beantragt.
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