Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 212/2010
Stuttgart,
05/03/2010



Erhöhung der Gebühren für Lehrerparkplätze an Stuttgarter Schulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.05.2010
20.05.2010



Beschlußantrag:

1) Die Gebühren für die Nutzung von Parkplätze an Schulen durch Lehrkräfte werden zum Schuljahresbeginn 2010/2011 festgesetzt auf: 2) Die Gebühren für die Nutzung von Parkplätzen an Schulen durch andere Personengruppen werden zum Schuljahresbeginn 2010/2011 festgesetzt auf:

Begründung:


Der Gemeinderat hat am 17.12.2009 im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2009 u. a. einen Beschluss zur Erhöhung der Gebühren für Lehrerparkplätze gefasst.

Die Verwaltung wurde beauftragt, den erforderlichen Sachbeschluss in den zuständigen gemeinderätlichen Gremien herbeizuführen.

Die Gebühren für die Parkierungsflächen der Schulen wurden zuletzt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2002 zum Schuljahr 2003/2004 erhöht. Die damalige Erhöhung lag bei 16,74 %. Zwischenzeitlich erfolgte keine weitere Gebührenanhebung.

Für Privatparker und Schüler/-innen gab es bisher keine festgelegte Gebührenregelung. Bei Schulen, die das vorhandene Stellplatzkontingent nicht vollständig nutzen und wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, können freie Plätze interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere an den beruflichen Schulen werden freie Stellplätze auch von Schülerinnen/ Schülern nachgefragt. Eine Regelung der Gebühren wird daher als sinnvoll erachtet.

Für Stellplätze, die von städtischen Beschäftigten (Schulhausmeister/-innen, Schulsekretärinnen) genutzt werden, findet die Stellplatzregelung der Stadt Stuttgart Anwendung.


Finanzielle Auswirkungen

Es wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2010 und 2011 Mehrerlöse von 253.000 Euro pro Jahr erreicht werden. Im Haushaltsjahr 2008 sind Einnahmen von 155.442. Euro eingegangen.

In welchem Umfang eine Erhöhung der Gebühren in Stadtbezirken mit verhältnismäßig geringem Parkdruck ggf. zu einem verstärkten Parken der Lehrer/-innen in anliegenden Wohnstraßen führt, kann nicht abgeschätzt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die vorgesehene Erhöhung zu Kündigungen führt und damit bei den prognostizierten Mehreinnahmen Abstriche gemacht werden müssen.


Beteiligte Stellen

Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

keine




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