Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 248/2014
Stuttgart,
04/16/2014



Planungsmittelpauschale für Schulen im Haushalt 2014/2015
- Mittelverteilung bzw. Festlegung der Vorhaben




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
06.05.2014
07.05.2014



Beschlußantrag:

1. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Verteilung der Planungsmittelpauschale in Höhe von 5,0 Mio. € im Doppelhaushalt 2014/2015 zur Weiterplanung der unter Punkt A genannten Vorhaben wird zugestimmt.

2. Vom aktuellen Sachstand der unter Punkt B dargestellten Maßnahmen und Projekte wird Kenntnis genommen.


Begründung:


A - Planungsmittelpauschale
Im Doppelhaushalt 2014/2015 hat der Gemeinderat die Finanzierung der Umsetzung oder der Weiterplanung für eine ganze Reihe konkreter Schulbauvorhaben beschlossen.

Außerdem wurde mit GRDrs 496/2013 der Planungsmittelbedarf zum Haushalt 2014/2015 in Höhe von rund 24 Mio. € dargestellt. Mit dem Haushaltsbeschluss wurden 5,0 Mio. € als Planungsmittelpauschale bereitgestellt, verbunden mit dem Auftrag an den Unterausschuss Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung, die Vorhaben festzulegen, welche mit dieser Pauschale weitergeplant werden sollen.

Der Vorschlag zur Verteilung der Planungsmittel in Höhe von 5,0 Mio. € wurde im Unterausschuss „Sanierungsprogramm Schulen und Schulentwicklungsplanung“ am 19.02.2014 zur Kenntnis genommen und wird nun mit dieser Vorlage zur Entscheidung gebracht:

Planungsmittelpauschale 5,0 Mio. € im Doppelhaushalt 2014/2015
Priorität
Entspricht Nr. in GRDrs 496/13
Projekt bzw.
Schulen
Beschreibung der
Maßnahme
Gesamtkosten-rahmen
(incl. Vorjahre)
Planungsmittel
1
28
Sporthalle Riedenberg
(Geschwister-Scholl-Gymnasium
GS Riedenberg)
Neubau Sporthalle, 2-teilbar,
LPH 1-3, Teile 4/5

in Prüfung

500.000 €
2
9
Campus
Feuerbach

Leibniz-Gymn.
Neues Gymnasium
Bismarckschule
Neubau und Umstrukturierung, Wettbewerb, LPH 1-3 (ggf. Teile 4-7)30.850.000 €
2.600.000 €
3
18
MühlbachhofschuleNeubau TH zur Deckung (Schul-) Sportflächendefizit

zusätzlich: Einrichtung Ganztagsschule
(*GTS-Anteil über GTS-Pauschale)
7.300.000 €
800.000 €
4
23
SommerrainschuleSanierung und Erweiterung oder Neubau
Planungsmittel für Wettbewerb und LPH 1-3
(*GTS-Anteil über GTS-Pauschale)
20.250.000 €
1.100.000 €
5
14
FuchsrainschuleSanierung, Umstrukturierung und Erweiterung
Planungsmittel für Wettbewerb, LPH 1-3 und 4-7
(*GTS-Anteil später über GTS-Pauschale zu beantragen)
10.730.000 €
[1.200.000 €]
aus PRIS
Summe69.130.000 € 5.000.000 €


B- Informationen zu weiteren Maßnahmen und Projekten

Im Vorfeld zur Beratung dieser Vorlage wurde die Verwaltung aus der Mitte des Gemeinderats um Sachstandsinformationen zu weiteren Projekten gebeten:






1. Gemeinschaftsschulen
Die Weiterplanung der Investitionsvorhaben an den beschlossenen Gemeinschaftsschulen erfolgt entsprechend der jeweiligen Beschlusslage (GRDrs 412/2013 sowie 129/2014). Dabei ist an allen Standorten mindestens eine bauliche Erweiterung zur Bereitstellung der notwendigen Rahmenbedingungen für den Ganztagesbetrieb notwendig. Weitere Erweiterungsbedarfe bestehen an einigen Standorten auch im Bereich Unterrichts- und Verwaltungsbereich. Aufgrund der Bereitstellung von Mitteln im Rahmen der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen (2. bzw. 3. Ausbaustufe) im Doppelhaushalt 2012/2013 und im Doppelhaushalt 2014/2015 sowie durch Kombination der Vorhaben mit laufenden Sanierungsvorhaben im Rahmen des Schulsanierungsprogramms können erforderliche Planungsmittel im Doppelhaushalt 2014/2015 für diese Standorte aus den genannten Pauschalen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch angestrebt, die baulichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den pädagogischen Betrieb der Gemeinschaftsschulen (schülerzentriertes Lernen, Differenzierung) zu prüfen und zu gestalten. Sofern die für die einzelnen Standorte insgesamt notwendigen Investitionsmittel nicht durch die Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen (2. bzw. 3. Ausbaustufe) gedeckt werden können, wird der darüber hinaus erforderliche Mittelbedarf zum DHH 2016/2017 durch die Verwaltung angemeldet werden.


2. Ganztagesschulen
Die Planungsmittel zur Weiterplanung von Ganztagesschulmaßnahmen sind innerhalb der im Doppelhaushalt 2014/2015 finanzierten Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – bei Projektnummer 7.401906 – Formelle Ganztagesschulen, 2. Ausbaustufe – Ausz.Gr. 7871 sowie Projektnummer 7.401908 – Formelle Ganztagesschulen, 3. Ausbaustufe – Ausz.Gr. 7871 enthalten.


3. Erweiterung der Cafeteria für das Zeppelin-Gymnasium
Der Vorschlag zur Erweiterung der Cafeteria am Zeppelin-Gymnasium wurde bereits aktuell im Zusammenhang mit dem Antrag Nr. 4/2014 durch das Hochbauamt bewertet. Im Ergebnis ist die Erweiterung baulich denkbar und umsetzbar. Das Hochbauamt hat aufgezeigt, dass aufgrund der zu berücksichtigenden Aspekte (Baugenehmigung, Denkmalschutz, Abbruch der Wände ist statisch kritisch, Küchentechnik mit Abluftanlage, Brandschutz, Fettabscheider und zusätzliche WC’s) und dem sich hieraus ergebenden Umfang der Maßnahmen, mit einer Kostenschätzung von 1,1 Mio. € zu rechnen ist. Aufgrund des Denkmalschutzes müsste die Kanalführung der Abluftanlage sehr wahrscheinlich im Inneren des Gebäudes stattfinden, was auf mehreren Geschossen bis zum Dachgeschoss eine Beeinträchtigung von Unterrichtsräumen nach sich ziehen würde. Die Verwaltung wird das Vorhaben daher noch diesbezüglich bewerten und zum Doppelhaushalt 2016/2017 anmelden.





4. Landwirtschaftliche Schule
Für die Landwirtschaftliche Schule werden derzeit verschiedene Standortoptionen im Hohenheim bzw. Plieningen geprüft. Die Finanzierung dieser Prüfungen kann aus den vorhandenen Planungsmitteln im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt - (rd. 1 Mio. €) finanziert werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat bis zur Sommerpause über die Ergebnisse der Standortprüfungen berichten. Erst in diesem Zusammenhang können weitere finanzielle Auswirkungen benannt werden.


5. Schule für Körperbehinderte
Für die Weiterplanung an der Schule für Körperbehinderte wäre als nächster Schritt die Durchführung eines VOF-Verfahrens für die Sanierung des Gebäudes Hengstäcker 5 erforderlich. Hierfür wird ein anteiliger Planungsmittelansatz von 85.000 € im Jahr 2015 benötigt. Die Verwaltung wird eine Grundsatzvorlage zum Masterplan Hengstäcker im Laufe des Jahres 2014 vorlegen und in diesem Zusammenhang einen Finanzierungsvorschlag prüfen (ggf. aus Restmitteln der Vorjahre innerhalb der Planungsmittelpauschale).

Wasserschäden an den Gebäuden Hengstäcker 5 bzw. 6 wurden bereits in den Jahren 2010 bzw. 2013 beseitigt; es besteht diesbezüglich kein akuter baulicher Handlungsbedarf. Die Verbesserung der brandschutzrechtlichen Situation erfolgt bereits mit dem Neubau Hengstäcker 4 (Fluchtwege); eine abschließende Beseitigung der brandschutzrechtlichen Defizite ist im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung des Gebäudes Hengstäcker 5 vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Für den Doppelhaushalt 2014/2015 wurden Planungsmittel in Höhe von insgesamt 5 Mio. € beschlossen. Diese stehen im Haushaltsjahr 2014 im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – bei der Projektnummer 7.401905 – Pauschale Planungsmittel – Ausz.Gr. 7871 zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Referate WFB und T haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

zu B, 2. - Antrag Nr. 4/2014 der SPD-Gemeinderatsfraktion und Bündnis90 / DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
zu A, 2. - Antrag Nr. 112/2014 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion





Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

keine




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