Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB-K-5245-05.03
GRDrs 783/2023
Stuttgart,
07/04/2023



Klinikum Stuttgart gKAöR - Jahresabschluss 2022 und Bericht über das Geschäftsjahr



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.07.2023
20.07.2023



Beschlußantrag:

1. Der Feststellung des Jahresabschlusses des Klinikums Stuttgart zum 31. Dezember 2022 durch den Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR in der vorgelegten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 55.287.243,78 EUR wird zugestimmt. 2. Die Landeshauptstadt Stuttgart gleicht den Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 55.287.243,77 EUR durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage des Klinikums aus (Teilergebnishaushalt 200, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke). Der Jahresfehlbetrag 2022 des Klinikums in Höhe von 55.287.243,78 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. In die Kapitalrücklage wurden bereits im Geschäftsjahr 2022 Abschlagszahlungen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 35.000.000 EUR durch die LHS zugeführt.

3. Der Gewährung der Zuschüsse für 2022 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrags für die: 4. Der Leistung von Abschlagszahlungen im Jahr 2023, auf die in der Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrags vereinbarten Zuschüsse sowie auf den Verlustausgleich 2023 im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel, wird zugestimmt.


5. Der Bestellung der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, durch den Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR, zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 wird zugestimmt.




Begründung:


Formales

Nach § 11 Abs. 2 der Anstaltssatzung beschließt der Verwaltungsrat unter dem Vorbehalt der Zustimmung oder im Falle der Nicht-Zustimmung nach Weisung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Bestellung eines Abschlussprüfers. Der vom Verwaltungsrat beschlossene Jahresabschluss wird dem Gemeinderat zur Zustimmung vorgelegt. Sollte er diese verweigern und den Jahresabschluss in anderer Fassung beschließen, gilt dieser abweichende Beschluss als Weisung gegenüber dem Verwaltungsrat und ersetzt dessen ursprünglichen Beschluss.

Über die Entlastung des Vorstandes entscheidet der Verwaltungsrat nach § 11 Abs. 4 der Anstaltssatzung.

Der Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR wird in seiner Sitzung am 14. Juli 2023 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 unter Vorbehalt beschließen.

Jahresergebnis 2022

Der Jahresfehlbetrag 2022 beläuft sich auf 55.287.243,78 EUR (Vorjahr 21.521 TEUR). Dies resultiert aus einem Anstieg der Erlöse um 2.144 TEUR, der vom weiteren Anstieg der Aufwendungen um 35.910 TEUR überkompensiert wird.

Bei den Erlösen sind die Erlöse aus Krankenhausleistungen aufgrund der rückläufigen Leistungsentwicklung sowie die sonstigen Umsatzerlöse bedingt durch den Rückgang der Corona Maßnahmen wie der Betrieb der Impfzentren und der Belieferung mit Schutzausrüstung rückläufig. Diese Rückgänge werden kompensiert durch den Anstieg der ambulanten Leistungen und den Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand.

Bei den Aufwendungen steigen insbesondere der Personalaufwand, der Materialaufwand mit den Energiekosten und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist gekennzeichnet durch Sondereffekte wie der Zuführung zur Rückstellung für die IU. Ein weiterer Sondereffekt ist die erforderliche Abschreibung der Beteiligung an der Sportklinik Stuttgart GmbH.

Die Zielvorgabe des Wirtschaftsplans 2022 mit einem Jahresfehlbetrag von 10.500 TEUR wurde um 44.787 TEUR verfehlt.

Bei den entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsachen weist der Jahresabschlussprüfer pflichtgemäß darauf hin, dass die Kommunalanstalt zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit der Sicherstellung der Unternehmensfortführung mittelfristig auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Stuttgart angewiesen ist.

Leistungsentwicklung 2022

Im Geschäftsjahr 2022 wurden 62.905 Casemix-Punkte erwirtschaftet. Diese liegen um ca. 4,1 % unter dem Vorjahreswert 2021 (65.607) und um 15,8 % unter dem um die Pflege bereinigten Vorjahreswert 2019 (74.745).

Die DRG-Fallzahlen 2022 lagen bei 64.951. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Fallzahl um 2,9% gesunken. Gegenüber 2019 war ein dem Bundestrend entsprechender Rückgang von 15.278 Fällen (-19,4 %) zu verzeichnen. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2022 blieb die Fallanzahl ca. 15,5% hinter den Erwartungen zurück. Die durchschnittliche Verweildauer lag im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 5,1 Tagen.

Erlöse

Die Summe der Erträge hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.143 TEUR bzw. 0,3% erhöht.

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind zu 2021 um 6.148 TEUR (1,2 %) auf 491,3 Mio. EUR gesunken. Gründe hierfür sieht der Vorstand im Wesentlichen in der rückläufigen Leistungsentwicklung und dem unterjährigen Auslaufen der staatlichen Corona Hilfsmaßnahmen, die durch den höheren Landesbasisfallwert von 3.837,42 EUR (Vorjahr 3.750,41 EUR) nur teilweise ausgeglichen werden konnte.

Der Anstieg der ambulanten Erlöse um 7.536 TEUR ist neben einer Verlagerung vormals stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich unter anderem auf höhere Erlöse aus Arzneimittelabrechnungen zurückzuführen.

Bei den sonstigen Umsatzerlösen nach § 277 (1) HGB verzeichnet sich ein Rückgang zum Vorjahr von 8.160 TEUR (7,6%) auf 99.167 TEUR. Dies begründet sich hauptsächlich durch geringere Erlöse aus Leistungen in den Impfzentren und mobile Impfteams sowie für die Beschaffungen von medizinischem Material für die Landeshauptstadt Stuttgart und deren Gesellschaften. Ein positiver Gegeneffekt sind die periodenfremden Effekte durch den Abschluss der Budgetvereinbarungen für 2020 und die daraus resultierenden Erlöse aus dem Pflegebudget für die Jahre 2020 und 2021.

Die Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand setzten sich zusammen aus 9,8 Mio. EUR Zuweisungen und Zuschüsse des Trägers Landeshauptstadt Stuttgart sowie 20,9 Mio. EUR Zuschüsse des Landes und sonstige Zuschüsse. Die Abweichung bei den Zuweisungen und Zuschüssen zum Vorjahr ergibt sich hauptsächlich aus den Landeshilfen für die Corona-Mehraufwendungen von 12,1 Mio. EUR in 2022. Solche Erstattungen sind in 2021 nicht erfolgt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (19,6 Mio. EUR) haben sich im Vergleich zum Vorjahr (19,8 Mio. EUR) kaum verändert.

Aufwendungen

Die Summe der Aufwendungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 35.910 TEUR (4,7 %) erhöht.

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 11,5 Mio. EUR (2,4 %) von 475,8 Mio. EUR auf 487,3 Mio. EUR gestiegen.

Dies ist insbesondere auf die tariflich bedingten Erhöhungen zurückzuführen. Die Tarifsteigerungen (Marburger Bund rückwirkend ab 01.10.2021 + 3,35%, TVöD ab 01.04.2022 + 1,8 %) ergeben gewichtet eine Personalkostensteigerung von 1,9 % für das Gesamtjahr 2022.

Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Mio. EUR (1,3 %) auf 171,6 Mio. EUR ist auch beim Materialaufwand zu verzeichnen. Der Anstieg resultiert aus den allgemeinen Preissteigerungen, insbesondere im Bereich Energie mit 10,4 Mio. EUR. Gleichzeitig verringern sich die Aufwendungen für medizinischen Sachbedarf infolge der mit Corona verbundenen Maßnahmen um 10,2 Mio. EUR. Während in 2021 ca. 13,1 Mio. EUR auf die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung und Covid-Testkits für städtische und andere öffentliche Einrichtungen, denen entsprechende Umsatzerlöse gegenüberstanden, entfielen, belaufen sich diese in 2022 nur noch auf 3 Mio. EUR.

Der Rückgang der bezogenen Leistungen um 10,4 % ist auf eine Reduzierung des Einsatzes von Leasingpersonal (1,5 Mio. EUR) zurückzuführen. Die Mehrkosten für den Wachschutz sind weiter um ca. 1,0 Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um 20,2 Mio. EUR (23,7 %) auf 105,6 Mio. EUR. Ursächlich hierfür sind zu erwartende Aufschläge für durch den Medizinischen Dienst (MD) beanstandete Rechnungen, die Rückstellungszuführung von 20,6 Mio. EUR zur International Unit sowie sonstige periodenfremde Aufwendungen. Diese Effekte werden durch geringe Wertberichtigungen und Instandhaltungskosten abgemildert.

Der Anstieg in der Position Steuern und Finanzergebnis resultiert aus der Abschreibung der Anteile an der Sportklinik Stuttgart GmbH in Höhe von 5,7 Mio. EUR. Dies wird durch geringe Zinsaufwendungen abgemildert.

International Unit

In Zusammenhang mit der „International Unit“, die 2016 aufgelöst wurde, wurde dem Klinikum Stuttgart im März 2023 die Klageschrift im Strafverfahren gegen mehrere Personen zugestellt. Das Klinikum Stuttgart wird als „Einziehungsbeteiligte“ in dieser Klageschrift aufgeführt. In dem aktuell laufenden Vorverfahren fordert die Staatsanwaltschaft, vom Klinikum Stuttgart rund 16,2 Mio. EUR einzuziehen. Dieses Risiko wurde im Jahresabschluss 2022 nach ausführlicher Beratung mit externen Rechtsberatern der Kanzlei, die das Klinikum in dieser Angelegenheit vertritt, entsprechend bei der Rückstellungsbildung berücksichtigt. Die in den sonstigen Rückstellungen enthaltene Rückstellung für „Projekte International Unit“ hat sich somit auf 20,6 Mio. EUR (Vorjahr 5,8 Mio. EUR) erhöht.

Finanzielle Hilfen des Bundes und des Landes (Covid Prämien)

In den Erlösen aus Krankenhausleistungen (491.345 TEUR) sind Corona-Ausgleichszahlungen in Höhe von 25.822 TEUR enthalten. Davon betreffen 21 TEUR die Mehrkostenpauschale, 16.717 TEUR die Freihaltepauschale und 9.083 TEUR den Versorgungsaufschlag. Weiterhin hat das Klinikum 17.261 TEUR „finanzielle Landes-Hilfen für Krankenhäuser im Hinblick auf die Coronapandemie“ erhalten, die in Höhe von 12.083 TEUR in den Zuweisungen und Zuschüssen erfolgswirksam enthalten sind und in Höhe von 5.178 TEUR erfolgsneutral behandelt wurden.

Zuweisungen und Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart

Die Zuweisungen und Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart im Wirtschaftsjahr 2022 belaufen sich auf 25,3 Mio. EUR.

Darüber hinaus hat das Klinikum bereits Abschlagszahlungen auf den Jahresverlust in Höhe von 35 Mio. EUR erhalten.

Für die Finanzierung von Investitionen hat die LHS dem Klinikum Mittel in Höhe von 15,6 Mio. EUR ausbezahlt, davon 3,6 Mio. EUR durch das Amt für Umweltschutz für energetische Maßnahmen und 12 Mio. EUR für die jährliche Investitionskostenfinanzierung gemäß „Vier-Seiten-Vertrag“.

Des Weiteren sind im Jahresergebnis 2022 ergebniswirksame Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 9,8 Mio. EUR enthalten - davon 1,0 Mio. EUR aus der Auflösung eines Zuschusses in den Vorjahren zur Berücksichtigung der negativen Auswirkungen für das Erreichen der „Schwarzen Null“ sowie 1,9 Mio. EUR für Aufwendungen bezüglich des strukturellen Rahmenplans. Weitere Zuschüsse erhielt das Klinikum in Höhe von 1,0 Mio. EUR für die Ausbildungsstätten und 0,7 Mio. EUR für die Beamtenversorgung.

Für die Kindertagesstätten des Klinikums erstattete die LHS 2,0 Mio. EUR im Rahmen der allgemeinen Förderung für Betriebskindergärten. Darüber hinaus erhielt das Klinikum für die Aufgabenwahrnehmung für die LHS im Bereich der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Tagesstätten, der gerontopsychiatrischen Dienste sowie zur Förderung einer Suchtberatungsstelle 3,0 Mio. EUR. Im Jahresergebnis sind zudem Auflösungen von passiven Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. von 0,2 Mio. EUR enthalten, die in den Vorjahren als städtische Mietzuschüsse im Rahmen der Übertragung der Personalwohngebäude auf die SWSG gewährt wurden.

Kapitalentwicklung

Ausgehend von einem Eigenkapital in Höhe von 14.974 TEUR zum 31.12.2021 hat sich das Eigenkapital durch die Abschlagszahlungen von 35.000 TEUR auf den Jahresfehlbetrag 2022 sowie die Restzahlung des Verlustausgleichs für 2021 in Höhe von 521 TEUR durch die Landeshauptstadt Stuttgart zunächst erhöht. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages 2022 in Höhe von 55.287 TEUR und der Entnahme des Restbuchwertes im Rahmen des Verkaufes des Personalwohngebäudes Prießnitzweg (223 TEUR) ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zum 31.12.2022 in Höhe von 5.014 TEUR. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Unterstützung der Landeshauptstadt Stuttgart z.B. im Rahmen des „Vier-Seiten-Vertrages“ eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit jederzeit gewährleistet ist. Zudem ist die Kommunalanstalt als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 45 AGGVG- Baden-Württemberg nicht insolvenzfähig. Es wird davon ausgegangen, dass durch den Verlustausgleich der Stadt Stuttgart im Rahmen des „Vier-Seiten-Vertrages“ das Klinikum im Folgejahr wieder ein positives Eigenkapital zu verzeichnen hat.

Forderungen – Entwicklung Ausgliederung Pflegebudget

Die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht stiegen um 36,9 Mio. EUR und betragen zum Bilanzstichtag 107,5 Mio. EUR, diese umfassen auch die Forderungen für die Pflegebudgets. Bei der Kommunalanstalt konnten zwischenzeitlich die Pflegebudgets für die Jahre 2020 und 2021 mit den Kostenträgern verhandelt und abgeschlossen werden, so dass entsprechende Forderungen auf Basis einer kaufmännisch vorsichtigen Kalkulation von insgesamt 83,1 Mio. EUR (23,2 Mio. EUR für 2022, 32,7 Mio. EUR für 2021 und 27,2 Mio. EUR für 2020) ausgewiesen werden.

Liquidität (Kassenbestand und Bankguthaben)

Die Liquidität des Klinikums hat sich von 15 Mio. EUR im Vorjahr auf 17,9 Mio. EUR erhöht. Ursächlich für die geringe Liquidität sind die hohen Forderungen gegenüber den Kostenträgern das Pflegebudget betreffend. Weiterhin kam es aufgrund der fehlenden Korrekturmöglichkeiten und anderer Umstände zu Abrechnungsrückständen zum Jahresende. Die Zahlungsfähigkeit war aufgrund der Bereitstellung von Liquidität (Kassenkredit) durch die Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 50 Mio. EUR jederzeit gegeben.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstatt Stuttgart haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 84,1 Mio. EUR erhöht und betrugen zum Bilanzstichtag 187,3 Mio. EUR. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 50,0 Mio. EUR sowie der Zwischenfinanzierung der laufenden Bauprojekte.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Erhöhung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens geht überwiegend auf die Zuführung der Erträge aus dem Verkauf der Immobilie Prießnitzweg in Höhe von 3.778 TEUR gemäß der Neukonzeption für Personalwohnungen zurück. Gegenläufig wirken sich die jährlichen Entnahmen der Vorauszahlungen auf definierte zukünftige Aufwendungen gemäß dem Vier-Seiten-Vertrag und die Auflösung von Mietzuschüssen aus dem Verkauf von Personalwohnheimen aus.

Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht (Anlagen) verwiesen. Im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen weitere Kennzahlen und Erläuterungen zu den Grundzügen des Geschäftsverlaufs sowie, der Ertrags- und Vermögenslage des Klinikums Stuttgart.

Feststellungen des Wirtschaftsprüfers und des Amts für Revision

Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 erfolgte mit Beschluss laut GRDrs 476/2022. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde von der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart, geprüft.

Anders als für die Jahresabschlüsse 2015 bis einschließlich 2021, für die die Prüfer aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen im Bereich der ehemaligen International Unit einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatten, erteilen die Prüfer für den Jahresabschluss 2022 nun einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird ausgeführt:

„…Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Kommunalanstalt zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Kommunalanstalt. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

Der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfasste auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung). Die erforderlichen Feststellungen (Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG) sind im Bericht über die Prüfung (vgl. Anlage 1) dargestellt.

Das Amt für Revision hat den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2022 mit Datum vom 26.06.2023 Herrn Oberbürgermeister zugeleitet. Im Abschnitt Prüfungsergebnis (vgl. Anlage 3) wird ausgeführt:

„…Die örtliche Prüfung ergab keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 des Klinikums der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts (gKAöR) entgegenstehen.“

Thomas Fuhrmann
Bürgermeister




Anlagen
(nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats)
Hinweis: Die Anlagen stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokumente zur Verfügung

· Testatsexemplar Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht

· Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Rechnungsprüfungsamts (Deckblatt und Prüfungsergebnis)

· Wirtschaftsplanabrechnung 2022




Finanzielle Auswirkungen








Anlagen

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