Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
1321/2015
Stuttgart,
11/25/2015
Haushalt
2016/2017
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
07.12.2015
Darstellung der Auswirkungen der Höhe des sog. "öffentlichen Interesses" auf den Stadthaushalt und die Gehwegreinigungsgebühr
Beantwortung / Stellungnahme
Im Laufe der Vorberatung zur Gehwegreinigungsgebührenvorlage (GRDrs 444/2015) wurde über die Höhe des öffentlichen Interesses diskutiert. In der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaft am 18.11.2015 wurde vereinbart im Rahmen der 2. Lesung eine Übersicht über die Auswirkungen der Höhe des sog. „öffentlichen Interesses“ auf den Stadthaushalt und die Gehwegreinigungsgebühr zu erstellen. Die unten dargestellte Übersicht bezieht sich bzgl. der Gebühr ausschließlich auf das Jahr 2016, da die Gehwegreinigungsgebühr eine Jahresgebühr darstellt. Die Mehrbelastung durch das notwendig werdende höhere sog. „Leistungsentgelt“ ist dauerhaft.
Reinigungshäufigkeiten öffentliches Interesse
5% 10% 15% 20% 50%
RZ I / 7 x pro Woche 69,70 € 66,00 € 62,20 € 58,40 € 35,80 €
RZ I / 3 x pro Woche 29,90 € 28,20 € 26,60 € 25,00 € 15,30 €
RZ II / 7 x pro Woche 143,60 € 136,00 € 128,50 € 120,90 € 75,50 €
Mehrbelastung städtischer HH, d.h. zzgl. zu der Mehrbelastung v.rd.609.300 €
Diese Mehrbelastung resultiert aus den Auswirkungen des sog. 10-Punkte Programms (u.a. auch durch die vorgesehene Erweiterung der RZ I) und ist im Doppelwirtschaftsplan 2016/17 bereits eingeplant.
0,00 € 107.000 € 216.000 € 325.000 € 975.000 €
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
keine
Technisches Referat Betriebsleitung AWS
Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß
Bürgermeister Geschäftsführer
<Anlagen>