Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1321/2015
Stuttgart,
11/25/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Darstellung der Auswirkungen der Höhe des sog. "öffentlichen Interesses" auf den Stadthaushalt und die Gehwegreinigungsgebühr

Beantwortung / Stellungnahme

Im Laufe der Vorberatung zur Gehwegreinigungsgebührenvorlage (GRDrs 444/2015) wurde über die Höhe des öffentlichen Interesses diskutiert. In der Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaft am 18.11.2015 wurde vereinbart im Rahmen der 2. Lesung eine Übersicht über die Auswirkungen der Höhe des sog. „öffentlichen Interesses“ auf den Stadthaushalt und die Gehwegreinigungsgebühr zu erstellen. Die unten dargestellte Übersicht bezieht sich bzgl. der Gebühr ausschließlich auf das Jahr 2016, da die Gehwegreinigungsgebühr eine Jahresgebühr darstellt. Die Mehrbelastung durch das notwendig werdende höhere sog. „Leistungsentgelt“ ist dauerhaft.


Reinigungshäufigkeiten öffentliches Interesse

5% 10% 15% 20% 50%

RZ I / 7 x pro Woche 69,70 € 66,00 € 62,20 € 58,40 € 35,80 €

RZ I / 3 x pro Woche 29,90 € 28,20 € 26,60 € 25,00 € 15,30 €

RZ II / 7 x pro Woche 143,60 € 136,00 € 128,50 € 120,90 € 75,50 €

Mehrbelastung städtischer HH, d.h. zzgl. zu der Mehrbelastung v.rd.609.300 €

Diese Mehrbelastung resultiert aus den Auswirkungen des sog. 10-Punkte Programms (u.a. auch durch die vorgesehene Erweiterung der RZ I) und ist im Doppelwirtschaftsplan 2016/17 bereits eingeplant.

0,00 € 107.000 € 216.000 € 325.000 € 975.000 €





Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

keine




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Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß
Bürgermeister Geschäftsführer




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