Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 1178/2013
Stuttgart,
11/04/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Grüner Pfeil

Beantwortung / Stellungnahme


Die Prüfung, ob an einem Verkehrsknoten mit Ampelsteuerung ein Grüner Pfeil nach § 37 StVO angebracht werden kann, ist eine Daueraufgabe der Verwaltung. Jeder eingehende Antrag wird geprüft.

Dabei ist zu beachten, dass es eine Vielzahl von Ausschlussgründen unter verkehrssicherheitlichen Gesichtspunkten (z. B. Schulwege) gibt. Außerdem sollen durch Grüne Pfeile auch keine nicht gewollten Verkehrsverlagerungen induziert werden und z. B. Verkehrsstrukturpläne unterlaufen werden. Insofern können Verkehrsregelungen anderer Länder kein Vorbild sein und würden im engmaschigen Straßennetz Stuttgarts nur zu Stauverlagerungen an unerwünschten Stellen führen. Der hohe technische Standard der Verkehrsregelung und Ampelanlagen schränken in Stuttgart die Einsatzmöglichkeiten des Grünen Pfeils weiter ein.

Aufgrund von fehlenden Personalkapazitäten wurden gezielte Untersuchungen von Verkehrskreuzungen auf mögliche Grünpfeilregelungen Mitte 2012 eingestellt. Seither erfolgen entsprechende Untersuchungen nur bei turnusmäßigen Überprüfungen von Ampelanlagen.

Die Verwaltung sieht trotz der zuvor genannten Randbedingungen weitere Potenziale, da wegen der angespannten Personalsituation und anderen vordringlichen Aufgaben erst ca. 160 ampelgeregelte Kreuzungen überprüft werden konnten. Sofern außerhalb von Einzelvorschlägen zeitnah weitere Überprüfungen stattfinden sollen, kann bei entsprechender Mittelbereitstellung ein Verkehrsingenieursbüro beauftragt werden. Für jede zu überprüfende Kreuzung sind inklusive Ortsbesichtigung ca. 1.500 Euro zu veranschlagen. Die Verwaltung könnte sich vorstellen, hierfür etwa 50 Verkehrskreuzungen zu benennen, was einen Planungsaufwand von 75.000 Euro bedeuten würde. Pro Kreuzung ist mit weiteren Kosten für die Beschilderung von rd. 2.000 Euro zu rechnen (Umbau zweier Ampelmasten).




Vorliegende Anträge/Anfragen

702/2013 FDP-Gemeinderatsfraktion




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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