Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Technisches Referat

Gz: WFB/T
GRDrs 503/2023
Stuttgart,
07/06/2023



Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
1. Erhöhung der Platzkapazitäten bestehender Modulbaustandorte
2. Neue Modulbaustandorte
3. Neue Standorte in Containerbauweise




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Nord
Bezirksbeirat Plieningen
Bezirksbeirat Ost
Bezirksbeirat Feuerbach
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Bezirksbeirat Hedelfingen
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.07.2023
10.07.2023
12.07.2023
18.07.2023
19.07.2023
21.07.2023
25.07.2023
25.07.2023
25.07.2023
26.07.2023



Beschlußantrag:

1.a Den in der Begründung dargestellten Maßnahmen zur Erhöhung der Platzkapazitäten für die mit GRDrs 797/2022 beschlossenen Modulbaustandorte wird zugestimmt. Dadurch ergeben sich folgende neue Sollplätze für Geflüchtete:

Hedelfingen Amstetter Straße 124 Unterkunftsplätze

Plieningen In den Entenäckern 156 Unterkunftsplätze

1.b Den neuen Gesamtkosten für die unter Ziffer 1.a aufgeführten Modulbauten inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung von rd. 39,9 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,58 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 40,48 Mio. EUR zu rechnen.

1.c Die zusätzlichen Baukosten in Höhe von 19,47 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 – Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 – Hochbaumaßnahmen, gedeckt.

Die zusätzlichen Ausstattungskosten in Höhe von 0,15 Mio. EUR werden im Teilergebnishaushalt 500 – Sozialamt, Amtsbereich 5003140 - Soziale Einrichtungen, Schlüsselprodukt 1.31.40.01.10.00-500 - Flüchtlingsunterkünfte, Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie im Teilfinanzhaushalt 500 – Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 – Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 78302 – Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.

2.a Der Errichtung weitere Wohnmodule zur Schaffung von bis zu 540 Sollplätzen für Geflüchtete in Modulbauweise an folgenden drei Standorten wird zugestimmt:

Nord Parlerstraße 184 Unterkunftsplätze

Ost Schwanenplatz 108 Unterkunftsplätze

Zuffenhausen Sport-/Tennenplatz Neuwirtshaus 248 Unterkunftsplätze


2.b Die bestehende Vereinbarung mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Errichtung von Modulbauten wird hinsichtlich der neuen Standorte ergänzt

Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.

2.c Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 2.a aufgeführten Modulbauten (insgesamt 140 Stück) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung von rd. 38,37 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,85 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 39,22 Mio. EUR zu rechnen.

2.d Die Baukosten in Höhe von 38,37 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 – Flüchtlingsunterkünfte in Modularbauweise, Ausz.Gr. 7871 – Hochbaumaßnahmen, gedeckt.
3.a Der Errichtung einer Containeranlage zur Schaffung von bis zu 162 Sollplätzen für Geflüchtete zur Unterbringung von geflüchteten Menschen auf dem Grundstück Wolframstraße 26-28 in Stuttgart-Nord, auf Grundlage der Darstellung in Anlage 2 wird zugestimmt.

3.b Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 3.a aufgeführten Containerbauten (insgesamt 140 Stück) inklusive Planungsmittel und Erschließung von rd. 4,45 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,155 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 4,605 Mio. EUR zu rechnen.

3.c Die Baukosten in Höhe von 4,45 Mio. € EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 – Flüchtlingsun-terkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 – Hochbaumaßnahmen.

3.d Das Hochbauamt wird ermächtigt alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zu beauftragen. Die Ausschreibung erfolgt systemoffen und die Bauausführung wird überwiegend aus einer Hand (Generalübernehmer) erfolgen. Soweit die Kostenobergrenze aus Beschlussziffer 3.c eingehalten wird, wird aus Dringlichkeitsgründen auf den Projektbeschluss und den Baubeschluss verzichtet.

4.a Der Errichtung einer Containeranlage zur Schaffung von bis zu 142 Sollplätzen für Geflüchtete auf dem Grundstück Flst. 3943/1, Leobener Straße in Stuttgart-Feuerbach, auf Grundlage der Darstellung in Anlage 3 wird zugestimmt.

4.b Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 4.a aufgeführten Containerbauten inklusive Planungsmittel und Erschließung von rd. 1,107 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,14 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 1,247 Mio. EUR zu rechnen.

4.c Die Baukosten in Höhe von 1,107 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2024 im Teilfinanzhaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 – Flüchtlingsun-terkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 – Hochbaumaßnahmen.


5. Die Verwaltung wird aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme ermächtigt die notwendigen Verpflichtungen einzugehen.


Begründung:


Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) i.V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz (LVG) handelt es sich bei der Aufnahme von geflüchteten Personen i. S. d. § 7 Abs. 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) um eine der Landeshauptstadt Stuttgart als untere Verwaltungsbehörde und damit als Pflichtaufgabe nach Weisung zugewiesene Aufgabe.

Ca. 2.200 Geflüchtete sind nach wie vor in zeitlich befristeten Notunterkünften (wie z.B. in Hotels oder in den Nebenhallen der Hanns-Martin-Schleyer-Halle) ohne eine Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht.

Die Unterbringungskapazitäten der Landeshauptstadt Stuttgart sind inzwischen äußerst angespannt. Zur Unterbringung der Flüchtlinge sind deshalb schnellstmöglich zusätzliche Unterkünfte und Alternativen zu den oben genannten Notunterkünften mit einer Selbstversorgungsmöglichkeit zu schaffen bzw. bereitzustellen.

Zur Standortfindung wurden stadtweit verschiedene Flächen auf ihre Eignung geprüft. Maßgebliche Kriterien sind hierbei nutzungsspezifische Eignung, die zeitliche Verfügbarkeit und die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit für die vorgesehene Nutzung.

Im Dezember 2022 wurden vom Gemeinderat folgende Standorte beschlossen:

Hedelfingen Amstetter Straße 76 Unterkunftsplätze

Plieningen In den Entenäckern 100 Unterkunftsplätze

Angesichts der Entwicklungen im Flüchtlingsbereich wurde intensiv nach weiteren Möglichkeiten zur Ausweitung bzw. Kompensation wegfallender Unterbringungskapazitäten gesucht.

Es werden drei weitere Standorte für Modulbauten festgelegt. Diese Standorte sind nach einer Vorprüfung mit Befreiungen von den bebauungsplanmäßigen Festsetzungen genehmigungsfähig.

1. Erhöhung der Platzkapazitäten für genehmigten Modulbaustandorte

Die Planungen für die mit GRDrs 797/2022 genehmigten Modulbaustandorte wurden aufgrund der umfassenden Marktanalyse und optimierten Projektkonzeption angepasst. Durch eine kompakte Anordnung der Module zu kleineren Hausgruppen konnte eine verdichtete Bauweise bei gleichbleibender Wohnqualität erreicht werden. Hieraus konnte eine Steigerung der Platzkapazitäten auf folgende neue Unterbringungkapazitäten erzielt werden:

Hedelfingen Amstetter Straße 124 Unterkunftsplätze

Plieningen In den Entenäckern 156 Unterkunftsplätze

Die Gesamtkosten zur Errichtung der Module am den beiden Standorten erhöhen sich um 19,47 Mio. EUR auf rund 39,9 Mio. EUR; hiervon sind rund 14,58 Mio. EUR nachhaltige Investitionen, da die Module am nächsten Standort weiterverwendet werden können.

2. Neue Standorte für die Modulbauweise

2.1. Parlerstraße, Nord

Es sind auf dem städtischen Flurstück 9415/1 (4.122 m²), welches sich aktuell in Verwaltung des Amts für Sport und Bewegung befindet, 48 Modulbauten für insgesamt 184 Unterkunftsplätze und zwei Büromodulen vorgesehen. Bei diesem Grundstück handelt es sich um eine städtische Fläche, die aktuell als Parkplatz und einmal jährlich für die Boss Open (früher Weißenhof-Turnier) als Logistikfläche genutzt wird. Für den Nutzungsbedarf Parken kann an anderer Stelle teilweise Ersatz bereitgestellt werden. Wie die für die Durchführung der Boss Open erforderlichen Logistikflächen an anderer Stelle bereitgestellt werden können, ist aktuell noch intensiv in der Prüfung. Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben für einen befristeten Zeitraum von 3 Jahren genehmigt werden.

Die Gesamtkosten zur Errichtung der Module am Standort Parlerstraße, Nord betragen rund 12,83 Mio. EUR; hiervon sind rund 9,65 Mio. EUR nachhaltige Investitionen, da die Module am nächsten Standort weiterverwendet werden können.

2.2 Brachfläche Schwanenplatz (neben Mineralbad Berg), Ost

Der Standort in Brachfläche Schwanenplatz (neben Mineralbad Berg) liegt baurechtlich in einem Mischgebiet, in welchem Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig sind. Das Flurstück 1263/31 (2.965 m²) befindet sich städtischem Besitz und wird vom Liegenschaftsamt verwaltet.

Es werden 28 Modulbauten für insgesamt 108 Unterkunftsplätze und einem Büromodul vorgesehen. Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben auf der Baufläche nicht für einen unbefristeten Zeitraum genehmigt werden, da der Wohnanteil in dem Mischgebiet, in dem das Grundstück liegt, bereits ausgeschöpft ist. Der geplante Verkauf der Fläche zur Errichtung eines Gesundheitscampus/Ärztehauses muss zunächst befristet zurückgestellt werden.

Die Gesamtkosten zur Errichtung der Module am Standort Brachfläche Schwanenplatz, Ost betragen rund 7,86 Mio. EUR hiervon sind rund 5,61 Mio. EUR nachhaltige Investitionen, da die Module am nächsten Standort weiterverwendet werden können.

2.3. Sport-/Tennenplatz Neuwirtshaus, Zuffenhausen

Das Grundstück des Sport-/Tennenplatzes Flst. 4136/1 liegt in der Verwaltung des Amtes für Sport und Bewegung. Auf dem Grundstück sind ca. 12.890 m² verfügbar. Es werden 64 Modulbauten für insgesamt 248 Unterkunftsplätze und zwei Büromodule vorgesehen. Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben auf der Grün-/Sportfläche für einen befristeten Zeitraum von 3 Jahren genehmigt werden, längstens bis 31.12.2027.

Auf dem Gelände befindet sich u.a. der Fußballplatz der Spvgg Neuwirtshaus e.V. mit einer angeschlossenen Vereinsgaststätte und einer Kleinturnhalle. Ebenfalls auf dem Sportgelände befindet sich der Schützenverein Neuwirtshaus e.V. mit einer Indoor-Schießanlage.

Nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand der Spvgg Neuwirtshaus, ist der Verein grundsätzlich bereit den Fußballplatz (Tennenbelag) zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen. Der Verein verfügt aktuell über keine Fußballabteilung, der Platz wird seit einiger Zeit nur noch gelegentlich von privaten Sportgruppen genutzt. Ggf. sind jedoch bauliche Maßnahmen erforderlich, um die weiterhin geöffneten Sportanlagen und die Vereinsgaststätte auf dem Gelände parallel zu einer Nutzung für Geflüchtete betreiben zu können. Die Kosten für entsprechende bauliche Maßnahmen sind in den genannten Gesamtkosten nicht enthalten.

Gesamtkosten zur Errichtung der Module am Standort Sport-/Tennenplatz Neuwirtshaus betragen rund 17,68 Mio. EUR, hiervon sind rund 12,88 Mio. EUR nachhaltige Investitionen, da die Module am nächsten Standort weiterverwendet werden können.

Bevollmächtigung der SWSG

Der SWSG wurden alle für die Errichtung der mit GRDrs 797/2022 beschlossenen Modulbauten erforderlichen Aufgaben übertragen. Dazu zählen unter anderem die Baugrunduntersuchungen, Erstellung und Einreichung der Bauanträge, Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen, Durchführung der Baumaßnahmen bis zur Schlüsselübergabe sowie Kosten- und Terminkontrolle und administrative Begleitung.

Die abgeschlossene Vereinbarung mit der SWSG wird um die neuen Standorte der Beschlussziffer 2 ergänzt.

Ausschreibung der Bauleistungen

Die Bauleistungen sollen nach VOB/A vergeben werden. Dabei sind Vergaben an Generalunternehmer bzw. -übernehmer zugelassen. Nach Beschlussfassung werden umgehend die erforderlichen Planer durch ein VgV-Verfahren ermittelt und beauftragt. Weitere Dienstleister/ Gutachter, wie beispielsweise Geologe und Tierökologe, werden aufgrund der Dringlichkeit ohne VgV-Verfahren beauftragt.

Zeitplan

Die VgV-Verfahren sollen bereits im September 2023 abgeschlossen sein, damit die Bauanträge erstellt und die Baugenehmigungen bis voraussichtlich Ende 2023 erteilt werden können. Sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, können die ersten Einrichtungen voraussichtlich Mitte 2024 in Betrieb gehen.


3. Neue Standorte für die Containerbauweise

3.1 Flst. 9215/5 Wolframstraße 26-28, Nord

Das 1.260 m² große Grundstück Flst. 9215/5 Wolframstraße 26-28, Nord wurde der LHS zur Anmietung ab voraussichtlich 4. Quartal 2023 für 3 Jahre Festlaufzeit mit anschließender jährlicher Verlängerungsoption angeboten. Mit der Errichtung eines neuen Flüchtlingsquartiers am Standort Wolframstraße 26-28 in Stuttgart-Nord schafft die Landeshauptstadt in ca. 80 modularen Containerbauten längerfristige Unterbringungskapazitäten. In ca. 54 Wohnmodulen können abhängig von den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der damit möglichen Belegungsdichte ca. 108 beziehungsweise ca. 162 Unterbringungsplätze geschaffen werden. In den zweigeschossigen Bauten sind zusätzlich zu den Wohnplätzen auch Sanitär,- Küchen-, Aufenthalts-, Lager- und Büromodule mit eingeplant. Ergänzend werden die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende WLAN-Versorgung des gesamten Standorts mit eingeplant und umgesetzt.

Für das Grundstück existiert ein Bebauungsplan. Die Einrichtung wird zunächst und in Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde mit einer auf drei bis fünf Jahre befristeten Baugenehmigung realisiert. Eine Verlängerungsoption wird angestrebt.

Zeitplan

Die Grundlagenermittlung und Vorplanung soll schnellstmöglich abgeschlossen werden. Vorausgesetzt, dass nach der abgeschlossenen Grundlagenermittlung keine Ausschlusskriterien für den Standort vorliegen, erfolgt im Anschluss die Genehmigungsplanung und die Einreichung der Baugenehmigungen. Nach Vorlage der baurechtlichen Genehmigung ist es vorgesehen, dass die Vergabe an einen Generalunternehmer erfolgt. Die Ausschreibung dazu erfolgt systemoffen. Aus heutiger Sicht kann der Standort voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in Betrieb gehen.

Kosten

Die Preisbildung bei modularen Containerbauten ist derzeit aufgrund der hohen Nachfrage sehr volatil. Das Hochbauamt hat Kosten in Höhe von bis zu 4.450.000 Euro brutto für die zweiteilige Containeranlage kalkuliert. Grundlage sind aktuelle Markt-erfahrungen für modulare Containerbauten in der erforderlichen brandtechnischen und bauphysikalischen Qualität. Von einer Beruhigung der extremen Preisbildung kann derzeit für das Projekt Wolframstraß 26-28 leider nicht ausgegangen werden. In den Kosten sind Anteile für die Medienerschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) und die Freianlagen enthalten.

Die Ausstattungskosten (bewegliches Sachvermögen) der Plätze sind in den angegebenen Baukosten nicht enthalten. Die Ausstattung erfolgt aus dem Budget des Sozialamts (u. a. Lagerbestände, Rahmenvertrag).

Energie

Zur Verbesserung der Energiebilanz der zeitlich befristeten Bauten werden PV-Elemente eingebaut, die nach Ablauf der Standzeit auf anderen Interimsbauten wiederverwendet werden können.

3.2 Flst. 3943/1, Leobener Straße/Im Gaizen, Feuerbach

Eine Teilfläche des insgesamt 12.210 m² großen Grundstücks Flst. 3943/1, Leobener Straße/Im Gaizen, Feuerbach wurde der Landeshauptstadt inklusive Containeranlage zur Anmietung ab voraussichtlich 2. Quartal 2024 für 2 Jahre Festlaufzeit angeboten. Mit der Errichtung einer neuen Flüchtlingsunterkunft an diesem Standort schafft die Landeshauptstadt in ca. 57 modularen Containerbauten längerfristige Unterbringungskapazitäten. In ca. 43 Wohnmodulen können abhängig von den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der damit möglichen Belegungsdichte ca. 93 beziehungsweise ca. 142 Unterbringungsplätze geschaffen werden. In den eingeschossigen Bauten sind zusätzlich zu den Wohnplätzen auch Sanitär,- Küchen-, Aufenthalts-, Lager- und Büromodule mit eingeplant. Ergänzend werden die technischen Voraussetzungen für eine flächendeckende WLAN-Versorgung des gesamten Standorts mit eingeplant und umgesetzt.

Für das Grundstück existiert ein Bebauungsplan. Eine Baugenehmigung ist nach § 246 Absatz 12 BauGB nur befristet möglich und wurde am 24.02.2023 für die Dauer von 2 Jahren ab Bezug der Anlage erteilt. Eine Verlängerungsoption wird angestrebt.

Zeitplan

Die Genehmigungsplanung ist abgeschlossen. Nach Beauftragung der Containeranlage durch den Vermieter kann der Standort aus heutiger Sicht voraussichtlich im 2. Quartal 2024 in Betrieb gehen.

Kosten

Der Vermieter übernimmt einen Teil der Herrichtungs- und Mietkosten der Anlage als eigenen sozialen Beitrag selbst. Die Landehauptstadt Stuttgart beteiligt sich an den Kosten für die Herrichtung der Fläche und Freianlagen sowie der Errichtung und Anmietung der Containeranlage in Höhe von ca. 763.000 EUR brutto, den Kosten für die Medienerschließung (Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) in Höhe von ca. 90.000 EUR sowie den Kosten für den Abbau der Containeranlage sowie Rückbau der Fläche in Höhe von ca. 254.000 EUR brutto, insgesamt 1,107 Mio. EUR.

Die Ausstattungskosten (bewegliches Sachvermögen) der Plätze sind in den angegebenen Baukosten nicht enthalten. Die Ausstattung erfolgt aus dem Budget des Sozialamts (u. a. Lagerbestände, Rahmenvertrag).


Finanzielle Auswirkungen

Die Baukosten aller oben dargestellten Teilmaßnahmen dieser Vorlage sind bisher nicht finanziert. Die Mittelbedarfe 2023 werden erforderlichenfalls überplanmäßig bereitgestellt. Die Mittelbedarfe in 2024 werden bei der Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2024/2025 als Vorbelastungen berücksichtigt

Die Ausstattungskosten für die zusätzlichen Plätze bzw. für die weiteren Modulbauten in 2024 i.H.v. 1,875 Mio. EUR werden im Teilergebnishaushalt des Sozialamtes bei der Aufstellung des Doppelhaushalt 2024/2025 als Vorbelastung berücksichtigt.

Soweit im Haushaltsjahr 2023 Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Folgejahres in Anspruch genommen werden müssen, sind diese innerhalb des jeweiligen Teilfinanzhaushalts unter Zurückstellung anderer Maßnahmen zu decken.

Aufwendungen für den Betrieb, die Unterhaltung sowie Betreuung werden in den Teilergebnishaushalten des Liegenschaftsamts und des Sozialamts gedeckt und sind erforderlichenfalls in den Budgets zusätzlich zu berücksichtigen.


Zuschüsse

Die Verwaltung wird hierfür auch Zuweisungen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift zum Landesförderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ beantragen. Die Höhe des Zuschusses kann erst im weiteren Verfahren beziffert werden.



Beteiligte Stellen

Die Referate SWU, SOS und SI haben die Vorlage mitgzeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Thomas Fuhrmann Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

1 Modulbauten: Visualisierung erhöhte Platzkapazitäten an zwei Standorten (Amstetter Straße, Hedelfingen; In den Entenäckern, Plieneingen), Neukonzeption drei weitere Standorte (Parlerstraße, Nord; Schwanenplatz, Ost; Sportplatz Neuwirtshaus, Zuffenhausen)
2 Containerstandort Wolframstraße 26-28, Nord
3 Containerstandort Im Gaizen, Feuerbach


<Anlagen>



zum Seitenanfang