Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 412/2013
Stuttgart,
07/03/2013



Gemeinschaftsschulen
- Aktueller Sachstand
- Antragstellung zum Schuljahr 2014/2015
- Grundsätzliche Regelungen zum Ganztagesschulbetrieb




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Bezirksbeirat Möhringen
Bezirksbeirat Plieningen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.07.2013
17.07.2013
17.07.2013
16.09.2013
25.09.2013
26.09.2013



Beschlußantrag:

1. Sachstandsbericht und weitere Prüfaufträge
1.1 Vom aktuellen Sachstandsbericht zur Entwicklung von Gemeinschaftsschulen
1.2 Auf Grund der vorliegenden Interessensbekundungen werden vor dem Hintergrund der dargelegten Antrags- und Bedarfssituation weitere Prüfaufträge zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erteilt für
1.3 Die im Rahmen der Beschlussfassung von GRDrs 358/2011 erteilten Prüfaufträge für die Standorte Friedensschule/Schwabschule sowie Heusteigschule werden als erledigt betrachtet.
2. Antragstellung Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2014/2015

Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt zum 1. Oktober 2013 für das Schuljahr
2014/2015 beim Land Baden-Württemberg die Einrichtung folgender drei Gemeinschaftschulen:

a) Altenburgschule: Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10)
b) Anne-Frank-Realschule: Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10); von der Absicht, nach Klassenstufe 10 eine Sekundarstufe 2 (gymnasiale Oberstufe) auf die Gemeinschaftsschule aufzusetzen, wird Kenntnis genommen.
c) Körschtalschule: Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10)
3. Bauliche Maßnahmen für die Gemeinschaftsschulen

Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Einrichtung der Gemeinschaftsschulen Kosten für Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen. Für die weiteren Planungsschritte werden zum Doppelhaushalt 2014/2015 durch die Verwaltung Planungsmittel für die unter Beschlussantrag 2 genannten Schulen in Höhe von 600.000 Euro beantragt. 4. Gemeinschaftsschulen als Ganztagsschule

4.1 Die Landeshauptstadt Stuttgart als Schulträgerin verpflichtet sich zur Übernahme der 4.2 Für den Ganztagesbetrieb der Anne-Frank-Realschule als GMS werden im Endausbau laufende Mittel in Höhe von 410.000 Euro bewilligt. Ab dem Haushaltsjahr 2014 wird der für die jeweilige Klassenzahl anteilige Betrag in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Für die Altenburgschule und die Körschtalschule werden aufgrund vorhandener Mittel der Ganztagsschule keine zusätzlichen Gelder benötigt.


Begründung:


1. Sachstandsbericht

Stand der Prüfaufträge und weitere Interessensbekundungen

Mit der Gemeinschaftsschule ist ab dem Schuljahr 2012/2013 eine neue Schulart in Baden-Württemberg gestartet. Zu den so genannten Starterschulen gehören eine Reihe von Schulen, welche sich bereits seit einigen Jahren mit individualisierten Lernformen beschäftigen. Eine Stuttgarter Schule war nicht unter den Starterschulen vertreten. Mit der zweiten Tranche wurde die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Elise von König-Schule genehmigt (GRDrs 593/2012). Bisher ist die Elise von König-Schule die einzige Gemeinschaftsschule im Stadtgebiet. Bereits zum Start der zweiten Tranche zeichnete sich jedoch ein großes Interesse anderer Schulen in Stuttgart an der neuen Schulart Gemeinschaftsschule ab.

Die Gemeinschaftsschule ist eine Schule, die nach individualisierten und kooperativen Lernformen in heterogenen Lerngruppen ohne äußere Differenzierung arbeitet. Es werden alle Bildungsstandards (Haupt-, Sonder-, Realschule und Gymnasium) unterrichtet und Lehrkräfte der verschiedenen Bildungsstandards an einer Gemeinschaftsschule eingesetzt. Das Lernangebot wird in einem drei- oder viertägigen Ganztagesschulbetrieb organisiert.

Kern einer Gemeinschaftsschule bildet die Sekundarstufe 1 von Klassenstufe 5 bis 10. Daneben können eine Grundschule sowie eine gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe 2) mit einer Gemeinschaftsschule verbunden werden. Die Gemeinschaftsschule ist eine inklusive Schule.

Die Schullaufbahn an einer Gemeinschaftsschule verläuft ohne Nichtversetzung und ohne Noten. Eine Notengebung ist für einen Wechsel an eine andere Schulart und für den Schulabschluss vorgesehen. Die Leistungsrückmeldung erfolgt entweder mündlich, auch im Beisein der Eltern, oder in schriftlicher Form in einem Leistungsbericht. Für die Orientierung der Lernentwicklung dient das Kompetenzraster, welches auch Grundlage für die Lernangebote darstellt.

Die Verwaltung hat über die beabsichtigte Einrichtung von Gemeinschaftsschulen mit GRDrs 214/2012 und GRDrs 593/2012 berichtet. Nach den so genannten Starterschulen werden zum kommenden Schuljahr 2013/2014 die Gemeinschaftsschulen der zweiten Tranche ihre Arbeit aufnehmen. Die Elise von König-Schule, welche im vergangenen Oktober 2012 als Gemeinschaftsschule beantragt wurde, ist Teil dieser zweiten Tranche.

Im Rahmen der Beschlussfassung der GRDrs 358/2011 (Schulentwicklungsplan 2009-2020 für die allgemein bildenden Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart) wurden durch den Gemeinderat sieben Standorte als mögliche Gemeinschaftsschulstandorte zu Prüfung festgelegt. Mit GRDrs 593/2012 wurden für zwei weitere Standorte Prüfaufträge erteilt. Darüber hinaus haben eine Reihe von weiteren Schulen Interesse an einer Gemeinschaftsschule bekundet. Neben zahlreichen Werkrealschulen zeigen sich auch einige Realschulen für die Entwicklung zur Gemeinschaftsschule interessiert. Eine Übersicht aller entsprechenden Schulen ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.

Mit GRDrs 902/2012 hat der Gemeinderat für die Stadtbezirke Stuttgart-West und Stuttgart-Süd eine Konzentration der vorhandenen Werkrealschulen auf jeweils einen Standort beschlossen. In beiden Stadtbezirken ist die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule weiterhin erklärtes Ziel der Bezirksbeiräte und Schulen vor Ort. In Stuttgart-West hat sich spätestens mit der Zusammenführung der beiden Werkrealschulen Friedensschule und Falkertschule am Standort Falkertschule/Schloß-Realschule dieser als der zentrale weiterführende Schulstandort des Stadtbezirks herauskristallisiert. Der ursprünglich im Rahmen der GRDrs 358/2011 beschlossenen Prüfauftrag für den Standort Friedensschule/Schwabschule sollte vor diesem Hintergrund ebenfalls abgeschlossen bzw. auf den Standort Falkertschule/Schloß-Realschule übertragen werden.

Auch in Stuttgart-Süd hat wie mit GRDrs 280/2013 dargestellt die Prüfung der Verwaltung ergeben, dass der Standort Lerchenrainschule die besseren Voraussetzungen zur Etablierung einer Gemeinschaftsschule bildet. Der Prüfauftrag für die Heusteigschule kann vor diesem Hintergrund als abgeschlossen betrachtet werden.

Für den Bereich der Oberen Neckarvororte ergibt sich mit der Interessensbekundung der Wilhelmsschule Wangen ebenfalls eine neue Ausgangssituation. Angesichts der zentralen Lage der Schule sowie der verkehrsgünstig guten Erreichbarkeit sind aus Sicht der Schulverwaltung die Aussichten auf Etablierung einer quantitativ erfolgreichen Gemeinschaftsschule am eher peripher gelegenen Standort Steinenbergschule direkt tangiert. Das Schulverwaltungsamt führt vor diesem Hintergrund Gespräche mit den betroffenen Schulen und Bezirksvorstehern.

Hier der Überblick für alle Standorte:
    #
    Schule
    Grundlage Prüfauftrag
    Beschluss GLK/ Beschluss Schulkonferenz
    Erprobungsphase
    Schulsituation
    Antrag-
    stellung
1Elise von König-Schule
(GWRS/ neu GMS)
GRDrs 358/2011liegt vor/ liegt vorKlasse 5/6Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (GRDrs 593/2012)Am 01.10.2012 beantragt, am 04.02.2013 genehmigt
2Altenburgschule
(GWRS)
GRDrs 358/2011liegt vor/liegt vorSetzen bereits in allen Klassenstufen Elemente der GMS um- Kooperation mit Steigschule (Förderschule)
- arbeitet bereits probeweise nach pädagogischen Konzept in einem „Lernband“ Freitags
- erste Erfahrungen mit inklusivem Unterricht
Oktober 2013
3Anne-Frank-Realschule
(RS)
GRDrs 593/2012-/-Setzen bereits in allen Klassenstufen Elemente der GMS um- einzelne Elemente der individuellen und kooperativen Lernformen wurden bereits erprobt.
- Bausteine des päd. Konzeptes werden erarbeitet (Umgang mit Heterogenität als wichtiger Aspekt)
Oktober 2013
4Körschtal-schule
(GWRS)
GRDrs 358/2011-/-Setzen bereits in den Klassenstufen der WRS Elemente der GMS um- erarbeitet im Augenblick ein päd. Konzept
- erste Erfahrungen mit Inklusion (Außenklasse)
Oktober 2013
5Robert-Koch-Realschule
(RS)
Interesse bekundetliegt vor/- - Beschäftigung mit dem Thema Heterogenität
- im Augenblick wird ein pädagogisches Konzept entwickelt
Vorauss. 2014
    #
    Schule
    Grundlage Prüfauftrag
    Beschluss GLK/Beschluss Schulkonferenz
    Erprobungsphase
    Schulsituation
    Antragstellung
6Realschule Weilimdorf
(RS)
Interesse bekundet-/-in Klasse 9; Klasse 5 (geplant)- Erarbeitung des pädagogischen Konzepts
- in Klasse 9 wird bereits mit dem erarbeiteten pädagogischen Konzept gearbeitet und Erfahrungen gesammelt Eine Erweiterung der Erprobung in Klassenstufe 5 ist für das kommende Schuljahr geplant.
Vorauss. 2014
7Friedensschule u. Schwabschule
(WRS u. GS)
GRDrs 358/2011-/- Friedensschule: wird spätestens Schuljahr 2017/2018 aufgehoben.
GRDrs 902/2012
Siehe Nr. 8
Prüfauftrag ist aufzuheben
8Falkertschule u. Schloß-Realschule
(GWRS u. RS)
Antrag des Bezirks-beirats West im Rahmen GRDrs 902/2012-/- - alternativer Standort für Stuttgart-West
- Startgespräch im Juni 2013
9Rosensteinschule
(GWRS)
Interesse bekundet -
Ergänzungs-antrag zu GRDrs 902/2012
-/- Steht am Anfang des Entwicklungsprozess
10GWRS Ostheim
(GWRS)
GRDrs 358/2011-/- GWRS möchte Entwicklungsprozess nur mit RS, die derzeit in GMS keine Entwicklungsperspektive sieht.
Siehe Nr.11
11Raichberg-Realschule u. GWRS Gablenberg
(GWRS u. RS)
Interesse bekundet Steht am Anfang des Entwicklungsprozess
12Heusteigschule
(GWRS)
GRDrs 358/2011 wird spätestens Schuljahr 2017/2018 aufgehoben.
GRDrs 902/2012
Siehe Nr.13
Prüfauftrag ist aufzuheben
    #
    Schule
    Grundlage Prüfauftrag
    Beschluss GLK/Beschluss Schulkonferenz
    Erprobungsphase
    Schulsituation
    Antragstellung
13Lerchenrainschule
(GWRS)
GRDrs 280/2013 - alternativer Standort für eine Gemeinschaftsschule in Stuttgart-Süd
- beginnt mit dem Entwicklungsprozess
- Kooperation mit Schickardt-Realschule vorgesehen
14Bismarckschule
(WRS)
Interesse bekundet Steht am Anfang des Entwicklungsprozess
15GWRS Stammheim
(GWRS)
GRDrs 358/2011 - Steht am Anfang des Entwicklungsprozess
- Alternativer Standort für Park-Realschule (Park-RS setzt sich mit individuellen Lernformen auseinander)
16Jörg-Ratgeb-Schule (Abteilung WRS+RS)GRDrs 902/2012 (Antrag 95/2013) Einleitung eines Entwicklungsprozess als Voraussetzung für eine Nichtschließung der WRS
17Eichendorffschule
(GWRS)
Interesse bekundetSteht am Anfang des Entwicklungsprozess
18Steinenberg-schule
(GWRS)
GRDrs 593/2012 Für die Steinenbergschule gibt es auch einen Prüfauftrag für einen Gymnasiumstandort, derzeit werden entsprechende Gespräche mit den betroffenen Schulen und Stadtbezirken geführt.
19Wilhelmsschule Wangen
(GWRS)
Interesse bekundet Steht am Anfang des Entwicklungsprozess
20NeckarParkNeu-gründungStädtebauliche Machbarkeitsstudie beauftragt; pädagogische Konzeption soll mit externer Begleitung erarbeitet werden

Langfristiges Entwicklungspotenzial für die Sekundarstufe I (ohne Gymnasien)

Gerade in Stuttgart ist vor dem Hintergrund einer zunehmenden Anzahl an interessierten Schulen im Rahmen der nun zu beschließenden sowie der weiteren Antragstellungen auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen eine grundlegende Struktur zur weiteren Entwicklung der Sekundarstufe I (ohne Gymnasien) im Kontext des laufenden Schulentwicklungsplanungsprozesses zu berücksichtigen. Andernfalls ist die für eine bedarfsgerechte Schullandschaft notwendige Planung und Steuerung nicht gegeben. Neben der Interessenslage der einzelnen Schulen sowie den durch die Schulgemeinden zu erarbeitenden pädagogischen Konzepten muss die sukzessive Einrichtung weiterer Gemeinschaftsschulen daher auch sowohl an der langfristigen Schülerentwicklung orientiert sein als auch eine ausgewogene und bedarfsorientierte Verteilung von Schulstandorten zum Ziel haben.

Im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden an den öffentlichen Werkrealschulen und Realschulen in Stuttgart insgesamt 12.326 Schülerinnen und Schüler beschult, davon 1.613 in Klassenstufe 5. Mit Stand April 2013 haben sich an diesen Schulen noch rund 1.400 Schülerinnen und Schüler für das kommende Schuljahr und somit nochmals rund 200 Schülerinnen und Schüler weniger angemeldet. Damit ist der bereits im aktuellen Schuljahr zu beobachtende verstärkte Trend auf die Gymnasien ungebrochen. Eine erste Fortschreibung der Entwicklung der Übertritte auf die weiterführenden Schulen ist im Folgenden dargestellt.



Fazit: Auf Grund des breit gefächerten gymnasialen Angebots in Stuttgart ist davon auszugehen, dass sich weitere Gemeinschaftsschulstandorte nur bedingt auf die Nachfrage an den allgemeinen Gymnasien auswirken wird. Im Sinne des von der Landesregierung formulierten langfristigen Zwei-Säulen-Modells in der Schullandschaft ist für die zweite Säulen neben den Gymnasien mit derzeit Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen in Stuttgart aus Sicht der Schulverwaltung daher langfristig mit maximal 1.600 bis 1.700 Schülerinnen und Schüler je Klassenstufe zu rechnen. Legt man hierbei einen rechnerischen Klassenteiler von 25 zu Grunde (offizieller Klassenteiler = 30), ergibt dies einen langfristigen gesamtstädtischen Bedarf von maximal 68 Klassenzügen im Bereich der Sekundarstufe I (ohne Gymnasien). Dies entspricht rund 28 bis maximal 30 Standorten. Auf Grund des begrenzten Potenzials kann nicht jeder der oben genannten interessierten Standorte Gemeinschaftsschule werden.

Die weitere Prüfung interessierter Schulen hinsichtlich der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule muss daher auf Basis dieser grundlegenden langfristigen Entwicklungstendenz erfolgen, und sowohl die dargestellten Bedarfe als auch die Verteilung der Standorte über das Stadtgebiet berücksichtigen. Dies setzt eine intensive Prüfung und Steuerung durch die Verwaltung voraus. Darüber hinaus gibt es seitens des Landes mittlerweile einen verstärkten Fokus auf die Weiterentwicklung von Realschulen zu Gemeinschaftsschulen, auch um der Gefahr, dass Gemeinschaftsschulen in der Öffentlichkeit als reine Umbenennung bestehender Werkrealschulen wahrgenommen werden, entgegenzuwirken.


2. Antrag auf Einrichtung weiterer Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2014/2015

Zum 1. Oktober 2013 soll für folgende drei Schulen beim Land die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2014/2015 beantragt werden.

2.1 Altenburgschule
Im Stadtbezirk Bad Cannstatt befindet sich die Grund- und Werkrealschule Altenburgschule. In der Grundschule befinden sich im aktuellen Schuljahr 2012/2013 284 Schülerinnen und Schüler sowie in der Werkrealschule 163 Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der Beratungen zum Schulentwicklungsplan 2009-2020 (GRDrs 358/2011) wurde ein Prüfauftrag für die Altenburgschule als möglicher Standort für eine Gemeinschaftsschule beschlossen. Die Gesamtlehrerkonferenz wie auch die Schulkonferenz haben der Entwicklung zur Gemeinschaftsschule zugestimmt.

Schülerpotential: Grundvoraussetzung für eine Gemeinschaftsschule ist eine stabile 2-Zügigkeit mit mindestens 40 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang. Das Einzugsgebiet erstreckt sich auf die beiden Grundschulen Altenburgschule und Carl-Benz-Schule. In der folgenden Tabelle ist das prognostizierte Schülerpotential für die kommenden Jahre dargestellt:

Schülerpotential Gemeinschaftsschule Altenburgschule
Schuljahr
Schule
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2019
Altenburgschule (50%)
30
36
35
32
38
Carl-Benz-Schule (35%)
20
21
20
23
24
Insgesamt
50
57
55
55
62
Quelle: Amtliche Schulstatistik 2012 und Prognose Schulverwaltungsamt Stuttgart

Trotz der unmittelbar benachbarten Gemeinschaftsschule Elise von König-Schule, für die das Einzugsgebiet die Stadtbezirk Münster Teile des Stadtbezirks Mühlhausen umfasst, ist das Potenzial für eine stabile Zweizügigkeit gegeben.

Raumsituation: Mit dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule verpflichtet sich der Schulträger, die räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule zu schaffen. Für die Raumplanung ist das pädagogische Konzept der Schule die Grundlage. Für den Standort Altenburgschule ist in Verbindung mit der benachbarten Steigschule eine räumliche Neuplanung des Schulareals in Bearbeitung. Die Verwaltung geht davon aus, dass die sich durch die Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule ergebenden räumlichen Mehrbedarfe durch Umstrukturierungen des vorhandenen Raumbestands schaffen lassen. Lediglich für die Essensversorgung ist derzeit eine Erweiterungslösung in Planung (Vorprojektbeschluss GRDrs 531/2013).

Inklusion: Die Schule hat bereits Erfahrungen im Bereich Inklusion gesammelt. Hierbei kooperiert die Altenburgschule mit der direkt benachbarten Förderschule Steigschule. Für die Gemeinschaftsschule ist die Inklusion ein fester Bestandteil. Im Schulgebäude der Altenburgschule ist eine Barrierefreiheit noch nicht eingerichtet und müsste im Rahmen der räumlichen Umbaumaßnahmen hergestellt werden.

Ganztagsschulbetrieb: Zum Schuljahr 2013/2014 startet die Altenburgschule im Grundschulbereich mit dem Ganztagesschulbetrieb. An der Werkrealschule der Altenburgschule ist seit Mitte / Ende der 90er Jahre ein erweitertes Betreuungsangebot für Werkrealschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung eingerichtet. Für die Gemeinschaftsschule ist eine bereits eingerichtete Ganztagesschule nicht Voraussetzung, allerdings sind Erfahrungswerte für den Betrieb einer Gemeinschaftsschule als gebundener Ganztagesschule in den Klassenstufen 5 bis 10 von Vorteil.

2.2 Anne-Frank-Realschule
Die Anne-Frank-Realschule befindet sich im Stadtbezirk Möhringen. Im Stadtbezirk Möhringen befindet sich im weiterführenden Schulbereich neben der Anne-Frank-Realschule das Königin-Charlotte-Gymnasium. Der Werkrealschulbereich der Riedseeschule wird mit Beschluss der GRDrs 902/2012 ab dem Schuljahr 2013/14 keine Schülerinnen und Schüler mehr in Klassenstufe 5 aufnehmen und spätestens zum Schuljahr 2017/2018 aufgehoben werden. Mit der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Anne-Frank-Realschule werden alle Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur für die Möhringer Schülerinnen und Schüler weiterhin angeboten.
Im Stadtbezirk befinden sich drei Grundschulen Riedseeschule, Salzäckerschule und Fasanenhofschule. Durch das Angebot des Gymnasiums sind die Übertrittsquoten an das Königin-Charlotte-Gymnasium bei rund 60 %. Das Potenzial für eine Gemeinschaftsschule liegt rechnerisch bei einer stabilen 3-Zügigkeit.

Schülerpotenzial:

Schuljahr
Schule
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2019
Riedseeschule (40%)
23
35
31
37
35
Salzäckerschule (40%)
24
15
20
26
23
Fasanenhofschule (45%)
26
17
31
19
31
Insgesamt
73
67
82
82
89
Quelle: Amtliche Schulstatistik 2012 und Prognose Schulverwaltungsamt Stuttgart

Raumsituation: Die Anne-Frank-Realschule ist augenblicklich durch die hohe Schülerzahl eine dreizügige Realschule. Allerdings ist das Gebäude, welches für eine zwei- bis dreizügige Schule ausgelegt ist, mit der Dreizügigkeit mehr als ausgelastet. Auf Grundlage des Modellraumprogramms des Landes sowie der Handreichung des Kultusministeriums hinsichtlich des Raumbedarfs von Gemeinschaftsschulen ist von einem Fehlbedarf von rund 1.000 bis 1.400 m² Programmfläche auszugehen.

Inklusion: Im Bereich der Inklusion wurden an der Anne-Frank-Realschule bisher keine weitreichenden Erfahrungen gesammelt. In direkter Nachbarschaft zur Anne-Frank-Realschule befindet sich mit der Förderschule Heilbrunnenschule ein potenzieller Partner zum Aufbau eines inklusiven Bildungsangebots.

Ganztagesschulbetrieb: Erste Erfahrungen mit Angeboten am Nachmittag, besonders mit Elementen des individuellen Arbeitens im Rahmen des eigenverantwortlichen Lernens, wurden bereits gemacht. Durch die Erprobung verschiedener Elemente des individuellen Lernens nach dem erarbeiteten pädagogischen Konzept wurde auch mit der Umsetzung einer möglichen Rhythmisierung des Schulalltags begonnen und erste Erfahrungen gesammelt.

2.3 Körschtalschule
Im Stadtbezirk Plieningen befindet sich die Körschtalschule, welche neben der Grundschule auch eine Werkrealschule führt. Im aktuellen Schuljahr 2012/2013 werden an der Grundschule 325 Schülerinnen und Schüler und an der Werkrealschule 97 Schülerinnen und Schüler beschult. Für den Standort der Körschtalschule wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Schulentwicklungsplan 2009-2020 (GRDrs 358/2011) ein Prüfauftrag für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule gestellt. Die Gesamtlehrerkonferenz und Schulkonferenz stimmten einstimmig für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule.

Schülerpotential: Als Einzugsgebiet, welches bei der Antragsstellung angegeben werden muss, ist für die Gemeinschaftsschule Körschtalschule die Grundschule in Birkach sowie der Grundschulbereich der Körschtalschule selbst relevant. In den Stadtbezirken Birkach und Plieningen ist die Übertrittsquote an Gymnasien bei rd. 70%, dennoch ist das Potenzial für eine stabile Zweizügigkeit für die Gemeinschaftsschule gegeben.

Schülerpotential Gemeinschaftsschule Körschtalschule
Schuljahr
Schule
2014/2015
2015/2016
2016/2017
2017/2018
2018/2019
Körschtalschule (GS) (35%)
26
30
38
32
39
Grundschule Birkach (30%)
19
15
20
21
21
Insgesamt
45
45
58
53
60
Quelle: Amtliche Schulstatistik 2012 und Prognose Schulverwaltungsamt Stuttgart

Raumsituation: Mit dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule verpflichtet sich der Schulträger, die räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule zu schaffen. Vor dem Hintergrund der parallelen Starts der Ganztagesschule im Grundschulbereich ist von einem Raumfehlbedarf am Standort von rund 1.100 bis 1.600 m² Programmfläche auszugehen. Vor diesem Hintergrund ist auch für diesen Standort eine Machbarkeitsuntersuchung in Vorbereitung, welche die verschiedenen baulichen und städtebaulichen Optionen prüfen soll. Ein konkretes Raumprogramm wäre dann gemeinsam mit der Schulgemeinde auf Grundlage des pädagogischen Konzeptes der Schule zu erarbeiten.

Inklusion: Im Bereich Inklusion konnte die Körschtalschule insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit mit der nahegelegenen privaten Schule für Erziehungshilfe (Dietrich-Bonhoeffer-Schule) bereits erste Erfahrungen sammeln. Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat an der Körschtalschule seit Jahren eine Außenklasse, welche in den schulischen Alltag eingebunden ist.

Ganztagesschulbetrieb: Die Grundschule startet mit dem Ganztagsschulbetrieb mit dem Schuljahr 2014/2015 und die Werkrealschule der Körschtalschule startet in Klasse 5 bereits zum Schuljahr 2013/2014. Erste Erfahrungen erleichtern den Übergangsprozess in die Gemeinschaftsschule.


3. Gemeinschaftsschule als Ganztagsschule

Sachstandsbericht Ganztagsschulen an weiterführenden Schulen

Bisherige Betriebsformen von Ganztagsschulen an weiterführenden Schulen:

Nach Landevorgaben werden derzeit Ganztageschulen sofern sie eingerichtet sind, in folgender Betriebsform geführt:
Werkrealschulen in der teilgebundenen oder in der gebundenen Form
Realschulen und Gymnasien in der offenen Form.
Bei der gebundenen oder der teilgebundenen Form ist die LHS als Schulträgerin für die Betreuung während des Mittagessens, des Mittagsbandes und für die Mittagessensversorgung zuständig.

Die pädagogischen Angebote an Ganztagsschulen in offener Angebotsform werden mit dem Jugendbegleiterprogramm bzw. dem städtischen Jugendbegleiterprogramm durchgeführt. Darüber hinaus ist auch hier die Stadt für die Mittagessensversorgung verantwortlich.

An folgenden 16 Schulen wurden bereits Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich eingerichtet (vgl. auch GRDrs 371/2013):

SchuleFormStart der Ganztagesschule
Beantragung vor Start des Landesprogramms im Jahr 2006
Elise von König-Schulegebundene FormSchuljahr 2007/08
1. Tranche (GRDrs 606/2007)
Robert-Koch-Realschuleoffene FormSchuljahr 2008/09
Wagenburg-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2012/13
2. Tranche (GRDrs 560/2008)
Bismarckschule (WRS)gebundene FormSchuljahr 2010/11
Rilke-Realschuleoffene FormSchuljahr 2009/10
3. Tranche (GRDrs 594/2009)
WRS Ostheimgebundene FormSchuljahr 2011/12
Brunnen-Realschuleoffene FormSchuljahr 2010/11
RS Ostheimoffene FormSchuljahr 2011/12
Zeppelin-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2010/11
4. Tranche (GRDrs. 608/2010)
Wirtemberg-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2011/12
Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2011/12
5. Tranche (GRDrs. 379/2011)
WRS der Körschtalschulegebundene FormSchuljahr 2013/14
WRS der Luginslandschulegebundene FormSchuljahr 2012/13
Linden-Realschuleoffene FormSchuljahr 2012/13
Hegel-Gymnasiumoffene FormSchuljahr 2012/13
    6. Tranche (GRDrs. 605/2012)
WRS der Riedseeschule*gebundene FormWird nicht eingerichtet*
* Die WRS der Riedseeschule wird auf Grund des Beschlusses zur Aufhebung der Werkrealschule (GRDrs 902/2012) vor dem Hintergrund der stark zurück gegangenen Schülerzahlen auf Wunsch der Schule keine Ganztagsschule mehr einrichten. Die Verwaltung wird die Grundschule der Riedseeschule, die bereits ein Schülerhaus hat, 2014 für die Antragstellung beim Land vorsehen. Bis dahin arbeitet die Schule an der Weiterentwicklung des Schülerhauskonzeptes zur Ganztagsgrundschule.

Darüber hinaus gibt es derzeit 5 traditionelle Ganztagsschulen sowie 10 Werkrealschulen mit erweitertem Betreuungsangebot:

Traditionelle Ganztagesschulen
FalkertschuleFasanenhofschule
Jörg-Ratgeb-SchuleLerchenrainschule
Schillerschule
Erweitertes Betreuungsangebot
AltenburgschuleFriedensschule
WRS GablenbergHeusteigschule
HohensteinschuleRaitelsbergschule
RappachschuleRosensteinschule
UhlandschuleWilhelmsschule Wangen


Betriebskosten für den Ganztag an der Gemeinschaftsschule

Die Gemeinschaftsschule ist grundsätzlich nach Landesvorgabe als Ganztagsschule in der gebundenen Form zu führen. Allerdings besteht die Möglichkeit, den Ganztagesbetrieb von 8 Zeitstunden an 3 oder 4 Tagen in der Woche umzusetzen. Ausschlaggebend hierfür ist das pädagogische Konzept der Schule, welches im Detail die Planung des rhythmisierten Ganztagsschulbetriebs enthält.

Die vom Schulträger zu erbringenden Betriebskosten für einen Ganztagsschulbetrieb an einer Gemeinschaftsschule entsprechen den Betriebskosten einer Ganztagsschule im Werkrealschulbereich (siehe GRDrs 199/2011, Anlage 1, Seite 18).

Da allerdings der Ganztagsbetrieb an einer Gemeinschaftsschule an 3 oder 4 Tagen à 8 Zeitstunden stattfinden kann, muss hier hinsichtlich der jährlich zur Verfügung zu stellenden finanziellen Mittel unterschieden werden:

Jährliche Kosten
3 Tage à 8 Zeitstunden
4 Tage à 8 Zeitstunden
Pro Klasse 14.000 Euro bei 3 Tagen à 8 Zeitstunden und 20.000 Euro bei 4 Tagen à 8 Zeitstunden inkl. Sach- und Betriebskosten, Wiederbeschaffung, keine zusätzliche Früh-/Spätbetreuung, keine Ferienbetreuung

Ausgehend von einer 2-zügigen Gemeinschaftsschule in Sekundarstufe I mit 12 Klassen
168.000 Euro
240.000 Euro
Mittagessensorganisation
40.000 Euro
50.000 Euro
Gesamtsumme
208.000 Euro
290.000 Euro

Für den laufenden Betrieb der Ganztagsschule an den zu beantragenden Gemeinschaftsschulen ist mit jährlich folgenden finanziellen Mittel zu rechnen:

Altenburgschule 290.000 Euro (Mittel bereits vorhanden)

Körschtalschule 290.000 Euro (Mittel bereits vorhanden)

Anne-Frank-Realschule (3-zügig) 410.000 Euro

Für die Altenburgschule und die Körschtalschule wurden im Doppelhaushalt 2012/2013 bereits Mittel für den laufenden Betrieb der Ganztagsschulen im weiterführenden Bereich nach oben genanntem Standard bereit gestellt.

Insgesamt liegen die zusätzlichen laufenden Kosten für den Ganztagsschulbetrieb an den zu beantragenden Gemeinschaftsschulen somit bei 410.000 Euro.



Finanzielle Auswirkungen

Mit dem Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule verpflichtet sich der Schulträger, die räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule als inklusive Ganztagesschule zu schaffen. Hierfür sind an allen Standorten Umstrukturierungs- und gegebenenfalls Erweiterungsmaßnahmen auf Grundlage des Modellraumprogramms des Landes sowie der Handreichung des Kultusministeriums sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Konzeption der Schule notwendig. Für die Schaffung der notwendigen räumlichen Voraussetzungen für eine Gemeinschaftsschule lassen sich für die drei Standorte noch keine abschließenden Angaben zu finanziellen Auswirkungen machen. Die Verwaltung wird für die weiteren Planungsschritte zum Doppelhaushalt 2014/2015 Planungsmittel in Höhe von 600.000 Euro beantragen.

Für den Standort Altenburgschule ist in Verbindung mit der benachbarten Steigschule eine räumliche Neuplanung des Schulareals durch Umstrukturierungen im vorhandenen Raumbestand in Planung.

An der Anne-Frank-Realschule ergibt sich auf Grundlage des Modellraumprogramms des Landes sowie der Handreichung des Kultusministeriums hinsichtlich des Raumbedarfs von Gemeinschaftsschulen aus heutiger Sicht ein Raumfehlbedarf von rund 1.000 bis 1.400 m² Programmfläche.

Für den Standort Körschtalschule ist unter Berücksichtigung der parallelen Einrichtung der Ganztagesgrundschule ebenfalls mit einem Raumfehlbedarf von rund 1.100 bis 1.600 m² Programmfläche auszugehen.

Ein wichtiger Teilaspekt zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen für Gemeinschaftsschulen ist zudem die Einrichtung des Ganztagesbetriebs.
Für die räumliche Neuordnung der Altenburgschule in Verbindung mit der benachbarten Steigschule stehen zweimal 3.500.000 Euro, insgesamt 7.000.000 Euro, im Rahmen der Ganztagespauschale zur Verfügung.

Für die Körschtalschule stehen ebenfalls 3.500.000 Euro im Rahmen der Einrichtung einer Ganztagesschule im Werkrealschulbereich zur Verfügung.

Da die Anne-Frank-Realschule bislang über keinerlei Ganztagesbereich verfügt wird die Verwaltung hier entsprechende Mittel im Rahmen der Ganztagespauschale im Doppelhaushalt anmelden.

Der laufende Betrieb der Ganztagsschule an einer Gemeinschaftsschule wird für die drei zu beantragenden Schulen bei jährlich 990.000 Euro liegen. Davon stehen 580.000 Euro bereits zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

Referate AK und WFB




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Keine




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