Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1027/2015
Stuttgart,
11/02/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2015



Musik-Club bezogene Projektförderung / Club Kollektiv e. V.

Beantwortung / Stellungnahme

Die Haushaltsanträge sehen vor, künftig Programme und Projekte mit kulturellem Hintergrund, die in Musik-Clubs stattfinden, zu fördern.

Im ursprünglichen Antrag des Vereins Club Kollektiv e. V. wird hervorgehoben, dass Musik-Clubs mit ihren Programmen Bestandteile der Musikwirtschaft, Kulturwirtschaft und Kreativwirtschaft sind. Sie sollen ein wichtiger Faktor im Marketing-Set der Stadt Stuttgart sein. Es handelt sich somit – so auch die Definition des Antragstellers – bei den Musik-Clubs um wirtschaftlich agierende Betriebe mit Gewinnerzielungsabsicht.

Beim Antragssteller selbst, dem Club Kollektiv e. V., handelt es sich zwar um einen eingetragenen Verein, die eigentlich avisierten Zuwendungsempfänger, die Musik-Clubs, sind jedoch gewinnorientierte Wirtschaftsbetriebe. Vergleichbar sind diese durchaus mit den kommerziellen Kulturveranstaltern in dieser Stadt (SKS Erwin Russ GmbH, SKS Michael Russ GmbH, StuttgartKonzert Veranstaltungs GmbH, Musik Circus Concert GmbH, Konzertagentur Erika Esslinger etc.), die Konzerte und andere Veranstaltungen (auch im Nachwuchsbereich) veranstalten oder mit den Buchhandlungen (Konrad Wittwer Verlags- und Sortimentsbuchhandlung GmbH, Osiandersche Buchhandlung GmbH etc.), die Lesungen und Kinderveranstaltungen organisieren und durchführen.

Bei der überwiegenden Anzahl der bisherigen Zuwendungsempfänger im Kulturbereich war es bislang notwendig, eine gemeinnützige Rechtsform (e. V. oder gGmbH) aufzuweisen, um in den Genuss einer Förderung aus Mitteln des Kulturetats zu kommen. Auch bei den geförderten Jazz-Clubs (BIX und Kiste) werden nicht die eigentlichen Clubs, sondern ausschließlich die Bereiche gefördert, die sich um den Spielbetrieb bemühen. Es müssen in diesen Fällen der Wirtschaftsbetrieb vom kulturellen Betrieb streng getrennt werden.

Bei der Förderung der Musik-Clubs ist nicht vorgesehen und aus unserer Sicht auch nicht möglich, den förderfähigen Kulturbetrieb in einen Verein auszugliedern. Der Kulturbetrieb ist hier Bestandteil des wirtschaftlichen Betriebes. Seitens der Kulturverwaltung ist daher die wirtschaftliche Situation und infolgedessen die adäquate Verwendung eventueller Fördergelder nicht einzuschätzen und zu überprüfen.


Es wird vorgeschlagen, die Förderung der Musik-Clubs beim Bereich Kreativwirtschaft der Wirtschaftsförderung anzusiedeln, da es sich um Betriebe mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, die nach der bisherigen Förderpraxis des Kulturamts nicht förderfähig sind.



Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Antrag Nr. 423/2015 Nr. 3.1 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 522/2015 Nr. 10 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 692/2015 der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS





Dr. Susanne Eisenmann



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