Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 219/2010
Stuttgart,
06/08/2010



Umsetzungskonzeption für die schulergänzende Betreuung an den Schulen für körper- und geistigbehinderte Kinder und Jugendliche



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich30.06.2010



Beschlußantrag:

1. Dem in dieser Vorlage dargestellten Umsetzungsvorschlag zur Einführung der schulergänzenden Betreuung an den Sonderschulen für Geistigbehinderte sowie der Schule für Körperbehinderte ab dem Schuljahr 2010/2011 wird zugestimmt.

2. Entsprechend der bereits geltenden Regelungen im Rahmen der Angebote der Außerschulischen Bildung und Betreuung bei Sonderschulen werden für die schulergänzenden Betreuungsangebote keine Elternentgelte erhoben.



Begründung:


1. Ausgangssituation
Mit den GRDrs 691/2007 sowie 474/2009 wurde aufgezeigt, dass das schulische Angebot an den Sonderschulen für Geistigbehinderte sowie Körperbehinderte durch Betreuungsangebote ergänzt werden muss, um dem wachsenden Bedarf an verlässlichen Betreuungsangeboten an allen Schultagen gerecht werden zu können. Die Sonderschulen für geistigbehinderte und körperbehinderte Kinder in Stuttgart sind zwar formelle, vom Land genehmigte Ganztagesschulen, können aber mit den bereitgestellten Unterrichtsdeputaten nur an drei Tagen Nachmittagsunterricht bis ca. 15:15 Uhr anbieten. Daher hat der Gemeinderat durch entsprechenden Beschluss im Rahmen der Hauhaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 zusätzliche Mittel bereitgestellt, um der wachsende Nachfrage nach ergänzenden Betreuungsangeboten ein erstes Angebot zu machen. Damit können bisherige, organisatorisch und finanziell nicht zufrieden stellende Übergangslösungen abgelöst werden.


2. Umfang der ergänzenden Angebote an den Sonderschulen für geistig- und körperbehinderte Kinder
Mit den bereitgestellten Mitteln können ergänzende Betreuungsangebote an den bislang schulfreien Nachmittagen am Mittwoch und am Freitag angeboten werden. Dabei wird jeweils ein zusätzlicher wöchentlicher Stundenumfang von bis zu 5,5 Betreuungsstunden angeboten.

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats wird das Angebot zunächst für die Schüler aus den (früheren) Unter-, Mittel und Oberstufen – heute Grund- und Hauptstufen – ab dem Schuljahr 2010/2011 eingeführt. Dabei wird zunächst von einem maximalen Bedarf von 40 % der betreffenden Schüler ausgegangen. In Absprache mit den vier beteiligten Schulen konnte ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden, das es den Schulen ermöglicht, entsprechend der individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit externen Trägern ein maßgeschneidertes Angebot vor Ort aufzubauen.


3. Aufteilung der bereitgestellten Mittel auf die vier Standorte
Insgesamt stehen für die ergänzenden Betreuungsangebote jährliche Mittel in Höhe von 342.300 Euro zur Verfügung. Die Mittelverwendung teilt sich dabei wie folgt auf:

Personalkosten an Externe (Fachkräfte und
Betreuungskräfte von Trägern )
244.320 Euro/Jahr
Personalkosten Pflegerische Kräfte (Amt 40)
86.780 Euro/Jahr
Sachkosten
11.200 Euro/Jahr
Gesamt:
342.300 Euro/Jahr


Entsprechend der unterschiedlichen Schülerzahlenverhältnisse und auf Basis der Berechnungsmaßgaben aus der GRDrs 474/2009 ergeben sich folgende, neue Betreuungsgruppen an den vier Standorten ab dem Schuljahr 2010/2011:

Mögliche Gruppenanzahl ergibt Stellenanteile für Pflegerische Kräfte entspr. der Bemessung GRDrs 474/2009

Schule für Körperbehindertebis zu 10 Gruppen
1,07 Stellen
Helene-Schoettle-Schulebis zu 8 Gruppen
0,29 Stelle
Gustav-Werner-Schulebis zu 6 Gruppen
0,22 Stelle
Bodelschwinghschulebis zu 4 Gruppen
0,14 Stelle

Entsprechend dieser erwarteten Gruppenanzahl können auch die Stellenanteile der Pflegerischen Kräfte je Schulstandort erhöht werden. Nach jetzigem Planungsstand können voraussichtlich an allen Standorten die Verträge mit vorhandenem Personal aufgestockt werden.


4. Umsetzung
Entsprechend der unter 3. dargestellten Aufteilung können je Schulstandort externe Träger mit der Durchführung des schulergänzenden Betreuungsangebots beauftragt werden. Die Schulen schließen über das Schulverwaltungsamt im Rahmen des einzelnen Budgets mit geeigneten Trägern eine Vereinbarung. Zur Mitte des Schulhalbjahres kann jeweils der Halbjahresbetrag von den Trägern beim Schulverwaltungsamt gegen Rechnungsstellung abgerufen werden. Die Rechnung ist über die Schulleitung einzureichen; von der Schulleitung ist die Richtigkeit und tatsächliche Durchführung der Angebote wie vereinbart zu bescheinigen.

Um Planungssicherheit zu gewinnen, ist eine verbindliche Anmeldung für die Angebote für das jeweilige Schuljahr erforderlich.

Je Gruppe und Jahr stehen 400 Euro als Sachkostenpauschale zur Verfügung. Diese werden vom Schulverwaltungsamt über das jeweilige Schulbudget (Sachkonto 42740000) zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen im Rahmen des vom Gemeinderat bereitgestellten Gesamtbudgets zusätzlich zur Verfügung.

Da künftig im Rahmen der Schülerbeförderung auch die Rückfahrt im Anschluss an die Nachmittagsangebote erfolgt, werden die Transporte ab dem Schuljahr 2010/2011 im Rahmen der regulären Schülerbeförderung organisiert. Dies wird innerhalb der derzeit ohnehin laufenden Neuvergabe berücksichtigt. Ebenso wird die Mittagessenorganisation an die neuen Angeboten angepasst.


5. Erlass der Elternbeiträge
Der ergänzende Betreuungsumfang umfasst lediglich 5 Stunden pro Woche. Der Verwaltungsaufwand zur Abrechnung der Elternbeiträge steht negativ im Verhältnis zu den Einnahmen. Analog zur Verlässlichen Grundschule an Förderschulen und der Angebote der außerschulischen Bildung und Betreuung an Sonderschulen wird auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet.


6. Wochenenden und Ferien
Bereits im Rahmen der Erarbeitung der GRDrs 691/2007 sowie 474/2009 wurde mit dem Sozialamt abgestimmt, dass die von dort organisierten Wochenend- und Ferienbetreuungsangebote im Rahmen der Familienentlastenden Dienste fortgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen

Auf der Grundlage der Modellrechnung wird davon ausgegangen, dass die Veränderungen mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln und innerhalb des Teilhaushalts 400 abgedeckt sind.


Beteiligte Stellen

Referat SJG hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

keine




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