Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 487/2011
Stuttgart,
06/22/2011



Essensabrechnung an Schulen und Schulkindergärten für Körper- und Geistigbehinderte



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
12.07.2011
20.07.2011



Beschlußantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den anstehenden Ausschreibungen der Essensversorgung an den Schulen und Schulkindergärten für Körper- und Geistigbehinderte die Essensabrechnung mit einem technischen Abrechnungssystem auszuschreiben.



Begründung:


Ausgangssituation/Bericht

Die Ausschreibung der Essensversorgung auch bei den Schulen und Schulkindergärten für Körper- und Geistigbehinderte steht an und soll dabei auch alle Leistungen, also die Essenslieferung, die Verteilung, die Reinigung und die Abrechnung, umfassen. Bislang sind diese Leistungen auf verschiedene Zuständigkeiten verteilt, was organisatorisch sehr aufwändig und in den Verantwortlichkeiten nicht klar zuzuordnen ist. Dies ist gerade in einem so sensiblen Bereich wie den Sonderschulen und Sonderschulkindergärten unter hygienischen Gesichtpunkten sehr riskant.

Hinzu kommt, dass das derzeitige Abrechnungssystem sehr verwaltungsaufwändig ist. Die anwesenden Kinder werden vom Rektorat erfasst und diese Listen an die Stadt weitergeleitet. Die Rechnungsstellung an die Eltern erfolgt im Nachhinein. Rückfragen wegen der Häufigkeit der Teilnahme am Essen, erfordern wiederum umfangreiche Recherchen in den zurückliegenden Unterlagen. Dieses Verfahren hat zur Folge, dass allein im Kreise dieser Schulen und Schulkindergärten Zahlungsrückstände für das Mittagessen in Höhe von insgesamt rd. 30.000 Euro aufgelaufen sind. Diese werden weiter von der Beitreibungsstelle bearbeitet und nur in solchen Fällen niedergeschlagen, wo nichts zu holen ist. Je höher jedoch die Beträge auflaufen, umso größer ist die Gefahr bei finanziell schlecht gestellten Familien, dass die Stadt auf diese Außenstände verzichten muss.

Ein Grund ist tatsächlich im Verfahrensablauf zu sehen. Wenn die Eltern nicht zahlen, hat dies keine Folgen für die Essensversorgung des betreffenden Kindes, das weiter am Essen teilnimmt.

Um dies künftig zu vermeiden, hat bereits vor Jahren die Stadtkämmerei gefordert, auf ein System der Vorauskasse umzustellen. Jetzt besteht mit der anstehenden Ausschreibung diese Chance.


Haltung des Geschäftsführenden Schulleiters und der Schulleitungen

In einem Gespräch mit den Schulleitungen, in dem über die geplante Umstellung informiert wurde, haben diese jedoch erhebliche Bedenken geäußert und darauf verwiesen, dass das Essen Bestandteil der pädagogischen Erziehung dieser behinderten Kinder und Jugendlichen ist. Im Ganztagesbetrieb müssten alle Kinder am Essen teilnehmen.

Im Gegensatz dazu verweist das Land aber stets darauf, dass die Kinder bzw. die Eltern nicht zur Abnahme eines vom Schulträger angebotenen Essens verpflichtet werden können.

Die mangelnde Zahlungsmoral führen die Schulleitungen auf den hohen Anteil an Bonuscard-Kindern zurück. Sie fordern ein kostenloses Essen für alle Kinder.


Vorschlag zum künftigen Vorgehen

Bei der gegebenen schwierigen Sachlage schlägt die Verwaltung unter weitgehender Berücksichtigung aller vorgebrachten Interessen folgendes Vorgehen vor:

· Mit der Einführung des Ein-Euro-Essens besteht inzwischen über die Stadt hinaus eine gesamtgesellschaftliche Übereinkunft, dass dieser Betrag auch finanziell sehr schlecht gestellten Familien zugemutet werden kann. Ein Abweichen vom Gemeinderatsbeschluss für nur einen kleinen Teil von Schüler/innen würde dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen und auf Unverständnis bei allen anderen Familien stoßen. Auch im Blick auf das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sollte deshalb an der bestehenden Regelung unverändert festgehalten werden.
· Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, wird auch hier bei der anstehenden Ausschreibung die Möglichkeit für ein elektronisches Abrechnungsverfahren vorgesehen. Voraussetzung dabei ist, dass die Eltern dafür Sorge tragen, dass die beauftragte Firma den jeweiligen Essenpreis von einem dafür vorgehaltenen Guthaben abbuchen kann. o Auf diesem Weg kann unauffällig und diskriminierungsfrei programmiert werden, ob 2,75 Euro oder 1 Euro für das Essen berechnet wird.
o Mit dem regelmäßigen Auffüllen des Guthabens signalisieren die Eltern aktiv, dass sie die Teilnahme ihres Kindes am Essen wünschen.


Begleitende Maßnahmen bei der Einführung und im Betrieb

Über dieses veränderte Verfahren werden die Eltern schriftlich und bei Bedarf auch im Rahmen eines Elternabends umfassend informiert. Gleichzeitig wird auch darauf hingewiesen, was passiert, wenn nicht abgebucht werden kann.

In diesem Fall schreibt die Schule mit einem vom Schulverwaltungsamt vorbereiteten Brief die Eltern an und bittet sie, einen Vordruck zurückzusenden, auf dem sie ankreuzen,
· ob das Kind weiter am Essen teilnehmen soll und das Guthaben daher wieder aufgefüllt wird oder
· ob das Kind nicht mehr über das in der Schule angebotene Essen versorgt werden soll, z. B. wenn das Essen nicht schmeckt, nicht den Essensgewohnheiten der Familie entspricht oder aus gesundheitlichen Gründen nicht vertragen wird und
· dass sie dem Kind ein geeignetes Essen mitgeben, das dieses dann mit den anderen Kindern gemeinsam einnehmen kann.

Über die angekreuzten Gründe kann die Schule versuchen, das Essensangebot entsprechend anzupassen.


Weitere mögliche Fragen:

Was kann veranlasst werden, wenn die Eltern nicht reagieren?

Die Essensversorgung in den Schulen ist sehr wichtig. Bei einem Ganztagesbetrieb muss sichergestellt bleiben, dass ein Kind oder Jugendlicher ausreichend versorgt wird. Kommt es daher zu Problemen, müssen diese möglichst zeitnah gelöst werden.

Im Schreiben sollte deshalb eine Reaktion der Eltern innerhalb von einer Woche eingefordert werden. Je nach dem wie die Eltern reagieren, wäre notfalls ein Hinweis möglich, dass sich die Schule sonst vorbehält, den Allgemeinen Sozialdienst zu informieren, weil zu befürchten sei, dass neben der Essensversorgung das Kind noch in anderer Form vernachlässigt wird.


Wer legt zwischenzeitlich die Kosten für das Essen eines betroffenen Kindes aus?

Da nicht verlangt werden kann, dass der Essensanbieter finanziell in Vorleistung tritt, könnte durch die Schule ein gesondertes Guthaben eingerichtet werden. So kann sichergestellt werden, dass trotz solcher ungeklärten Fälle alle Kinder ein Essen bekommen. Diese Essen wären vorläufig hier zu buchen, bis die Sachlage und damit ggf. die Finanzierung geklärt ist.

Es sind aber auch Fälle denkbar, dass die Finanzierung einiger Essen offen bleibt. Daher könnte hier angeregt werden, dass das Guthaben aus dem Bonuscard-Budget der Schulen finanziert wird. Es könnten dafür aber auch ggf. Spendenmittel eingesetzt werden, die z.B. über die bei der Stadt eingerichtete Spendenplattform für diesen Zweck akquiriert werden. Damit wird der Gemeinderatsbeschluss zum Essenspreis eingehalten und gleichzeitig vermieden, dass sich die Fälle ungehindert ausweiten.


Wie wird mit dem verwaltungstechnischen Mehraufwand umgegangen?

Das Anschreiben der säumigen Eltern verursacht mehr Arbeit im Sekretariat. Da andererseits die elektronische Erfassung die derzeitige manuelle Erfassung ablöst, müsste sich dies gegenseitig ausgleichen. Dadurch stellt sich aber auch nicht die Frage eines möglichen anteiligen Stellenabbaus im Sekretariat.

Mit diesem Vorgehen müssten bei Wahrung der berechtigten Interessen der Stadt die vorgebrachten Bedenken der Schulleitungen ausgeräumt werden können.




Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

keine




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