Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 625/2021
Stuttgart,
07/02/2021



Klinikum Stuttgart gKAöR
Jahresabschluss 2020




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.07.2021
15.07.2021



Beschlußantrag:

1. Der Feststellung des Jahresabschlusses des Klinikums Stuttgart zum 31. Dezember 2020 in der vorgelegten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 43.413.083,88 EUR wird zugestimmt.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart gleicht den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 43.413.083,88 EUR durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage des Klinikums aus (Teilergebnishaushalt 200, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke). Der Jahresfehlbetrag 2020 des Klinikums in Höhe von 43.413.083,88 EUR wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. In die Kapitalrücklage wurden bereits im Geschäftsjahr 2020 Abschlagszahlungen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von 32.000 TEUR durch die LHS zugeführt.

3. Der Gewährung der Zuschüsse für 2020 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrags für die:
4. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 wird die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestimmt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17a KHG sowie die Prüfung der Bezüge des Vorstands.


Begründung:



Formales

Nach § 11 Abs. 2 der Anstaltssatzung beschließt der Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR unter dem Vorbehalt der Zustimmung oder im Falle der Nicht-Zustimmung nach Weisung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung, sowie über die Bestellung eines Abschlussprüfers. Der vom Verwaltungsrat beschlossene Jahresabschluss wird dem Gemeinderat zur Zustimmung vorgelegt. Sollte er diese verweigern und den Jahresabschluss in anderer Fassung beschließen, gilt dieser abweichende Beschluss als Weisung gegenüber dem Verwaltungsrat und ersetzt dessen ursprünglichen Beschluss.

Über die Entlastung des Vorstands entscheidet der Verwaltungsrat nach § 11 Abs. 4 der Anstaltssatzung.

Der Verwaltungsrat der Klinikum Stuttgart gKAöR wird in seiner Sitzung am 09.07.2021 über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließen.


Jahresergebnis 2020

Der Jahresfehlbetrag 2020 beläuft sich auf 43.413.083,88 EUR (Vorjahr 11.109 TEUR).

Die Zielvorgabe des Wirtschaftsplans 2020 mit einem Jahresfehlbetrag von 12.305 TEUR wurde damit um 31.108 TEUR verfehlt.

Durch die im März 2020 in Deutschland ausgebrochene Corona-Pandemie musste das Klinikum eine Vielzahl von Maßnahmen umsetzen, um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und neue gesetzliche Anforderungen umzusetzen. Dies führte zu erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen und Belastungen. Der Verwaltungsrat hat hierzu einem Nachtragswirtschaftsplan mit einem prognostizierten Fehlbetrag in Höhe von 45.082 TEUR zugestimmt. Dieser wurde um 1.669 TEUR unterschritten.

Mit dem vorgelegten Jahresfehlbetrag wird das Eigenkapital des Klinikums aufgezehrt. Die LHS als Trägerin der Kommunalanstalt wird gebeten, den Verlust durch den Stadthaushalt auszugleichen. Laut Vier-Seiten-Vertrag hat sich die LHS gegenüber dem Klinikum verpflichtet, einen Verlustausgleich vorzunehmen, um einen Verzehr des festgesetzten Stammkapitals zu verhindern. Sie hat in 2020 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 32.000 TEUR in die Kapitalrücklage des Klinikums geleistet.




Erträge

Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 7,3 % gestiegen, dies resultiert sowohl aus einem Preiseffekt sowie aus den Ausgleichszahlungen über die Freihaltepauschale.

Im Jahr 2020 sanken die Casemixpunkte um 12 %, gleichzeitig ist der Landesbasisfallwert auf 3.672,40 EUR (Vj. 3.539,12 EUR) angestiegen.

In den Erlösen aus Krankenhausleistungen sind Corona Pauschalen i. H. v. 43,3 Mio. EUR enthalten.

Die Abweichung bei den Zuweisungen und Zuschüssen zum Vorjahr ergibt sich hauptsächlich aus der Erstattung von Corona Mehraufwendungen durch das Land von 5,4 Mio. EUR.

Der Rückgang bei den sonstigen betrieblichen Erträgen um 15,7 Mio. EUR resultiert aus den Sondereffekten des Vorjahres und betrifft die Auflösung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen sowie eine Versicherungsentschädigung.


Aufwendungen

Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % gestiegen.

Dies ist auf einen höheren Personaleinsatz als auch auf die tariflich bedingten Erhöhungen zurückzuführen. Die Anzahl der Vollkräfte wurde im Vergleich zum Vorjahr um 97 VK erhöht.

Eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 7,5 % ist auch beim Materialaufwand zu verzeichnen. Dies ist insbesondere auf höhere Aufwendungen für medizinischen Sachbedarf zurückzuführen, die in Folge der mit Corona verbundenen Maßnahmen entstanden sind. Bei Narkose- und OP-Bedarf machen die gestiegenen Kosten für Schutzmasken ca. 2,6 Mio. EUR aus.

Der Anstieg der bezogenen Leistungen ist im Wesentlichen auf die Ausweitung des Einsatzes von Leasingpersonal (4,6 Mio. EUR) zurückzuführen, welches mit dem Mangel an Pflegepersonal zu erklären ist. Auf die Mehrkosten für den Wachschutz entfallen 2,6 Mio. EUR.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen aus der Mittelweiterleitung des Ausbildungszuschlags an den Ausbildungsfonds und Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens. Bei den Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens wurden verlorene Planungskosten in Höhe von 8 Mio. EUR für Projekte des Strukturellen Rahmenplans wertberichtigt. Weiterhin gab es bei den Wertberichtungen einen Aufwand aus der Bewertung von MDK Fällen von 2,8 Mio. EUR.

Im steuerlichen Ergebnis sind Aufwendungen aus der Zuführung zur Steuerrückstellung im Zusammenhang mit der laufenden Betriebsprüfung in Kuwait für die Jahre 2014-2016 i. H. v. 1.108 TEUR enthalten.


Finanzielle Hilfen des Bundes und des Landes (Covid Prämien)

In den Erlösen aus Krankenhausleistungen (488.401 TEUR) sind Corona Pauschalen i. H. v. 43.320 TEUR enthalten. Davon betreffen 2.703 TEUR die Mehrkostenpauschale und 40.617 TEUR die Freihaltepauschale. Zusätzlich ist in den Zuweisungen/Zuschüssen der öffentlichen Hand eine pauschale Sonderzahlung i. H. v. 5.436 TEUR zur Abgeltung von Mehraufwendungen für die COVID-19-Versorung (betreffend den Zeitraum 01.03.-30.09.2020) enthalten. Weiterhin wurden 20.595 TEUR Pauschalen für Intensivbetten vom Bund und Land gezahlt, welche ergebnisneutral zur Finanzierung von Investitionen verwendet wurden bzw. als Verbindlichkeit ausgewiesen sind.
Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart

Im Jahresergebnis 2020 sind ergebniswirksam Zuweisungen und Zuschüsse der LHS als Träger des Klinikums i. H. v. 9.725 TEUR enthalten. Davon 1.845 TEUR zur Berücksichtigung der negativen Auswirkungen für das Erreichen der „Schwarzen Null“ (der Geldfluss von Seiten der LHS fand in Vorjahren statt) sowie 323 TEUR für Aufwendungen bezüglich des strukturellen Rahmenplans. Weitere Zuschüsse erhielt das Klinikum in Höhe von 1.000 TEUR für die Ausbildungsstätten, 1.799 TEUR für die Beamtenversorgung. Für die Kindertagesstätten des Klinikums erstattete die LHS 1.904 TEUR im Rahmen der allgemeinen Förderung für Betriebskindergärten. Darüber hinaus erhielt das Klinikum für die Aufgabenwahrnehmung für die LHS im Bereich Sozialpsychiatrischen Dienste, der Tagesstätten, der gerontopsychiatrischen Dienste sowie zur Förderung einer Suchtberatungsstelle 2.827 TEUR. Im Jahresergebnis sind zudem Mietzuschüsse in Höhe von 28 TEUR enthalten, die im Rahmen der Übertragung der Personalwohngebäude auf die SWSG gewährt wurden.

Für die jährliche Investitionskostenfinanzierung (bauliche Sanierungsmaßnahmen, Medizintechnik und IT) wurden dem Klinikum ebenfalls aufgrund des Vier-Seiten-Vertrags 12.000 TEUR gewährt.


Kapitalentwicklung

Ausgehend von einem Eigenkapital i. H. v. 15.559 TEUR zum 31.12.2019 hat sich das Eigenkapital durch die Abschlagszahlungen von 32.000 TEUR auf den Jahresfehlbetrag 2020 sowie die Restzahlung des Verlustausgleichs für 2019 i. H. v. 109 TEUR durch die LHS zunächst erhöht. Unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags 2020 in Höhe von 43.413 TEUR beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2020 noch 4.255 TEUR und ist damit fast aufgezehrt.


Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens ist überwiegend auf die Entnahme der Vorauszahlungen auf definierte zukünftige Aufwendungen gemäß dem Vier-Seiten-Vertrag (14.000 TEUR) i. H. v. 1.845 TEUR zurückzuführen.

Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2020 mit Lagebericht (Anlagen) verwiesen. Im Beteiligungsbericht LHS erfolgen weitere Kennzahlen und Erläuterungen zu den Grundzügen des Geschäftsverlaufs, der Ertrags- und Vermögenslage des Klinikums.


Feststellungen des Wirtschaftsprüfers und des Rechnungsprüfungsamtes

Die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 erfolgte mit Beschluss laut GRDrs 520/2020. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde von der PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft.

Der Auftrag an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft umfasste auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung).

Seit 01.01.2006 erfolgt die Finanzierung der Ausbildungsstätten und der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung für die Ausbildungsberufe gemäß § 2 Nr. 1a KHG über einen bei der BWKG zu führenden Ausbildungsfonds (§ 17a KHG). Die zweckgebundene Verwendung muss gem. § 17a Abs. 7 KHG vom Krankenhausträger für die Budgetverhandlungen durch eine vom Jahresabschlussprüfer bestätigte Aufstellung für das abgelaufene Jahr nachgewiesen werden.

Wie bei den Jahresabschlüssen 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 erteilen die Prüfer aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen im Bereich der ehemaligen International Unit einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.


Eingeschränkte Prüfungsurteile

Analog der Vorjahre führt der Abschlussprüfer in der Zusammenfassung der Feststellungen in Bezug auf die International Unit aus:

Im Rahmen unserer Prüfung in den Vorjahren ergaben sich Anhaltspunkte für erhebliche Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie der tatsächlichen Geschäftsführung im Bereich der zwischenzeitlich aufgelösten International Unit in der Zeit bis 2016 ergeben, die verschiedene Fragen hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des § 53 HGrG aufwerfen. In diesem Zusammenhang sind unverändert verschiedene Untersuchungen durch staatliche Stellen sowie seitens des Klinikums beauftragte Rechtsanwälte anhängig, die derzeit noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Eine endgültige Beurteilung dieser Sachverhalte im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und ggf. weitere, auch finanzielle Auswirkungen auf das Klinikum, wird erst nach Abschluss dieser Untersuchungen möglich sein.“

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 mit Datum
vom 24.06.2021 vorgelegt. Im Abschnitt Prüfungsergebnis wird ausgeführt:

„…Die örtliche Prüfung ergab, mit Ausnahme von Einschränkungen im Bereich der International Unit in der Zeit bis 2016, keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 des Klinikums der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts (gKAöR) entgegenstehen.“



Im Zusammenhang mit den vom Abschlussprüfer und dem Rechnungsprüfungsamt angesprochenen Sachverhalten der ehemaligen International Unit wurden von Trägerseite die notwendigen Maßnahmen veranlasst. In enger Abstimmung mit Behörden, dem Rechnungsprüfungsamt, dem Abschlussprüfer und dem beauftragten Rechtsanwaltsbüro befinden sich die Sachverhalte in der Aufarbeitung.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister



Anlagen (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats)


Hinweis: Die Anlagen stehen in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung
























Finanzielle Auswirkungen

Die zum Verlustausgleich (s. Beschlussantrag) benötigten Mittel stehen im städtischen HH zur Verfügung.


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine





Anlagen




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