Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
18
4
VerhandlungDrucksache:
871/2022
GZ:
AKR 0350-00
Sitzungstermin: 25.01.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Neufassung der Richtlinien zur Verwendung des Bezirksbudgets

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 19.01.2023, GRDrs 871/2022. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Grundsätzlich positiv zu den Bezirksbudgets äußern sich StR Pitschel (90/GRÜNE) und StR Sauer (CDU).

StR Pitschel begrüßt die Aufnahme der Hinweise des Amts für Revision. Dadurch bestehe mehr Klarheit bei der Umsetzung dieser Budgets. Die Verwaltung bitte er, dass der seitherige Vorteil dieser Budgets, kleine, wertvolle, nicht zuletzt von Bürgerinnen/Bürgern angestoßene Aktivitäten in den Stadtbezirken unbürokratisch zu fördern, in der Praxis gewahrt bleibe.

Von StR Sauer, der an die von seiner Fraktion im Jahr 2017 beantragte Budgeterhöhung erinnert, wird die Neufassung der Richtlinien ebenfalls begrüßt. Entsprechend äußern sich StR Perc (SPD), StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StR Serwani (FDP), StRin Schumann (PULS) und StRin von Stein (FW).

Für StR Serwani ergibt sich angesichts der Anlagen 2 bis 5 der Vorlage keine Vereinfachung. Künftig müssten wesentlich mehr als die bisherigen vier Seiten bei Antragstellungen ausgefüllt werden. Diese Einschätzung wird von StRin Schumann nicht geteilt. EBM Dr. Mayer, der sich als Gegner von Bürokratieaufbau bezeichnet, teilt mit, es gebe das Paradoxon, dass manchmal eine Vorschrift umfangreicher werden müsse, damit sich das Gewünschte in der Praxis leichter umsetzen lasse. Das heute zur Beratung Stehende gehöre dazu. Die seitherige Förderrichtlinie für die Bezirksbudgets sei knapp und kurz gehalten, um möglichst Vieles zuzulassen. Diese Abstraktheit der Vorschrift habe allerdings sehr viel Interpretationsspielraum gelassen und viel Platz für Missverständnisse geboten. Um nun diese Richtlinie plastischer zu machen, habe man viele Beispiele aufgenommen, die Lebenssachverhalte, welche immer wieder Gegenstand von Rückfragen gewesen seien, abbilden. Künftig könnten die vor Ort Betroffenen nachlesen, ob ihr angestrebter Förderzweck von der Richtlinie abgedeckt werde.

Von Herrn Steinmetz (HauptPersA) wird hierzu erklärt, auf der Homepage werde dargestellt, was für antragstellende Vereine interessant sei und bei welchen Passagen es sich um "internes Doing" handle. Somit werde sich der Leseaufwand für die Vereine erheblich reduzieren.

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion fragt StR Sauer nach, weshalb die Möglichkeit, 20 % des jährlichen Budgets auf das Folgejahr zu übertragen, entfallen soll (Vorlagenseite 2, vierter Punkt der inhaltlichen Neuerungen). Ziel dieser Regelung sei bekanntlich, das sogenannte Dezemberfiebers zu vermeiden. Künftig könnten sich nun Oktober- oder Novemberfieber entwickeln. Die Position, dass die Vergangenheit die Sinnhaftigkeit der bisherigen Regelung unterstrichen hat, vertritt StR Perc. Entgegengesetzt äußert sich StR Serwani. StRin Schumann merkt an, sie erhoffe sich von der Vereinfachung der Richtlinien, dass sich die Antragstellungen besser verteilten.

Die Möglichkeit, 20 % des jährlichen Budgets zu übertragen, so Herr Steinmetz, sei schon immer von der Stadtkämmerei haushaltsrechtlich kritisch gesehen worden. Deshalb habe man sich verwaltungsintern auf eine Begrenzung auf das bereits Verfügte verständigt. Gegenüber den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern habe er dafür geworben, bereits vor der Sommerpause zwei Drittel bzw. drei Viertel des Budgets in die Wege zu leiten. Das Einholen von Kostenvoranschlägen gehöre frühzeitig auf den Weg gebracht, damit noch im laufenden Jahr Baumaßnahmen realisiert werden könnten. Mit dem Vorgesehenen wolle dies die Verwaltung unterstützen. Wenn kleinere Maßnahmen bereits im Antragsjahr projektiert seien, die Mittel aber dafür erst später abfließen, könnten natürlich Mittelübertragungen erfolgen. Damit entspreche man dem Anliegen der Stadtkämmerei, im Sinne der Haushaltsklarheit und -wahrheit zu agieren.

EBM Dr. Mayer geht davon aus, dass diese Regelung in der Praxis keine Folgen haben wird. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigten, dass weniger die Beschneidung der Budgets durch diese 20 %ige Kappungsgrenze ein Problem sei, sondern dass es für den einen oder anderen Stadtbezirk eine Herausforderung darstelle, sein Budget insgesamt zu verfügen. Die 20 %-Klausel stamme aus der Zeit, als die Bezirksbudgets noch überschaubar gewesen seien. Seitdem der Gemeinderat diese aber deutlich aufgestockt habe, sei diese 20 %-Klausel nicht mehr so richtig passend gewesen.

Durch StR Perc wird die Erweiterung der förderfähigen Vorhaben um die Berichterstattung aus den Bezirksbeiräten (Anlage 1, Seite 3, Nr. 2e) angesichts der zurückgehenden Medienberichterstattung über das politische Geschehen in den Stadtbezirken als spannend bezeichnet. Diese Informationen seien elementar für die gewollte Bürgerbeteiligung. Seine Frage lautet, ob es den Bezirksbeiräten freigestellt ist, in welcher Form sie dieses umsetzen. In diesem Zusammenhang wird von Herrn Steinmetz vorgetragen, dass viele Stadtbezirke über örtliche Homepages verfügten (z. B. Zuffenhausen, Degerloch). Die Frage sei dabei immer, ob und inwieweit diese förderfähig seien. Hilfreich seien dabei die Berichte über die aktuellen Geschehnisse in Bezirksbeiräten. Dies sei bereits bislang auf Grundlage so gehandhabt worden. Aus der Evaluation habe sich der Klarstellungsbedarf ergeben, dass niederschwellige Ansätze, wie z. B. eine durch einen Gewerbeverein betriebene Homepage zumindest hinsichtlich der Berichte aus dem Bezirksbeirat anteilig förderfähig sind. Nun werde explizit verdeutlicht, dass der Informationsgedanke als Teil der Bürgerbeteiligung an sich auch ohne ehrenamtliches Engagement förderfähig ist. Nur dann könne z. B. ein Journalist durch einen Bezirksbeirat beauftragt werden, für einen Flyer einen Bericht über die Arbeit des Beirates zu erstellen. Die Bezirksbeiräte seien frei, wie sie solche Dinge organisieren möchten. In der Praxis war es in der Vergangenheit schwierig, für die Herausgabe z. B. einer örtlichen Zeitung ein ehrenamtlich tätiges Redaktionsteam zu finden, das für eine Förderfähigkeit im Ganzen nach Gruppe 1 zwingend notwendig sei. Dies habe z. B. der gescheiterte Ansatz in Feuerbach gezeigt.

Die im Frühjahr für die Bezirksbeiräte vorgesehene Informationsveranstaltung wird von StR Serwani und StRin Schumann begrüßt. Zudem begrüßt StR Serwani das für Vereine und Organisationen geplante Informationsblatt. StRin von Stein erachtet es als sehr wichtig, Informationen über die Möglichkeit, im eigenen Stadtbezirk Mittel für kleine Dinge beantragen zu können, breiter zu streuen.


Anschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 871/2022 Kenntnis genommen.

zum Seitenanfang