Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 9540-02
GRDrs 1250/2023
Stuttgart,
11/10/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2023



Bettensteuer / Übernachtungssteuer ab 2025 einführen

Beantwortung / Stellungnahme



Die Einführung einer Übernachtungssteuer wurde verschoben, um die in Folge der COVID-19-Pandemie akut betroffenen Beherbergungsbetriebe nicht noch zusätzlich zu belasten. In der aktuellen Finanzplanung sind ab dem Haushaltsjahr 2026 Erträge in
Höhe von 7,5 Mio EUR p.a. veranschlagt.


Nachdem rechtliche Bedenken gegen die Einführung einer Übernachtungssteuer derzeit nicht mehr bestehen, kann politisch entschieden werden, ob innerhalb der Landeshauptstadt Stuttgart eine Übernachtungssteuer eingeführt werden soll.

Die Einführung einer gänzlich neuen Steuerart sollte aber erst dann erfolgen, wenn die programmtechnischen, personellen und satzungsrechtlichen Voraussetzungen belastbar umgesetzt werden können. Deshalb sollten die Prozesse weitestgehend digitalisiert und medienbruchfrei umgesetzt werden. Im optimalen Fall könnte dies gleich mit der Einführung einer E-Akte verbunden werden. Die Unterstützung des Amts für Digitalisierung,
Organisation und IT, das jedoch auch andere städtische Projekte betreuen muss, wäre zwingend erforderlich. Möglicherweise kann auch die neu gegründete städtische IT-Berater GmbH hier entsprechend unterstützen.


Die Verwaltung muss in den nächsten Jahren ihre steuerlichen Veranlagungsprogramme für die Gewerbesteuer und die Hundesteuer auf den von Komm.ONE angebotenen neuen Kommunalmaster KM-StA umstellen. Der genaue Zeitpunkt hängt von den Anpassungsmaßnahmen und den entsprechenden Tests ab. Sollte der Gemeinderat die Einführung einer Übernachtungssteuer beschließen, würde sich aus heutiger Sicht der Kommunalmaster KM-StA anbieten.

Zu den vorbereitenden Tätigkeiten bei der Einführung einer Übernachtungssteuer im Stadtgebiet Stuttgart gehört auch die Ermittlung der Stammdaten, d.h. die Ermittlung aller potentiell steuerpflichtigen Personen und Betriebe, einschließlich der Ermittlung in einschlägigen Internetportalen (z.B. airbnb). Für die Erfassung dieser Daten muss das noch anzuschaffende Fachverfahren entsprechend vorbereitet sein. Sämtliche potentielle Steuerpflichtige werden bei Einführung einer neuen Steuer vorab informiert und zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert.

Mindestens genauso wichtig ist aber auch die Gewinnung von qualifiziertem Personal. Die Erfahrung im Steuerbereich zeigt, dass es nur wenige Bewerber*innen mit Erfahrungen im kommunalen Abgaben-/Steuerrecht gibt und Stellen oft mehrmals ausgeschrieben werden müssen. Die Einarbeitung in die Grundzüge des kommunalen Abgabenrechts benötigt dann auch nochmal 3 - 6 Monate.

Darüber hinaus ist die räumliche Unterbringung derzeit noch nicht gelöst. Die Stadtkämmerei ist komplett belegt. Es musste bereits eine Abteilung aus dem neuen Gebäude Eichstraße in die Schmale Straße umgezogen werden. Büroreserven sind daher keine vorhanden. Sollte die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen werden, sind weitere Büroräume für die Stadtkämmerei anzumieten.

Aus den vorgenannten Gründen ist die Frist für eine ordnungsmäßige Einführung einer Übernachtungssteuer zum 1.1.2025 zu kurz und nicht durchführbar.

Eine sachgerechte Umsetzung dieser neuen Steuerart könnte, bei entsprechendem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, von der Verwaltung zum 1.1.2026 erfolgen.





Vorliegende Anträge/Anfragen

4366/2023 Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister