Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 995/2021
Stuttgart,
11/11/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Kulturpass

Beantwortung / Stellungnahme

Das Modell Kulturpass für Jugendliche wird und wurde in den letzten Jahren in verschiedenen europäischen Ländern viel diskutiert. In Italien (seit 2016), Frankreich (Testphase seit 2019, Start 2021) und Spanien (ab 2022) versuchen die einzelnen Regierungen junge Erwachsene an Kultur heranzuführen, indem sie Guthabenbeträge im Wert von 300 EUR bis zu 500 EUR zum 18. Geburtstag für Kulturveranstaltungen oder Sachmittel zur Verfügung stellen. Die Angebote, die durch den Kulturpass erworben werden können, variieren von Kino- und Konzertkarten, Büchern, CDs, Künstlerbedarf bis zur Nutzung von Streamingdiensten.
Es stellt sich die Frage, welche Angebote im Sinne eines erweiterten Kulturbegriffs zugänglich gemacht werden sollen. In der Testphase in Frankreich investierten die Nutzer*innen das Geld in erster Linie in Bücher. In Italien nutzten im Jahr 2016 etwa 60 Prozent der Jugendlichen den „Bonus Cultura“.

Die inhaltliche Konzeption und Steuerung des Kulturpasses, Kommunikation mit Kultureinrichtungen, Sammlung von Angeboten, Bewerbung des Passes und Betreuung erfordert zusätzliche personelle Ressourcen. Aus gegenwärtiger Sicht ist dafür mindestens 0,75 Stelle in EG 11 erforderlich, die mit jährlichen reinen Personalkosten von 58.050 EUR zu veranschlagen wäre.

Die Kosten einer App-Entwicklung, die Entwicklungsdauer und Testingphase sowie die langfristige Betreuung sind ohne genaue Anforderungserhebung nicht zu beziffern. Laufende Kosten und personelle Ressourcen für das technische System rund um die Funktionen im Hintergrund sind zu berücksichtigen. Aufgrund der stetigen Veränderungen des mobilen Markts (z. B. der Betriebssysteme) muss die App mit Blick auf relevante Endgeräte langfristig angepasst und gepflegt werden. Darüber hinaus ist die Betreuung in Form von Bearbeitung von Fehlermeldungen und Reviews von Nutzer*innen zu bedenken. Alternativ ist der Einsatz einer Webapp genau zu prüfen, das heißt eine mobile Website, auf die über den Browser zugegriffen werden kann.

Die Umsetzung sollte sinnvollerweise – auch aus Gründen der Praktikabilität – über externe Dienstleistende erfolgen. Verfahrenstechnisch sollten nur Stuttgarter Kulturanbietende berücksichtigt werden. Die Definition der kulturellen Angebote kann dabei weiter gefasst werden. Die Kulturverwaltung empfiehlt zunächst eine zeitlich befristete Pilotphase von rund zwei Jahren.



Vorliegende Anträge/Anfragen

626/2021 SPD




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister




<Anlagen>