Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 176/2010
Stuttgart,
04/14/2010



Zulagenkonzept für Pflegefachkräfte im ELW



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
26.04.2010
05.05.2010
06.05.2010



Beschlußantrag:

1. Der Eingruppierung von Pflegefachkräften, die nach der Ausbildung ohne Berufserfahrung eingestellt werden, in die Stufe 2 der Entgeltgruppe 7 a TVöD wird zugestimmt. 2. Der Gewährung einer Zulage in Höhe von 100 € monatlich für Mentoren die in der Anleitung von Auszubildenden der Altenpflege tätig sind und die über die entsprechende Weiterbildung verfügen wird zugestimmt. 3. Der Eingruppierung von stellvertretenden Wohnbereichsleitungen in Entgeltgruppe 9 b TVöD und von Wohnbereichsleitungen in Entgeltgruppe 9 c TVöD jeweils unabhängig von der Zahl der unterstellten Pflegepersonen wird zugestimmt. 4. Der Eingruppierung von Pflegedienstleitungen mit weniger als 60 unterstellten Pflegepersonen in Entgeltgruppe 9 d TVöD wird zugestimmt. Der Eingruppierung von Pflegedienstleitungen größerer Einrichtungen mit mindestens 60 unterstellten Pflegepersonen in Entgeltgruppe 10 a TVöD wird zugestimmt. 5. Der Gewährung einer Zulage in Höhe von 250 € monatlich für alle verantwortlichen Pflegefachkräfte, die im Sinne des SGB XI für einen Versorgungsvertragsbereich verantwortlich sind, wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Obwohl der ELW seit Jahren mit den Angeboten an der Altenpflegeschule sowie Weiterbildungs- und Traineekonzepten eine offensive und sehr erfolgreiche Aus- und Weiterbildungsstrategie für Altenpflegekräfte verfolgt, sind diese Anstrengungen nicht mehr ausreichend, um den aktuellen und insbesondere auch den zukünftigen Bedarf an Fach- und Führungskräften in der Pflege sicherzustellen.

Die aktuelle Bedarfserhebung an Pflegefachkräften hat ergeben, dass der ELW bis zum 01.10.2010 25 Stellen mit Pflegefachkräften besetzen muss. Allein 10 davon entfallen auf den im Juli 2009 neu eröffneten Zamenhof, der wegen fehlender Fachkräfte noch immer nicht vollständig belegt ist.

Aus den Kursen an der Altenpflegeschule, die zum 30.09.2010 Examen machen, können voraussichtlich ca. 15 Fachkräfte übernommen werden, so dass für das nächste halbe Jahr rein rechnerisch eine Lücke von rund 10 Fachkräften besteht, die durch intensive Akquisemaßnahmen und durch ein Powerseminar für Wiedereinsteigerinnen geschlossen werden soll.

Dies wird aber nicht ausreichen, da auch andere Altenhilfeträger Pflegefachkräfte suchen und sich auch nicht davor scheuen, unsere Altenpflegeschüler, z. B. durch höhere Einstiegsgehälter, abzuwerben. Es fällt auch zunehmend schwer, wichtige Funktionen in der Pflege, wie Pflegedienstleitungen, Wohnbereichsleitungen, stellvertretende Wohnbereichsleitungen oder Mentoren mit qualifizierten Fachkräften zu besetzen. Auch hier ist die Konkurrenz um die besten Köpfe in der Altenhilfebranche längst entbrannt, so dass es kaum noch möglich ist, auf dem Arbeitsmarkt zu den üblichen tariflichen Konditionen diese Stellen dauerhaft und qualifiziert besetzen zu können.

Der ELW hat deshalb auf der Grundlage des Personalkonzeptes 2015 in Zusammenarbeit mit der Personalvertretung ein Zulagenkonzept erarbeitet, bei dem die tariflichen Gestaltungsspielräume für eine zukunftsorientierte Bezahlung der Beschäftigten ebenso genutzt werden, wie übertarifliche Zulagen und Eingruppierungen, um besonders qualifzierte Pflegefachkräfte im ELW zu halten bzw. für den ELW zu gewinnen. Dazu zählen folgende Punkte:


Anerkennung von Vorerfahrungszeiten bei Neueinstellungen
Bei Neueinstellungen von Pflegefachkräften werden zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit für die Stufenzuordnung berücksichtigt, wenn diese Zeiten für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind (§ 16 Abs. 2 TVöD). Wenn die erforderliche berufliche Vorerfahrung nachgewiesen wird, können diese entsprechend anerkannt werden.


Höhere Einstiegsgehälter für Pflegefachkräfte
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung werden alle Pflegefachkräfte direkt in die Stufe 2 der Entgeltgruppe 7a TVöD eingruppiert und damit um eine Stufe höher als tariflich vorgesehen. Die Stufenlaufzeit in der Stufe 2 erhöht sich dadurch um ein Jahr. Nach drei Jahren in Stufe 2 erhalten die Beschäftigten dann Entgelt der Stufe 3. Dadurch verdient eine examinierte Pflegekraft unmittelbar nach der Ausbildung rund 161 EUR mehr und damit 2.199 EUR. Unter Berücksichtigung verschiedener Zulagen (Gerontologiezulage, Schichtzulage) und Zeitzuschlägen kommt die Pflegefachkraft im ersten Berufsjahr damit auf einen Bruttoverdienst von rund 2.370 EUR. Nach ca. 15 Berufsjahren (Endstufe 6) hat eine Pflegefachkraft in der Entgeltgruppe 7a einen Bruttoverdienst von ca. 2.950 EUR.

Die Regelung soll zunächst befristet auf ein Jahr umgesetzt und dann je nach Bewerberlagelage verlängert werden.


Dienstplanung und Einspringerzulage
Die Dienstplanung ist für alle Dienstplanbereiche im ELW in Dienstvereinbarungen geregelt, die allen Beschäftigten zugänglich sind. Ziel ist es, Diensteinteilung, Urlaubstage, freie Tage und Zeitzuschläge nach einheitlichen Grundsätzen, transparent und verlässlich einzuplanen. Dabei werden die persönlichen und familiären Interessen der Beschäftigten berücksichtigt. Um die Verlässlichkeit des Dienstplanes für die Beschäftigten zu erhöhen, soll mit dem Personalrat eine Einspringerzulage vereinbart werden, wonach alle Beschäftigten, die an ihrem dienstplanmäßig eingeteilten freien Tag einspringen, 30 Euro erhalten. Die Regelung soll zunächst befristet für ein Jahr umgesetzt werden.


Ausnahmefall geteilte Dienste
Im ELW dürfen entsprechend einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat geteilte Dienste planmäßig nicht eingeteilt werden. Sie sind allenfalls bei kurzfristigen Personalengpässen durch unvorhersehbare Ereignisse möglich. Dabei dürfen je Dienstplanperiode maximal 8 geteilte Dienste pro Dienstplanbereich angeordnet werden. Wo im Ausnahmefall geteilte Dienste angeordnet werden müssen, erhalten die Beschäftigten einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 5 EUR.


Mentorenzulage
Ganz entscheidend für die erfolgreiche Ausbildung sind die Praxisanleiter (Mentoren), deren Aufgabe es ist, die Schüler während der Praxiseinsätze zu begleiten, anzuleiten und die theoretischen Kenntnisse aus der Altenpflegeschule in der Praxis zu vertiefen. Die Funktion der Mentoren wird im TVöD nicht berücksichtigt, so dass die Ausübung dieser zusätzlichen Tätigkeit keinerlei finanzielle Auswirkung hat.

Die Mentoren im ELW, die in der Anleitung von Auszubildenden tätig sind, erhalten deshalb eine monatliche Zulage in Höhe von 100 EUR. Voraussetzung ist die Weiterbildung zum / zur Praxisanleiter / Praxisanleiterin. Bei der Zulage handelt es sich um eine stets widerrufliche freiwillige Zulage, die an die Ausübung der Funktion gebunden ist. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe müssen Mentoren für die Praxisanleitung vom Dienst freigestellt werden und zwar je Schüler und je Woche in einem Umfang von zwei Stunden.


Wohnbereichsleitungen
Wohnbereichsleitungen und stellvertretende Wohnbereichsleitungen (WBL und SWBL) erhalten nach dem TVöD, abhängig von der Zahl der unterstellten Pflegepersonen Entgelt nach Entgeltgruppe 9a, b oder c. Dies hat zur Folge, dass sich je nach Größe des Wohnbereiches in der Bezahlung zwischen einer SWBL und einer WBL keine finanziellen Unterschiede bemerkbar machen. Dies hat zur Folge, dass es immer schwerer wird, geeignete Fachkräfte für diese wichtige Funktion zu gewinnen.

Im ELW erhalten deshalb alle stellvertretenden Wohnbereichsleitungen unabhängig von der Zahl der unterstellten Pflegepersonen Entgelt nach EG 9b TVöD. Die Wohnbereichsleitungen erhalten ebenfalls unabhängig von der Zahl der unterstellten Pflegepersonen Entgelt nach EG 9 c TVöD.


Pflegedienstleitungen
Pflegedienstleitungen erhalten je nach Größe der Einrichtung und der unterstellten Pflegepersonen ein Entgelt nach EG 9c bis maximal 9d. Damit unterscheidet sich das Einkommen der PDL, die nach dem Heimgesetz und den Qualitätsvorgaben des SGB XI letztverantwortlich für die Pflegequalität in der Einrichtung ist, kaum vom Einkommen einer Wohnbereichsleitung. Der Gemeinderat hat deshalb schon 1990 beschlossen, dass alle Pflegedienstleitungen die Zulage nach der Protokollerklärung Nr. 21 des Teils A des Tarifvertrags zur Neufassung der Anlage 1b BAT vom 30. Juni 1989 in sinngemäßer Anwendung erhalten sollen. Die Zulage beträgt 15% der Stufe 1 in der jeweiligen Vergütungsgruppe. Die Zulage ist aufgrund der Überleitung in den TVöD als Besitzstandszulage eingefroren. Diese Zulage soll in eine “PDL-Zulage“ in Höhe von 250 EUR umgewandelt werden, die alle Pflegedienstleitungen erhalten sollen, die im Sinne des SGB XI als verantwortliche Pflegefachkraft für eine Einrichtung Verantwortung übernehmen.

Pflegedienstleitungen kleinerer und mittlerer Einrichtungen mit weniger als 60 unterstellten Pflegepersonen erhalten zukünftig Entgelt nach EG 9d TvÖD (bisher EG 9c TVöD). Pflegedienstleitungen größerer Einrichtungen mit mindestens 60 unterstellten Pflegepersonen erhalten zukünftig Entgelt nach EG 10a TVöD (bisher EG 9 d TVöD).

Die vorgenannten Maßnahmen sollen ab 01.07.2010 umgesetzt werden.



Finanzielle Auswirkungen

Durch die übertariflichen Maßnahmen sind folgende finanziellen Auswirkungen zu erwarten:

BeschlussantragBerechnung (inkl. AG Anteil)
Kosten pro Jahr
1. Höhere Einstiegsgehälterca. 20 Auszubildende pro Jahr
(20 x 206 Euro x 12 Monate)
49.500 Euro
2. Mentorenzulageca. 20 Mentoren
(20 x 130 Euro x 12 Monate)
31.200 Euro
3. Eingruppierung WBLca. 7 Stellen sind davon betroffen
(7 x 219 Euro x 12 Monate)
18.400 Euro
4. Eingruppierung PDLca. 7 Stellen sind davon betroffen
(7 x 225 Euro x 12 Monate)
18.900 Euro
5. PDL Zulageca. 2 Stellen sind davon betroffen
(2 x 320 Euro x 12 Monate)
7.700 Euro
Mehrkosten gesamt pro Jahr
125.700 Euro
Die Mehrkosten von 62.850 Euro im Wirtschaftsjahr 2010 können im laufenden Budget des ELW finanziert werden. Ziel ist es, die Mehrkosten ab 2011 im Pflegesatzverfahren geltend zu machen.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin

Anlagen

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