Barrierefreiheit im eigenen Wohnumfeld ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben mit Behinderung, im Alter oder mit pflegerischer Unterstützung. Der stetig steigende Bedarf wird durch den demografischen Wandel zusätzlich verstärkt. Daraus folgt, dass weiterhin barrierefreier und altersgerechter Bestands-Wohnraum benötigt wird. Eine Alternative wie beispielsweise barrierefreier und bezahlbarer Wohnungsneubau steht nicht in benötigter Anzahl zur Verfügung. Daher wurde im Doppelhaushalt 2018/2019 (GRDrs 419/2018) das Förderprogramm erstmalig beschlossen. Seitdem wird mit einem Budget von jährlich 500.000 EUR die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum im Bestandsbau finanziell gefördert. Bisher wurden keine Stellenanteile für die Bearbeitung der Anträge gesondert in den Inklusionspaketen gefordert, da das Förderprogramm im Aufbau war. Aufgrund der aktuellen Prognose ist ersichtlich, dass die bereits im Verwaltungsvorschlag enthaltenen Mittel im Inklusionspaket 3.0 nicht ausreichen und Stellenanteile für die Sachbearbeitung des Förderprogramms notwendig werden. II. Erläuterungen zu den benötigten finanziellen und personellen Ressourcen
Tabelle 1: Übersicht Antragseingänge und Mittelabfluss in EUR