Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 62/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/03/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



„Barrierefreiheit und Teilhabe – Gemeinsam weiter vorangehen“
Haushaltspaket Inklusion 3.0


Beantwortung / Stellungnahme

I. Ziel des Förderprogramms barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

Barrierefreiheit im eigenen Wohnumfeld ist eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben mit Behinderung, im Alter oder mit pflegerischer Unterstützung. Der stetig steigende Bedarf wird durch den demografischen Wandel zusätzlich verstärkt. Daraus folgt, dass weiterhin barrierefreier und altersgerechter Bestands-Wohnraum benötigt wird. Eine Alternative wie beispielsweise barrierefreier und bezahlbarer Wohnungsneubau steht nicht in benötigter Anzahl zur Verfügung.

Daher wurde im Doppelhaushalt 2018/2019 (GRDrs 419/2018) das Förderprogramm erstmalig beschlossen. Seitdem wird mit einem Budget von jährlich 500.000 EUR die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum im Bestandsbau finanziell gefördert. Bisher wurden keine Stellenanteile für die Bearbeitung der Anträge gesondert in den Inklusionspaketen gefordert, da das Förderprogramm im Aufbau war. Aufgrund der aktuellen Prognose ist ersichtlich, dass die bereits im Verwaltungsvorschlag enthaltenen Mittel im Inklusionspaket 3.0 nicht ausreichen und Stellenanteile für die Sachbearbeitung des Förderprogramms notwendig werden.

II. Erläuterungen zu den benötigten finanziellen und personellen Ressourcen

1) Finanzielle Ressourcen

Tabelle 1: Übersicht Antragseingänge und Mittelabfluss in EUR
Jahr 2018201920202021
Anträge
Steigerungsrate
2638
(+46%)
67
(+76%)
110
(+65%)
Mittelabfluss7.000123.700 304.000 463.000 (Stand: 30.11.21)

Darüber hinaus wurden Förderungen i.H.v. insgesamt 522.415,83 EUR genehmigt, die bisher noch nicht ausgezahlt wurden. 17 Anträge sind derzeit noch nicht entschieden.
Für die Jahre 2022 und 2023 wird von einem weiter steigenden Bedarf ausgegangen. Durch die beantragte Aufstockung auf 750.000 EUR p.a. könnte dieser Entwicklung Rechnung getragen werden.

2) Personelle Ressourcen

Für die Bearbeitung der Anträge aus dem Förderprogramm ist eine 0,5 Stelle in EG 9 c TVöD erforderlich.

Die Antragsbearbeitung kann nicht mehr on top zu den Aufgaben der vorhandenen Stellen geleistet werden. Das Förderprogramm ist inzwischen in der Gesellschaft etabliert. Seit 2018 sind die Anträge und der damit verbundene Arbeitsaufwand der Antragsbearbeitung kontinuierlich auf einen derzeitigen Aufwand von ca. 0,4 Stelle angestiegen. Die Steigerung in diesem Umfang war Anfang des Jahres 2021 nicht absehbar. Der Arbeitsaufwand steigt voraussichtlich durch die Anpassung der Förderrichtlinie, wodurch mehr Stuttgarter Bürger vom Förderprogramm profitieren, und durch mehr finanzielle Mittel weiter an. Die Aufgaben, der zum Stellenplan 2020 geschaffenen halben Stelle liegen im Aufbau und der Etablierung des Förderprogramms „Stuttgart für alle inklusive“ für mehr Barrierefreiheit in der Gastronomie, dem Einzelhandel sowie der Gesundheitsversorgung (Apotheken und Arztpraxen) sowie in der Bearbeitung der weiteren Maßnahmen aus dem Inklusionspaket 2.0 (Inklusive Spiel- und Bewegungsräume, etc.). Die anderen Stellen der Geschäftsstelle sind mit anderen Aufgaben (Geschäftsstelle des Beirats) und Bearbeitung der Anfragen aus der Verwaltung und der Bürgerschaft vollständig ausgelastet.

Die weitere Fallzahlentwicklung im Förderprogramm barrierefreies und altersgerechtes Wohnen wird beobachtet, um zum Doppelhaushalt 2024/2025 festzustellen, ob die 0,5 Stelle weiterhin für die Bearbeitung der Anträge ausreichend ist.






Vorliegende Anträge/Anfragen

1370/2021 PULS




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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