Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
661
8
VerhandlungDrucksache:
1062/2023
GZ:
10-5
Sitzungstermin: 25.10.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Stuttgart-Zulage für alle Tarifbeschäftigten und Auszubildenden der Landeshauptstadt

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 24.10.2023, GRDrs 1062/2023 Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die Mitteilungsvorlage liegt als Tischvorlage aus.


StR Lutz (SPD) äußert starke Ernüchterung über die lange herbeigesehnte Vorlage zur Personalerhaltung und -gewinnung. Er kritisiert die Höhe der Zulage, die bei Weitem nicht ausreiche, um Wohnen in Stuttgart zu unterstützen. Die Deutsche Bundesbahn habe im Tarifvertrag mit der EVG vereinbart, vor allem in den unteren Entgeltstufen deutliche Erhöhungen vorzusehen. Er wolle wissen, wie der aktuelle Stand bei den Gesprächen mit ver.di aussehe, eventuell außerhalb eines Tarifvertrages. Wenn noch nicht geschehen, fordere seine Fraktion zu diesen Gesprächen auf. Des Weiteren bemängelt er, gerade in den Bereichen mit extremem Personaldruck würden die bereits bestehenden Zulagen angerechnet, was für die Kolleginnen und Kollegen teilweise ein Nullsummenspiel bedeute. Gerade in den Bereichen mit vielen offenen Stellen sei eine Zulage bereits gegenfinanziert, da keine Gehälter bezahlt werden müssten; stattdessen müsse die Mitarbeiterschaft die Mehrarbeit auffangen. Zustimmung äußert er zur in Ziffer 3 beschriebenen Methode. Allerdings werde Tarif+ zu 100 % finanziert; nach dem vorgeschlagenen Modell des förderfähigen Personalaufwandes seien das nur 95 %, wozu er um Aufklärung bitte.

In ähnlicher Form äußert sich StRin Tiarks (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), die die späte Zustellung der Vorlage kritisiert und eine tarifierte Zulage fordert. Wenn die bereits gezahlten Zulagen für die besonders belasteten Bereiche nun wegfielen, sei die besondere Unterstützung nicht mehr gegeben, weshalb sie einen solchen Wegfall strikt ablehne. Sie wolle wissen, wie viel Geld eingespart werde, wenn diese Zulagen nicht mehr gezahlt würden. Für Personal, das über Jahre hinweg die Aufgaben von mehr als 100 % übernehme, empfinde sie den Betrag von 150 Euro als viel zu gering. Sie verweist auf den Haushaltsplan-Antrag Nr. 4335/2023 und die Forderung, alle Beteiligungen einzubeziehen, denn allen Personen, die an einem solidarischen Miteinander mitwirkten, stehe diese Zulage zu. Sie wolle wissen, wann dieser Sachverhalt in den Haushaltsplanberatungen diskutiert werde.

Aus Sicht von Herrn Brause (GPR) macht sich die Stadt Stuttgart mit dieser Vorlage "komplett lächerlich". Sinn und Zweck von Zulagen würden miteinander vermischt. Es müssten die Argumentationen für Erschwerniszulagen und die Stuttgart-Zulage verglichen werden. Es gehe um die Lebenshaltungskosten, die zum großen Teil durch die Wohnkosten bestimmt würden. Beim Wohnen befinde man sich in Konkurrenz mit den Mitarbeitern von Porsche, Daimler und Bosch. Die großen Themen würden immer weiter vorangeschoben, stattdessen müsse versucht werden, "vor die Welle" zu kommen. Er verweist auf den jährlichen Personalbericht und die unaufhaltsame demografische Grätsche, weshalb er an den Gemeinderat appelliert, einen entsprechenden Antrag zu stellen und eine angemessene "Siegprämie" für alle Mitarbeiter zu erzielen. Finanziell gebe es noch deutlich Luft nach oben.

EBM Dr. Mayer zeigt sich erstaunt über die Diskussion. Er betont, es handle sich um eine haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage, die normalerweise nicht vorab im Verwaltungsausschuss diskutiert werde. Gegenüber StR Lutz führt er aus, die Vorlage sei nicht dazu da, gestiegene Lebenshaltungskosten aufzufangen. Dieses Thema gehöre in den Tarifabschluss, wobei im Übrigen der zwei Jahre geltende Tarifabschluss 2023 die Landeshauptstadt Stuttgart 82 Mio. Euro kosten werde. Bei der Stuttgart-Zulage gehe es um einen zusätzlichen Anreiz, den er für sehr gut und interessant halte; darüber hinaus gebe es das kostenlose Deutschland-Ticket, das bei der Frage nach dem Nullsummenspiel vergessen worden sei. Insofern sei es für die allermeisten der Beschäftigten kein Nullsummenspiel, sondern - auch bei Anrechnung von Zulagen - eine deutliche Aufwertung der Bezüge. Lediglich für eine sehr kleine Gruppe an Mitarbeitern wie beispielsweise Springer mit einer Zulage in Höhe von 300 Euro, ergebe sich kein Mehrwert, aber es bestehe Bestandsschutz. Zum Zweck der Stuttgart-Zulage führt er aus, man befinde sich aktuell in einer anderen Situation als bei der Einführung von Tarif+. Damals habe es einen deutlichen und klar abgrenzbaren Fachkräftemangel gegeben. Heute gebe es keinen Fachkräftemangel, sondern Personalmangel in allen Bereichen, weshalb die Stuttgart-Zulage harmonisiert und auf alle Tarifbeschäftigten ausgebracht werden solle. Dadurch werde das Flickwerk an Zulagen abgeschafft. Wenn angerechnet würde, würde das Flickwerk einfach auf höherem Niveau fortgeführt. Er bittet die Ausschussmitglieder, dies bei den Stellenplanberatungen (Bezügeabrechnung) zu berücksichtigen, falls sich für ein anderes System entschieden werde, da dies in der Administrierung kaum mehr möglich sei. Das angefragte Gespräch mit ver.di habe stattgefunden, und die Gewerkschaft habe ihre Forderungen überbracht, die im Reform- und Strukturausschuss thematisiert worden seien. In diesem Gespräch habe er zum Ausdruck gebracht, dass der Abschluss eines Haustarifvertrages sowie eine Zulage in Höhe von rund 470 Euro nicht befürwortet werden könne, denn diese bedeute zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 170 Mio. Euro/Jahr, worin die Beteiligungsgesellschaften noch nicht enthalten seien. Die Ersparnis durch die Anrechnung betrage rund 10 %.

Die übliche Forderung im Bereich Jugendamt betrage 95 %, so Herr Stock (HauptPersA) ergänzend. Auch bei Tarif+ sei es so, dass 95 % der Kosten übernommen werden, wenn dies die Freien Träger anböten. Dieses Vorgehen sei auch für die Stuttgart-Zulage geplant.

StRin Meergans (SPD) verweist auf die finanzielle Situation der Kita-Träger. Wenn man dementsprechend einen höheren Eigenanteil erwarte, um die Stuttgart-Zulage auch diesen Beschäftigten zukommen zu lassen, müsse die Verwaltung den Vorschlag in der grünen Liste zur Trägerförderung nochmals überdenken.


Mit dem Hinweis, die Zulage werde im Rahmen der 1. Lesung (Ref. AKR) beraten, stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs1062/2023 Kenntnis genommen.

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