Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0054-01
GRDrs 149/2020
Stuttgart,
02/25/2020



Zuschuss an den Ring politischer Jugend 2018



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich04.03.2020



Beschlußantrag:


1. Dem Ring politischer Jugend (RpJ) wird auf der Grundlage der vom Verwaltungsausschuss am 20.10.2010 (GRDrs 453/2010; Niederschrifts-Nr. 339) beschlossenen Regelung für die im Jahre 2018 angefallenen anerkannten Aufwendungen für durchgeführte gemeinsame Veranstaltungen, Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen sowie für durchgeführte politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienten, ein Zuschuss im Betrag von 4.685,33 € gewährt, der wie folgt auf die im RpJ vertretenen Jugendorganisationen intern zu verteilen ist:

• Junge Union € 1.374,61 €
• Jungsozialisten € 1.237,46 €
• Junge Liberale € 246,74 €
• Grüne Jugend € 1.717,47 €
• Linksjugend [’solid] € 109,05 €

2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2020 THH 100, Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke - gedeckt.

3. Für die Zuschüsse gilt die Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen.

4. Die vom Verwaltungsausschuss in GRDrs 453/2010 beschlossene Fristenregelung zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen bis zum 30. September des jeweils folgenden Kalenderjahres wird wie bei der Beschlussvorlage GRDrs 1115/2018 erneut nicht angewendet.




Begründung:



Der RpJ Kreisausschuss Stuttgart hat Zuschüsse für das Jahr 2018 beantragt. Die Abrechnungsunterlagen für 2018 sind nicht rechtzeitig zum 30. September 2019 eingereicht worden. Durch Personalwechsel in der Vorstandschaft des RpJ Kreisausschuss Stuttgart war den für die Finanzverwaltung des RpJ verantwortlichen Personen die Fristenregelegung zur rechtzeitigen Einreichung von Abrechnungsunterlagen gemäß der GRDrs 453/2010 nicht bekannt.

Der RpJ Kreisausschuss besteht seit der Jahreshauptversammlung im April 2015 aus den Mitgliedsorganisationen der Jungen Union, der Jungsozialisten, der Jungen Liberalen, der Grünen Jugend und der Linksjugend [’solid] Stuttgart.

Zuschuss für das Kalenderjahr 2018

Seit 2010 wird der Zuschuss nur noch für folgende Aufwendungen gewährt:

1. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen des RpJ
2. Veranstaltungen der im RpJ vertretenen Jugendorganisationen
3. Politische Bildungsmaßnahmen, sofern sie nicht ausschließlich Parteizwecken dienen

Für das Kalenderjahr 2018 hat der RpJ zuschussfähige Aufwendungen wie folgt geltend gemacht und nachgewiesen:

Junge Union
1.374,61 €
Jungsozialisten
1.237,46
Junge Liberale
246,74
Grüne Jugend
1.717,47
Linksjugend [’solid]
109,05 €
Gesamt
4.685,33 €


Für die Festsetzung des Zuschusses ist jeweils das Verhältnis der Sitze der im Zuschussjahr im Gemeinderat vertretenen Parteien maßgebend, wobei ein Zuschussanteil die jeweils anerkannten zuschussfähigen Aufwendungen nicht übersteigen darf. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel werden unter Berücksichtigung dessen gleichfalls nach den Gemeinderatssitzzahlen verteilt.

Da die anerkannten Aufwendungen den möglichen Zuschusshöchstbetrag von 13.000 € nicht erreichen, wird der Zuschuss der Stadt für das Jahr 2018 auf 4.685,33 € festgesetzt.

Die zuschussfähigen Aufwendungen wurden auf der Grundlage der Richtlinien zum Landesjugendplan (Verwaltungsvorschrift des Landes) bzw. der städtischen Geschäftsanweisung für die Gewährung von städtischen Zuwendungen festgestellt.

Gemäß dieser seit 2010 geltenden Regelung verteilen sich die Zuschussmittel wie folgt:

anerkennungsfähige AufwendungenMaßgebliche GR-Sitzerechnerischer Anteil pro GR-Sitz ausgehend von 46 GR-Sitzen und vom max. Zuschuss 13.000 Euro
je Sitz =
282,61 € (gerundet)
Zuschuss nach Sitzzahlen, max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenNoch nicht ausgeschöpfte Mittel
(Differenz 13.000 zu 4.685,33 = 8.314,67 €
weiterer Zuschuss nach Sitzzahlen max. bis zur Höhe der anerkannten AufwendungenSumme Zuschuss
Junge Union
1.374,61 €
17
1.374,61 € (höchst mögl. Betrag wäre 4.804,37 €)--
1.374,61 €
Jung-sozialisten
1.237,46 €
9
1.237,46 €
(höchst mögl. Betrag wäre 2.543,49 €)
--
1.237,46 €
Junge Liberale
246,74 €
3
246,74 €
(höchst mögl. Betrag wäre 847,83 €)
--
246,74 €
Grüne Jugend
1.717,47 €
14
1.717,47 €
(höchst mögl. Betrag wäre 3.956,54 €)
--
1.717,47 €
Linksjugend [’solid]
109,05 €
3
109,05 €
(höchst mögl. Betrag wäre 847,83 €)
--
109,05 €
Gesamt
4.685,33 €
46
4.685,33 € --
4.685,33 €


Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird mit Budgetmittel des THH 100 – Haupt- und Personalamt – gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



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