Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 422/2021
Stuttgart,
05/17/2021



Finanzierung von Selbsttests für Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich19.05.2021



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 104.000 weitere Corona-Selbsttests zu beschaffen. Diese stellen die Testmöglichkeiten für Mitarbeitende der Landeshauptstadt Stuttgart für den Zeitraum bis 30.06.2021 sicher.

2. Verlängern sich die Maßnahmen aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung über Juni 2021 hinaus, wird die Verwaltung ermächtigt, analog zu dieser Regelung weiterhin Selbsttests für die Mitarbeitenden zu beschaffen.

3. Die Beschaffung der Tests erfolgt durch das Klinikum Stuttgart als Inhouse-Geschäft.

4. Den hierfür erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 527.300 EUR für den Zeitraum bis 30.06.2021, Teilhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 42510 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, veranschlagten Deckungsreserve.


Begründung:


Seit Ende März 2021 erhalten die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Selbsttestangebote. Nach Erweiterung der Corona-Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber Arbeitnehmern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, seit Ende April mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Die Art des Tests ist dabei egal (PCR-, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest). Die Kosten hat dabei der Arbeitgeber zu tragen.

Mit Hilfe der Selbsttests soll insbesondere das Risiko einer innerdienstlichen Weiterverbreitung des Virus verringert werden. Daher wird den Mitarbeitenden empfohlen, die von der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellten Selbsttests, idealerweise vor Dienstbeginn zuhause durchzuführen. Des Weiteren wird auch auf die kostenlosen sogenannten Bürgerschnelltests hingewiesen.

Bisher wird das Angebot rege genutzt. Im Zeitraum vom 29.03.2021 bis 14.05.2021 wurden 92.557 Selbsttests an die Ämter und Eigenbetriebe geliefert mit Ausnahme der Bereiche, die über Landeslieferungen versorgt wurden.

Da anfangs nicht absehbar war, wie viele Mitarbeitenden das Angebot wahrnehmen und welche Änderungen ggf. bundes- oder landespolitisch bzgl. der Teststrategie noch umzusetzen sind, wurden die ersten Chargen von 15.300, 43.000 bzw. 50.000 Tests in Zuständigkeit der Verwaltung gem. § 18 Abs. 5 Hauptsatzung beschafft. Bis zu dieser Wertgrenze von 300.000 EUR liegt auch die Beschaffungsentscheidung gem. § 18 Abs. 1 i. V. m. § 17 a Zuständigkeitsordnung bei Referat AKR.

In der praktischen Umsetzung hat sich nun das Angebot etabliert und auch der Bedarf gefestigt. Ausgehend von den Bedarfen der letzten zwei Wochen mit einem Angebot von zwei Tests pro Woche für in Präsenz tätige Mitarbeitende werden für den Zeitraum vom 18.05.2021 bis 30.06.2021 (KW 20 bis KW 26) noch bis zu 104.000 weitere Selbsttests benötigt.

Da sich die Entwicklung der Pandemiesituation nur schwer vorhersagen lässt und die bundeseinheitliche Corona-Notbremse bis 30.06.2021 gilt, könnte mit oben genannter Bestellmenge die Weiterführung der Selbsttestangebote sichergestellt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 527.300 EUR zur Beschaffung der Selbsttests für den Zeitraum 30.06.2021 als Maßnahme aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung können nicht aus dem Budget des Haupt- und Personalamtes gedeckt werden. Die Deckung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, veranschlagten Deckungsreserve.



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

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