2. Verlängern sich die Maßnahmen aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung über Juni 2021 hinaus, wird die Verwaltung ermächtigt, analog zu dieser Regelung weiterhin Selbsttests für die Mitarbeitenden zu beschaffen.
3. Die Beschaffung der Tests erfolgt durch das Klinikum Stuttgart als Inhouse-Geschäft.