Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 670/2023
Stuttgart,
06/22/2023



Anpassung der Förderung der Träger der Wohlfahrtspflege an den
Tarifabschluss des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) ab Juli 2022




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.07.2023
26.07.2023



Beschlußantrag:

1. Der rückwirkenden Auszahlung der Zuschüsse an die Träger der Wohlfahrtspflege in den Förderbereichen des Sozialamtes wird zugestimmt.

2. Die überplanmäßigen Aufwendungen im Jahr 2023 in Höhe von 826.616 EUR werden genehmigt.

3. Die Verwaltung wird zur Auszahlung ermächtigt.

4. Der überplanmäßige Aufwand für das Jahr 2023 in Höhe von 826.616 EUR wird gedeckt durch die Blockierung von Mitteln aus der allgemeinen Deckungsreserve, THH 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen.



Begründung:


Entsprechend des gemeinsamen Haushaltsantrags Nr.1006/2013 der Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, Freie Wähler, FDP und der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE, dem in den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 entsprochen wurde, ist die Verwaltung verpflichtet, nach einer tariflichen Erhöhung der Personalkosten städtischer Beschäftigter dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vorzulegen, die eine entsprechende Anpassung der Förderung der Personalkosten der Träger der Wohlfahrtspflege vorschlägt.

Der Tarifabschluss nach TVöD SuE zum 01.07.2022 sieht eine Zulage für die Beschäftigten vor. Diese beträgt für die Gehaltsgruppen S 2 bis S 11a monatlich 130 EUR und für die Gehaltsgruppen S 11 b, S 12, S 14 und S 15 (Fallgruppe 6) monatlich 180 EUR. In der Regel wird diese Tariferhöhung von den Trägern der Wohlfahrtspflege in ihren eigenen Haustarifen nachvollzogen.

Um die finanziellen Auswirkungen abschätzen zu können, wurden die Träger der Wohlfahrtspflege aufgefordert, diejenigen Stellen zu melden, die entsprechend dem TVöD SuE eingruppiert sind und an die die Zulage ausbezahlt wurde. Auf dieser Basis erfolgte die Berechnung der benötigten Mittel für 2022 und 2023. Ab dem Jahr 2024 wird diese Zulage, zzgl. der im Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossenen und nach TVöD SuE eingruppierten VZÄ, dauerhaft in das jeweils geltende Förderschema der Personalkosten überführt.

Die Berechnungen für 2022 und 2023 basieren auf den tatsächlichen Angaben der Träger der Wohlfahrtspflege. In der Berechnung für das Jahr 2024 wurden die VZÄ dazu gerechnet, die nach Angaben der Träger der Wohlfahrtspflege ab 2024 die Umsetzung der Zulage nach TVöD SuE nachziehen werden.

Die noch ggf. zu beschließenden VZÄ im Rahmen der Doppelhaushaltsberatungen 2024/2025 sind in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt.

Tabelle 1: Förderbudget Sozialamt
Bewilligungs-zeitraumAnzahl der
geförderten VZÄ
gesamt
Zulage
EG
S2 bis S11:
130 EUR/Monat
S11b bis S15:
180 EUR/Monat
Anzahl der VZÄ, für die eine
Zulage nach TVöD SuE
beantragt wurde
Mittelbedarf
01.07.2022 – 31.12.2022
280
EG S2 bis S11
EG S11b bis S15
7,68
165,84
5.990 EUR
179.107 EUR
185.097 EUR
01.01.2023 – 31.12.2023
280
EG S2 bis S11
EG S11b bis S15
9,57
173,6
14.929 EUR
374.976 EUR
389.905 EUR
Ab 2024
280
EG S2 bis S11
EG S11b bis S15
20*
270*
31.200 EUR
583.200 EUR
614.400 EUR

Tabelle 2: Förderbudget Betreuung Geflüchteter und Fürsorgeunterkünfte
Bewilligungs-zeitraumAnzahl der
geförderten VZÄ gesamt
Zulage
EG
S2 bis S11:
130 EUR/Monat
S11b bis S15:
180 EUR/Monat
Anzahl der VZÄ, für die eine
Zulage nach TVöD SuE
beantragt wurde
Mittelbedarf
01.07.2022 – 31.12.2022
224
EG S2 bis S11
EG S11b bis S15
6,48
31,94
5.054 EUR
34.495 EUR
39.549 EUR
01.01.2023 – 31.12.2023
224
EG S2 bis S11
EG S11b bis S15
10,95
90,27
17.082 EUR
194.983 EUR
212.065 EUR
Ab 2024
224
EG S2 bis S11
EG S11b bis S15
20*
100*
31.200 EUR
216.000 EUR
247.200 EUR
*Schätzung aufgrund Datenbasis Stand Juni 2023




Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der rückwirkenden Anpassung an den Tarifabschluss SuE ab Juli 2022 wird von folgenden Mehraufwendungen ausgegangen:

2023: 826.616 EUR

ab 2024: 861.600 EUR

Der überplanmäßige Mehraufwand für das Jahr 2023 in Höhe von 826.616 EUR wird gedeckt durch die Blockierung von Mitteln aus der allgemeinen Deckungsreserve, THH 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen.

Die Aufwendungen ab 2024 werden bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltsplans 2024/2025 und in der Finanzplanung berücksichtigt.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr.1006/2013, Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, Freie Wähler, FDP und Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE

Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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