2. Die überplanmäßigen Aufwendungen im Jahr 2023 in Höhe von 826.616 EUR werden genehmigt.
3. Die Verwaltung wird zur Auszahlung ermächtigt.
4. Der überplanmäßige Aufwand für das Jahr 2023 in Höhe von 826.616 EUR wird gedeckt durch die Blockierung von Mitteln aus der allgemeinen Deckungsreserve, THH 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen.
Begründung: Entsprechend des gemeinsamen Haushaltsantrags Nr.1006/2013 der Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, Freie Wähler, FDP und der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE, dem in den Haushaltsplanberatungen 2014/2015 entsprochen wurde, ist die Verwaltung verpflichtet, nach einer tariflichen Erhöhung der Personalkosten städtischer Beschäftigter dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage vorzulegen, die eine entsprechende Anpassung der Förderung der Personalkosten der Träger der Wohlfahrtspflege vorschlägt.
Der Tarifabschluss nach TVöD SuE zum 01.07.2022 sieht eine Zulage für die Beschäftigten vor. Diese beträgt für die Gehaltsgruppen S 2 bis S 11a monatlich 130 EUR und für die Gehaltsgruppen S 11 b, S 12, S 14 und S 15 (Fallgruppe 6) monatlich 180 EUR. In der Regel wird diese Tariferhöhung von den Trägern der Wohlfahrtspflege in ihren eigenen Haustarifen nachvollzogen.
Um die finanziellen Auswirkungen abschätzen zu können, wurden die Träger der Wohlfahrtspflege aufgefordert, diejenigen Stellen zu melden, die entsprechend dem TVöD SuE eingruppiert sind und an die die Zulage ausbezahlt wurde. Auf dieser Basis erfolgte die Berechnung der benötigten Mittel für 2022 und 2023. Ab dem Jahr 2024 wird diese Zulage, zzgl. der im Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossenen und nach TVöD SuE eingruppierten VZÄ, dauerhaft in das jeweils geltende Förderschema der Personalkosten überführt.
Die Berechnungen für 2022 und 2023 basieren auf den tatsächlichen Angaben der Träger der Wohlfahrtspflege. In der Berechnung für das Jahr 2024 wurden die VZÄ dazu gerechnet, die nach Angaben der Träger der Wohlfahrtspflege ab 2024 die Umsetzung der Zulage nach TVöD SuE nachziehen werden.
Die noch ggf. zu beschließenden VZÄ im Rahmen der Doppelhaushaltsberatungen 2024/2025 sind in dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt. Tabelle 1: Förderbudget Sozialamt
2023: 826.616 EUR
ab 2024: 861.600 EUR
Der überplanmäßige Mehraufwand für das Jahr 2023 in Höhe von 826.616 EUR wird gedeckt durch die Blockierung von Mitteln aus der allgemeinen Deckungsreserve, THH 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120, Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440, Sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die Aufwendungen ab 2024 werden bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltsplans 2024/2025 und in der Finanzplanung berücksichtigt.
Beteiligte Stellen Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen Antrag Nr.1006/2013, Gemeinderatsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, Freie Wähler, FDP und Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE Erledigte Anträge/Anfragen --- Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin Anlagen --- <Anlagen> zum Seitenanfang