Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 457/2021
Stuttgart,
07/01/2021



Erweiterung und Umstrukturierung Bestand
Anne-Frank-Gemeinschaftsschule Stuttgart-Möhringen
- Projektbeschluss -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
14.07.2021



Beschlußantrag:

1. Dem Raumprogramm bzw. der Flächenaufstellung zur Erweiterung und Umstrukturierung Klassenbau Bestand an der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule in Stuttgart-Möhringen mit den in Anlage 2 dargestellten Flächen wird zugestimmt. 2. a) Der Entwurfsplanung für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung Klassenbau nach den Plänen des



b) Dem Masterplan für die Außenanlagen des Schulcampus Anne-Frank-Gemeinschaftsschule und Heilbrunnenschule inkl. Kleinspielfeld unter Berücksichtigung der Belange des süd-östlich gelegenen Landschaftsschutzgebietes nach den Plänen der 3. a) Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6 HOAI sowie Teilen von Leistungsphase 7 HOAI gemäß Ziffer 2 a) beauftragt.

4. a) Für die Weiterplanung des Erweiterungsbaus und der Umstrukturierung des Klassenbaus bis zum Baubeschluss (LPH 6 und Teile von LPH 7) stehen im THH 400 – Schulverwaltungsamt bei der Projektnummer 7.401165 - Anne-Frank-Gemeinschaftsschule Mittel in Höhe von 15 Mio. EUR zur Verfügung.
b) Die für die Planung der Außenanlagen des Schulcampus benötigten Planungsmittel in Höhe von 200.000 € stehen im THH 400 - Schulverwaltungsamt bei der Projektnummer 7.401165 zur Verfügung.

5. Die Finanzierung der Mehrkosten im Hinblick auf das Aktionsprogramm „Weltklima in Not" in Höhe von 2,86 Mio. EUR erfolgt durch Mittelumsetzung aus der veranschlagten Pauschale im Teilfinanzhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt-Nr. 7.202965, Pauschale für klimaneutrales Bauen Ausz.Gr. 7871, Hochbaumaßnahmen im Rahmen der Deckungsfähigkeit.



Begründung:


1. Beschlüsse

Vorprojektbeschluss (GRDrs 305/2015)
Verwaltungsausschuss zur Einbringung am 29.07.2015
Bezirksbeirat Möhringen am 23.09.2015
Ausschuss für Umwelt und Technik am 29.09.2015
Verwaltungsausschuss am 14.10.2015



2. Schulsituation und Raumsituation

Schul- und Raumsituation:
Im Stuttgarter Stadtteil Möhringen befindet sich an der Hechinger Straße 73 die Anne-Frank Gemeinschaftsschule. Mit Beschluss des Gemeinderats (GRDrs 412/2013) und Einrichtungserlass des Regierungspräsidiums vom 10.02.2014 wurde ab dem Schuljahr 2014/2015 die Gemeinschaftsschule sukzessive aus der ehemaligen 3-zügigen Realschule entwickelt.

Im Schuljahr 2020/2021 besuchen 357 Schüler*innen die Anne-Frank-GMS in 14 Regel- und zwei Vorbereitungsklassen. Dies entspricht aktuell einer 2- bis 3-Zügigkeit, welche nach Umsetzung der baulichen Maßnahmen sowie mit den Aufsiedlungen im Einzugsgebiet mittel- bis langfristig voraussichtlich wieder auf volle drei Züge anwachsen wird.

Für die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule ist gemäß dem Modellraumprogramm des Landes sowie nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart eine Programmfläche von rd. 3.200 m2 bis 3.750 m2 vorgesehen. Unter Berücksichtigung des damaligen Bestandes wies die Anne-Frank-GMS zum Start der Gemeinschaftsschule ein strukturelles Flächendefizit von rd. 1.500 m2 auf. In einem ersten Bauabschnitt wurde bereits im Herbst 2019 eine gemeinsame Mensa mit der benachbarten Heilbrunnenschule (rund 340 m² PF der Anne-Frank-GMS und 40 m² PF der Heilbrunnenschule) in Betrieb genommen. Mit dem Erweiterungsbau wird das noch bestehende Raumdefizit von rd. 1.120 m² Programmfläche in einem zweiten Bauabschnitt geschlossen.
Nach Fertigstellung dieses Erweiterungsbaus, voraussichtlich Mitte 2024, soll abschließend das Bestandsgebäude umstrukturiert und im Anschluss die Freianlagen neugestaltet werden.

Digitalisierung:
Auf Grund der stetig steigenden Anforderungen im Bereich der Digitalisierung sollen alle Unterrichtsräume im Gebäude mit einer Kombination aus Tafel und Beamer ausgestattet werden und das Gebäude mit WLAN Access Points versorgt werden.

Interim:
Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie (2015) und des Vorprojektbeschlusses (GRDrs 305/2015) wurde in der frühen Planungsphase seitens der Planer von der Umsetzung des Bauvorhabens, Erweiterung und Bestandsumstrukturierung in zwei Abschnitten ausgegangen. Hierdurch hätte jeweils einer der Bauabschnitte für den Unterricht zu Verfügung gestanden, wodurch nur eine geringe Auslagerung von Schüler*innen notwendig geworden wäre.

Die zwischenzeitlich aktualisierte und konkretisierte Untersuchung seitens des Planungsbüros ergibt einen deutlich höheren Sanierungsumfang als zunächst angenommen. Die daraus resultierende Eingriffstiefe in die Gebäudestruktur bedingt bauliche Maßnahmen, die bei gleichzeitiger Durchführung von Unterricht über mehrere Jahre hinweg zu massiven Störungen des Schulbetriebs führen würden. Erschwerend kommt hinzu, dass die erforderliche Asbestsanierung der Asbestzementrohre durch die vorgeschriebene Abtrennung der kontaminierten Bereiche „Schwarzbereiche“ keine sinnvolle Bauabschnittsbildung zulässt.

Da Auslagerungsmöglichkeiten zum benötigten Zeitpunkt in nahegelegene Schulgebäude, wie beispielsweise in die Heilbrunnenschule und in das Rembrandt-Schulzentrum mangels verfügbaren Raumreserven oder ungeeigneten Raumzuschnitten nicht möglich sind, bliebe als einzige Lösung die Aufstellung von Interimscontainern auf dem Schulhof der Anne-Frank-GMS, was sich bei detaillierter Betrachtung als nicht zielführend herausstellt.

Die in der Machbarkeitsstudie festgestellte Umsetzbarkeit ohne größeren Auslagerungsbedarf bildete in dem in den Jahren 2015/16 mit der Schule durchgeführte Beteiligungsprozess (sogenannte Phase Null) Anlass zu einem Raumkonzept, in dem der zu diesem Zeitpunkt zeitgemäße Fachraumbereich im Wesentlichen im Bestandsgebäude verbleibt. Hierdurch werden pädagogisch attraktivere Umsetzungen im Neubau möglich. Diese Konzeption führt dazu, dass für eine Auslagerung neben Unterrichts- und Verwaltungsräumen vor allem auch kostenintensive Fachräume in Containern eingerichtet werden müssten. Der einzig mögliche Standort für eine Containeranlage wäre auf dem unteren Schulhof auf Höhe der künftigen Erweiterung. Die zur Verfügung stehende Fläche reicht nicht für das benötigte Raumprogramm aus.

Da im näheren Umfeld der Schule ebenfalls keine geeigneten Flächen zur mittelfristigen Verfügung stehen, bleibt als einzig möglicher Standort zur Aufstellung eines Interimsgebäudes das Grundstück des Rembrandt-Schulzentrums.

Das endgültige Interimskonzept wird derzeit noch ausgearbeitet und bis zum Baubeschluss vorgelegt.


3. Entwurfskonzept

Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule befindet sich zusammen mit der benachbarten Heilbrunnenschule auf einem Schulcampus am Ortsrand von Stuttgart Möhringen. Ein Grüngürtel mit Bäumen fasst den Randbereich ein. Die bestehenden Gebäude der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule wurden 1965 bis 1967 als ein- bis dreigeschossige Flachdachbauten erbaut.

In einem ersten Bauabschnitt wurde für den Schulcampus eine gemeinsame Mensa errichtet und 2019 in Betrieb genommen.
In zwei weiteren Bauabschnitten sollen nun zuerst die Erweiterung und anschließend die Umstrukturierung und Sanierung des bestehenden Klassenbaus erfolgen. Hierbei stehen die Realisierung der räumlichen Anforderungen für die Umsetzung einer modernen pädagogischen Konzeption im Vordergrund, sowie die Umsetzung von technischen Anforderungen (Lüftung, Digitalisierung etc.).

Das bestehende Schulgebäude wird östlich durch einen kompakten dreigeschossigen Baukörper mit begrüntem Flachdach erweitert. Der Erweiterungsbau nimmt die Geschossdeckenhöhen des bestehenden Schulgebäudes auf für eine barrierefreie Anbindung.

Die Entwurfsplanung basiert auf dem im Vorprojektbeschluss beschlossenen und angepassten Raumprogramm, wie in Anlage 2 dargestellt.

Im Erdgeschoss des Erweiterungsbaus ist im Wesentlichen ein Ganztagesbereich angeordnet mit einem barrierefreien Zugang zum Schulhof in Richtung Heilbrunnenschule, um Kooperationen der beiden Schulen zu unterstützen.

In den Obergeschossen befinden sich Klassenräume und ein Lernatelier mit Coachingraum sowie einer Teamstation. Der zentrale Aufenthaltsbereich erhält einen Lichthof, der sich über das erste und zweite Obergeschoss erstreckt und so Tageslicht in die Gebäudemitte bringt. Die erforderlichen Technikräume werden im Untergeschoss des Erweiterungsbaus untergebracht.

Im Bestandsgebäude befinden sich Klassenräume, Fachräume sowie die Verwaltung und das Lehrerzimmer. Diese werden umstrukturiert und modernisiert sowie um Ganztagesbereiche ergänzt. Im zweiten Obergeschoss wird ein weiteres Lernatelier realisiert. Das Bestandsgebäude wird entsprechend den städtischen Anforderungen energetisch saniert. An der Westseite wird für die Entfluchtung des Obergeschosses eine zusätzliche Außentreppe mit Aufenthaltsbereich (Freibereich) errichtet. Diese soll zudem als Rankgerüst ausgebildet werden, so dass die Westseite komplett begrünt werden kann.
Die Fassadenplanung sieht eine einheitliche Gestaltung für den Erweiterungsbau und das Bestandsgebäude vor. Auch der Innenbereich soll einheitlich gestaltet werden, so dass der Erweiterungsbau und das Bestandsgebäude als eine Einheit in Erscheinung treten.


4. Barrierefreiheit

Das Gebäude wird von der Hechinger Straße aus über den Schulhof barrierefrei erschlossen. Im Bestandsgebäude wird im Bereich des bestehenden Haupteinganges ein behindertengerechter Aufzug eingebaut.


5. Energetisches Konzept

Der Erweiterungsbau wird als Erweiterung im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) § 51 ohne eigenen Wärmeerzeuger betrachtet. Der Neubau wird mit einem sehr guten, baulichen Wärmeschutz geplant und unterschreitet die Vorgaben des GEG bezüglich der thermischen Gebäudehülle um 39 - 56 %. Das Bestandsgebäude wird ebenfalls energetisch saniert. Für das Gesamtgebäude (Altbau + Erweiterung) beträgt die Unterschreitung nach GEG bezogen auf den Primärenergiebedarf > 40 %.

Die Vorgaben an den sommerlichen Wärmeschutz werden eingehalten. Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden, ist ein außenliegender Sonnenschutz mit Lichtlenkung an den Fassaden vorgesehen (Fc ≤ 0,25). An der Nordseite des Erweiterungsbaus kann im Erdgeschoss durch die Verschattungen der Auskragung auf einen außenliegenden Sonnenschutz verzichtet werden. Im Bereich der Oberlichtverglasung des Erweiterungsbaus ist eine Sonnenschutzverglasung in Kombination mit einem innenliegenden Blendschutz geplant.

Die derzeitige Heizzentrale im Bestandsgebäude mit einer gasbetriebenen Doppelkesselanlage versorgt den Schulcampus bestehend aus der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, der Heilbrunnenschule einschließlich der Sporthallen und der gemeinsamen Mensa. Zukünftig soll die Wärmeerzeugung klimaneutral über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (ca. 180 kW) in Verbindung mit einer Holzpellet-Doppelkesselanlage (ca. 450 kW) einschließlich der Pelletbevorratung in zwei Außenspeichern erfolgen.

Die Wärmeverteilung in den Räumen Erweiterungsbau erfolgt über eine flächendeckende Fußbodenheizung (Vorlauf-/Rücklauftemperatur 40 °C/30 °C), im Bestandsgebäude über Heizkörper. Die Warmwasserbereitung in den Bereichen Teeküche und Behinderten-WC erfolgt mittels dezentralen, elektrischen Durchlauferhitzern.

Sowohl für den Erweiterungsbau wie auch für das Bestandsgebäude ist eine mechanische Lüftungsanlage mit einer hocheffizienten Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl ≥ 80 %) und CO2-Steuerung sowie der Möglichkeit einer Nachtdurchlüftung vorgesehen.

Zur Beleuchtung der Räume werden LED-Leuchten eingesetzt.

Die Dachfläche des Neubaus wird extensiv begrünt und erhält eine aufgeständerte Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 36 kWp. Auf dem bestehenden Gebäude befindet sich derzeit eine PV-Anlage, die fremdbetrieben wird. Hier soll auch zukünftig eine PV-Anlage installiert werden. Eine Begrünung der Bestandsdachfläche ist aus statischen Gründen nicht möglich.

In Hinblick auf das Aktionsprogramm „Weltklima in NOT – Stuttgart handelt“ (GRDrs 975/2019) werden folgende Maßnahmen im Projekt umgesetzt.

· Klimaneutrale Wärmeerzeugung für den gesamten Campus als Sole-Wasser-Wärmepumpe in Verbindung mit einer Holzpellet-Doppelkesselanlage.
· Errichtung der beiden Obergeschosse des Erweiterungsbaus als Holz-Hybrid-Konstruktion.
· Herstellung der überwiegenden Betonbauteile im Erd- und Untergeschoss des Erweiterungsbaus mit Recyclingbeton (ca. 70 %).
· Begrünung der Dachfläche Erweiterungsbau sowie die Begrünung der Westfassade Bestandsgebäude.
· Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen des Erweiterungsbaus und des Bestandsgebäudes sowie in einem Teilbereich der Südfassade Erweiterungsbau. Das Energiekonzept wurde mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt. Das energetische Datenblatt (Anlage 5) liegt dem Beschluss bei.


6. Neugestaltung der Außenanlagen des Schulcampus

Die im Zusammenhang mit der Erweiterung und Umstrukturierung des Gebäudes erforderliche Anpassung der Außenanlagen in direktem Umgriff sind in den Kosten gemäß Ziffer 2 a) enthalten.
Hierzu gehört die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Hechinger Straße sowie die Fortführung des oberen Schulhofes zwischen Turnhalle und Klassenbau einschließlich dem zur neuen Außentreppe zugehörigen Bereich.
Weiter zugehörig sind die Erschließung des Erweiterungsbaus und die Ergänzung des Schulhofes sowie die Wiederherstellung des Geländes im südlichen Bereich nach Abschluss der Baumaßnahmen.

Im Zuge der Erweiterung und Umstrukturierung der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule sollen auch im Interesse einer Campus-Lösung unter Einbeziehung der Heilbrunnenschule die Außenanlagen neu gestaltet werden. Hierfür wurde durch das Büro ah Landschaftsarchitekten ein Masterplan gemäß Ziffer 2 b) erstellt.

Die Masterplanung beinhaltet die Umgestaltung des unteren, nordöstlich gelegenen Schulhofbereiches. Über eine Rampen- und Treppenanlage erfolgt eine barrierefreie Anbindung in Richtung Heilbrunnenschule. Der Grünbereich im Anschluss an die nördlichen Nachbargrundstücke soll vergrößert und der Baumbestand ergänzt werden. Im Bereich der südlichen Geländefläche soll ein Kleinspielfeld inklusive Ballfangzaun sowie verschiedene Kletter- und Bewegungsgeräte (Calisthenics) realisiert werden. Dies würde insbesondere auch das Ziel, an Ganztagesschulen mehr Sport und Bewegungsangebote umzusetzen, wesentlich unterstützen.

Die Kosten für die Umsetzung des Masterplans werden durch das Schulverwaltungsamt zum Doppelhaushalt 24/25 angemeldet.

Baumbilanz:
Das Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung und hat in den Randbereichen eine hohe Gehölzdichte.

Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich insgesamt 281 Bäume.
Für die Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus ist die Fällung von insgesamt 9 Bäumen notwendig. Alle Bäume besitzen einen Stammumfang von mehr als 80 cm. Die Bäume stehen teilweise auf einem unterirdischen Medienkanal.
Die für den Erweiterungsbau erforderlichen Fällungen von 7 Bäumen erfolgen vor Baubeginn, gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 39 in der Vegetationsruhe bis Februar 2022. Die Fällung der restlichen 2 Bäume für die Sanierung des Bestandsgebäudes erfolgen in der Vegetationsruhe bis Februar 2024.

Mit der Herstellung der Freianlagen werden alle 9 Bäume auf dem Schulgelände nachgepflanzt. Die Kosten für Baumfällungen, Baumschutz sowie Baumersatz sind in den Projektkosten enthalten.


7. Kosten

Im Vergleich zum Vorprojektbeschluss (GRDrs 305/2015) vom 14.10.2015, mit genehmigten Gesamtkosten von 13,19 Mio. Euro, entstehen für den Erweiterungsbau sowie die Umstrukturierung und Sanierung des bestehenden Klassenbaus Gesamtkosten von 29,45 Mio. Euro.

Die Mehrkosten in Höhe von rd. 16,26 Mio. Euro ergeben sich aus:

1. Baupreissteigerung seit 10/2015 gemäß
Statistischem Landesamt Baden-Württemberg
mit Indexierung vom 2. Quartal 2015 bis 1. Quartal 2021 2.620.000 EUR

2. Prognose Baupreissteigerung bis Mitte Bauzeit
Mit Indexierung vom 1. Quartal 2021 (Jährlich 2,5 %) 2.460.000 EUR
- Erweiterungsbau bis 3. Quartal 2023
- Sanierung bis 3. Quartal 2025

3. Fortschreibung der technischen Standards an Schulen,
insbesondere mechanische Lüftung und Digitalisierung. 2.150.000 EUR

4. Vollunterkellerung Erweiterungsbau unter Berücksichtigung 1.560.000 EUR
5. Umfangreichere Sanierung des Bestandes aller Bereiche
insbesondere der Fachräume, Asbestsanierung
sowie brandschutzrechtliche Neubewertung. 4.610.000 EUR

6. Im Hinblick auf das Aktionsprogramm "Weltklima in Not"
(GRDrs 975/2015) werden folgende Maßnahmen zur
Reduktion des Primärenergiebedarfs und zur Klimaneutralität
als Mehraufwendungen berücksichtigt:
Auf ein Kostenrisiko bezüglich der aktuellen Marktsituation, Baugrund, Kampfmittelbeseitigung und Altlasten am geplanten Standort wird hingewiesen.


8. Förderung / Zuschüsse

Für den 2. Bauabschnitt wird die Verwaltung zum 01.10.2021 beim Land einen Antrag auf Schulbauförderung stellen. Aus heutiger Sicht kann mit einem Zuschuss in Höhe von rd. 1,3 Mio. Euro gerechnet werden.
Für den 3. Bauabschnitt wird die Verwaltung zu gegebener Zeit beim Land einen Antrag auf Förderung von Sanierungen bestehender Schulgebäude stellen.


9. Folgelasten

Für die Bauabschnitte 2+3 muss mit zusätzlichen jährlichen Folgelasten in Höhe von
Rund 1.828.000 Euro gerechnet werden. Dies entspricht ca. 6,2 % der Gesamtbaukosten.


10. Personal

Aufgrund der baulichen Erweiterung und Umstrukturierung der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule ist nicht mit zusätzlichen Personalstellen im Schulhausmeisterbereich zu rechnen.
Die Stellenbemessung im Schulsekretariatsbereich richtet sich nach beschlossenen Zustellungsgrundsätzen und damit der Schülerzahlentwicklung.




11. Termine Folgende Terminabwicklung ist vorgesehen:

Bauantrag September 2021
Baubeschluss Juli 2022

Baubeginn Erweiterungsbau August 2022
Baufertigstellung Erweiterungsbau August 2024

Baubeginn Klassenbau Bestand August 2024
Baufertigstellung Klassenbau August 2026
(Abhängig von Interim Rembrandt-Schulzentrum)


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten von 29,45 Mio. Euro (inkl. Kosten für Wärmeversorgung Schulcampus und Außenanlagen im direkten Umgriff) werden wie folgt gedeckt:

Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt
Projektnummer 7.401165.300 Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, Erweiterung und Umstrukturierung-
Ausz. Grp. 7871 – Auszahlung für Hochbaumaßnahmen
Bis 2021 - Bau - 820.000
2022 - Bau - 3.480.000
2023 - Bau - 4.370.000
2024 - Bau - 6.070.000
2025 - Bau - 4.790.000
2026 - Bau - 4.250.000
2027 - Bau - 2.100.000
25.880.000

anteilig enthalten Aktionsprogramm „Weltklima in Not“

Bis 2021 100.000
2022 400.000
2023 950.000
2024 280.000
2025 550.000
2026 520.000
2027 60.000
2.860.000



Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt
Projektnummer 7.401165.600, Ausz. Grp. 783

2024 - Einrichtung - 470.000
2026 - Einrichtung - 1.050.000
1.520.000

Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110-
Allgemeinbildende Schulen
Kostengruppe 4291-Baunebenkosten nicht aktivierungsfähig/sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

bis 2021 80.000
2022 30.000
2023 20.000
2024 500.000
2025 10.000
2026 10.000
2027 ________
650.000

Aktivierungsfähige Eigenleistung Städtischer Ämter
Kontengruppe 481-Aufwendung für interne Leistungen

bis 2021 100.000
2022 200.000
2023 300.000
2024 200.000
2025 300.000
2026 200.000
2027 100.000
1.400.000

Gesamtaufwand brutto 29.450.000 EUR



Beteiligte Stellen

Die Referate JB, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Baubeschreibung
Anlage 2 Flächenaufstellung
Anlage 3 Pläne
Anlage 4 Kostendeckblatt
Anlage 5 Energetisches Datenblatt
Anlage 6 Ermittlung Folgelasten


<Anlagen>



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