Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
108/2017
Stuttgart,
02/22/2017
Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Landeshauptstadt Stuttgart in den Beirat der Freien Kunstschule Stuttgart e. V.
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.03.2017
15.03.2017
16.03.2017
Beschlußantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart entsendet die in der Anlage 1 aufgeführten Mitglieder der Verwaltung und des Gemeinderats, diese rein ehrenamtlich, in den Beirat der Freien Kunstschule e. V. (FKS).
2. Die Mitglieder des Gemeinderats werden für den Zeitraum bis zum Zusammentritt des neuen Gemeinderats nach der nächsten Wahl zum Gemeinderat entsandt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Gemeinderat hat am 16.03.2016 (GRDrs 10/2016) beschlossen, je ein Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen in einen von der FKS neu zu gründenden Beirat zu entsenden. Dieser hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten zu beraten.
Die FKS hat inzwischen einen Beschluss ihrer Mitgliederversammlung zur Satzungsänderung herbeigeführt.
Dem Beirat gehört laut Satzung neben den gemeinderätlichen Vertreterinnen und Vertretern auch der für Kultur zuständige Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart an. Dieser kann sich durch die Leitung des Kulturamtes vertreten lassen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Fabian Mayer
Anlagen
Anlage 1: Übersicht der städtischen Mitglieder im Beirat der FKS
Beirat Freie Kunstschule Stuttgart e. V.
Mitglieder des Gemeinderats
Mitglieder
Stellvertreter/-innen
CDU
Sauer
B90/Grüne
Rühle
Winter
SPD
Perc
SÖS-LINKE-PluS
Müller-Enßlin
Halding-Hoppenheit
Freie Wähler
von Stein
AfD
Dr. Fiechtner
Mitglieder der Verwaltung
Mitglieder
Stellvertreter/-innen
BM Dr. Mayer
Dr. Schneider-Bönninger
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