Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 785/2017
Stuttgart,
09/11/2017



Literatur- und Medienhaus Stuttgart e. V.
Grundrenovierung der Innenräume – Zusätzlicher Investitionskostenzuschuss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
27.09.2017
10.10.2017



Beschlußantrag:

1. Der Grundrenovierung des Literatur- und Medienhauses mit einem dazu in 2017 erforderlichen zusätzlichen Investitionskostenzuschuss von 200.000 Euro wird zugestimmt. 2. Im Teilfinanzhaushalt THH 410, Kulturamt, Projekt-Nr. 7.410700 Kulturförderung, Ausz. Gruppe 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, werden im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 200.000 EUR überplanmäßig bereitgestellt. 3. Die Deckung erfolgt aus einem erhöhten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Jahr 2017 durch Sperrung des Teilansatzes Deckungsreserve Sachaufwand im Teilergebnishaushalt 900, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, KGr. 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen in entsprechender Höhe.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Literatur- und Medienhaus Stuttgart e. V. beantragt für die Grundrenovierung der Innenräume eine Erhöhung des Investitionskostenzuschusses von 300.000 Euro um 200.000 Euro auf 500.000 Euro.

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2016/2017 entschieden,
Finanzmittel in Höhe von 300.000 Euro als Investitionskostenzuschuss für die Grundrenovierung der Innenräume des Literatur- und Medienhauses Stuttgart e. V. einzustellen (GRDrs 1411/2015).


Die gerichtlichen Auseinandersetzungen der letzten beiden Jahre um den Immobilienerwerb haben viele Kräfte und Ressourcen im Haus in Anspruch genommen, so dass die nötigen Renovierungsmaßnahmen im Laufe des Jahres 2016 noch nicht umgesetzt werden konnten. Die Baumaßnahmen begannen aus diesem Grund verzögert am 02.07.2017.

Die Zuwendung wird entsprechend des Baufortschritts auf Nachweis ausgezahlt.

Mit dem Beginn der Maßnahmen traten Tragwerks- und Brandschutzprobleme ans Licht, die bisher nicht abzusehen waren. Bei der Demontage der Lüftung wurde entdeckt, dass die Bewehrung der Hauptträger, also die Stabilisierung im Tragwerk, in Teilen freiliegt und verrostet ist. Das heißt neben der Ertüchtigung des Brandschutzes muss vorab eine Sanierung des Tragwerks stattfinden. Die 300.000 Euro Zuschuss für die Renovierungen reichen daher nicht mehr aus.

Laut aktueller Kostenplanung der beauftragten Architekten (siehe Anlage) belaufen sich die Baukosten auf 655.195 Euro brutto. Da das Literaturhaus grundsätzlich vorsteuerabzugsfähig ist, betragen die Renovierungsgesamtkosten einschließlich des Architektenhonorars 629.048 Euro netto (Baukosten: 550.584 Euro sowie 78.464 Euro Architektenhonorare). Dies sind 229.048 Euro Mehrkosten als ursprünglich geplant. Wie sich die Baukosten zusammensetzen, geht aus der beigefügten Kostenberechnung hervor.

300.000 Euro wurden durch die Stadt bereits bereitgestellt, 129.048 Euro akquiriert der Trägerverein in Eigenleistung. Die Kostensteigerung von 200.000 Euro kann das Literaturhaus aus eigenen Mitteln nicht bestreiten.

Die bereits eingestellten Mittel in Höhe von 300.000 Euro werden bis Ende 2017 benötigt. Auch die neu beantragten 200.000 Euro werden noch in diesem Jahr gebraucht.

Das Literaturhaus Stuttgart gehört zu den größten und bedeutendsten Häusern im gesamten deutschsprachigen Raum und die Strahlkraft nach außen sollte auch mit einer räumlichen Solidität und Professionalität einhergehen.

Finanzielle Auswirkungen

Für das Haushaltsjahr 2016 waren im DHH 2016/2017 Mittel im Finanzhaushalt in Höhe von 300.000 Euro als einmaliger Investitionszuschuss veranschlagt. Die Mittel wurden als Ermächtigungsübertragung nach 2017 übertragen.

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel erfolgt im Teilfinanzhaushalt THH 410, Kulturamt, PSP-Element 7.410700.800.400, Kulturförderzuschüsse Literatur, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Die Deckung erfolgt aus Zahlungsmittelüberschüssen des Ergebnishaushalts durch entsprechende Sperrung der Deckungsreserve (Teilansatz Sachaufwand) im Teilergebnishaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, KGr. 440 Sonstige ordentliche Aufwendungen.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Dr. Fabian Mayer

Anlagen

- Kostenberechnung wulf architekten

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Kostenberechnung wulf architekten.pdf