Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0331-02
GRDrs 9/2013
Stuttgart,
01/21/2013



Änderung der Ehrenordnung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
30.01.2013
31.01.2013



Beschlußantrag:

Die Änderung der Ehrenordnung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart wird entsprechend der Anlage 1 beschlossen.


Begründung:


Am 27.4.2006 hat der Gemeinderat einstimmig eine Ehrenordnung beschlossen, in der er Verhaltensrichtlinien aufgestellt und Grenzen zulässiger Mandatsausübung gezogen hat.

Die Ehrenordnung enthält darüber hinaus Berichtspflichten zur persönlichen wirtschaftlichen Betätigung und zu geschäftlichen Beziehungen zur Stadt und ihren Beteiligungsunternehmen. Sie wurde zuletzt am 2.10.2008 geändert (GRDrs 623/2008).

Der Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Stuttgart regelt dagegen im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von Organen der Beteiligungsunternehmen und deren Mitgliedern sowie die Beziehungen der Organe zueinander.

Die Offenlegung von Geschäftsbeziehungen von Gemeinderatsmitgliedern zur Landeshauptstadt Stuttgart bzw. zu Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen ist in der Ehrenordnung geregelt.

Inzwischen hat der Ältestenrat eine weitere Änderung an der Ehrenordnung angeregt. Bisher werden die nach Nr. 13 der Ehrenordnung vorgesehenen Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinderatsmitglieder dem Oberbürgermeister zugeleitet. Inzwischen hat die Stadt einen Ombudsmann zur Korruptionsvermeidung bestellt. Er ist in gleicher Funktion auch für das Land Baden-Württemberg tätig. Diesem außenstehenden und unabhängigen Rechtsanwalt sollen künftig zur Verbesserung der Prävention die vorgesehenen Angaben zur Prüfung vorgelegt werden.

Die Änderung ist in Anlage 1 dargestellt. Anlage 2 enthält eine Gesamtfassung der Ehrenordnung nach Einarbeitung der Änderung.

Finanzielle Auswirkungen

-


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Das Rechnungsprüfungsamt hält die vorgeschlagene Regelung für nicht ausreichend.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 438/2012 der FDP-Gemeinderatsfunktion "Mehr Transparenz im Rathaus"



Fritz Kuhn
Oberbürgermeister


Anlagen

2




Zweite Änderung der Ehrenordnung vom 27.4.2006


Die Ehrenordnung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart, zuletzt geändert am 2.10.2008, wird wie folgt geändert:


Nr. 13 letzter Satz der Ehrenordnung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Oberbürgermeister behandelt die Angaben vertraulich und legt sie dem von der Stadt zur Korruptionsbekämpfung berufenen Ombudsmann zur Prüfung vor.“

Anlage 2 zu GRDrs 9/2013


Ehrenordnung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart


1. Präambel

2. Anwendungsbereich

3. Ehrenrat

4. Umgang mit internen Kenntnissen 5. Bewirtung

6. Geschenke 7. Freikarten 8. Reisen 9. Spenden 10. Bezahlte Tätigkeiten oder Nebentätigkeiten 11. Zuwendungen an Dritte 12. Vorbeugende Maßnahmen 13. Transparenz

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