Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
449
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VerhandlungDrucksache:
747/2022
GZ:
Sitzungstermin: 30.11.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt th
Betreff: Tätigkeitsbericht der Zentralen Antikorruptionsstelle der Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.11.2022, GRDrs 747/2022. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) möchte wissen, wie der aktuelle Stand der Gesetzgebung bezüglich des Hinweisgeberschutzgesetzes aussieht.

Dazu erklärt Herr Dr. Glinder (Amt für Revision), dieses befinde sich derzeit im Bundestag und werde voraussichtlich Anfang 2023 verabschiedet, wobei sich gegenüber dem Entwurf jedoch kaum etwas geändert habe. Darauf könne nun aufgebaut werden. Noch ausstehend sei die Regelung von Seiten des Landes für kleinere Kommunen zur Einrichtung von Meldestellen, wozu Großstädte wie Stuttgart entsprechend dem Bundesgesetz ohnehin verpflichtet seien.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 747/2022 Kenntnis genommen.

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