Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
449
2
Verhandlung
Drucksache:
747/2022
GZ:
Sitzungstermin:
30.11.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
th
Betreff:
Tätigkeitsbericht der Zentralen Antikorruptionsstelle der Landeshauptstadt Stuttgart
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.11.2022, GRDrs 747/2022. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StR
Urbat
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) möchte wissen, wie der aktuelle Stand der Gesetzgebung bezüglich des Hinweisgeberschutzgesetzes aussieht.
Dazu erklärt Herr
Dr. Glinder
(Amt für Revision), dieses befinde sich derzeit im Bundestag und werde voraussichtlich Anfang 2023 verabschiedet, wobei sich gegenüber dem Entwurf jedoch kaum etwas geändert habe. Darauf könne nun aufgebaut werden. Noch ausstehend sei die Regelung von Seiten des Landes für kleinere Kommunen zur Einrichtung von Meldestellen, wozu Großstädte wie Stuttgart entsprechend dem Bundesgesetz ohnehin verpflichtet seien.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 747/2022
Kenntnis genommen
.
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