Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
177
3
Verhandlung
Drucksache:
316/2021
GZ:
AKR 04100-00
Sitzungstermin:
16.06.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Digital MoveS - Stuttgart.Gestaltet.Zukunft
Budgetanpassung 2021
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.05.2021, öffentlich, Nr. 144
Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 08.06.2021, GRDrs 316/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der Notwendigkeit der in der Begründung aufgeführten vordringlichen Digitalisierungsmaßnahmen 2021 wird Kenntnis genommen. Der über das veranschlagte Budget für Digital MoveS hinausgehenden Budgetaufstockung 2021 in Höhe von 4,3 Mio. EUR wird zugestimmt.
2. Der hierfür erforderlichen überplanmäßigen Mittelbewilligung 2021 in Höhe von 2 Mio. EUR wird zugestimmt im Teilergebnishaushalt THH 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 - Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die Finanzierung erfolgt aus der im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft veranschlagten Deckungsreserve. Sofern es der Mittelabfluss erfordert, werden zur Deckung der darüberhinausgehenden Bedarfe Budgetreste anderer Haushaltsansätze im THH 100 vorübergehend herangezogen.
3. Einer Vorbelastung des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 2,2 Mio. EUR wird zugestimmt. Sofern im Jahr 2021 eine vorübergehende Deckung von Mittelbedarfen aus anderen Haushaltsansätzen erfolgt, werden diese Haushaltsansätze in 2022 aus den als Vorbelastung bereitgestellten Mitteln entsprechend aufgestockt.
4. Die sich aus anderen bereits erfolgten Beschlüssen und Sachentscheidungen zu Digital MoveS ergebenden Mittelbedarfe für die Jahre 2022 ff. werden im Rahmen einer Fortschreibung des Digital MoveS Maßnahmenpakets zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 angemeldet. Die dadurch im Haushaltsjahr 2021 freiwerdenden Mittel i. H. v. ca. 0,1 Mio. EUR können zur Finanzierung der Bedarfe im Haushaltsjahr 2021 herangezogen werden.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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