Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
317
68
Verhandlung
Drucksache:
461/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin:
21.06.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Digitalisierung der Stuttgarter Schulen: Internet in jedem Klassenzimmer
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 13.06.2023, GRDrs 461/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Vom Sachstand des
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(SWIS) und den gestiegenen Anforderungen an die Netzwerkinfrastruktur der Stuttgarter Schulen und damit der Notwendigkeit zum Ausbau der digitalen Vernetzung der Stuttgarter Schulen wird Kenntnis genommen.
2. Das Schulverwaltungsamt wird ermächtigt, den Ausbau des Schulweiten Intranets SWIS durch Internetzugänge für nicht vernetzte Klassenzimmer mittels LTE-WLAN-Router zu beauftragen.
3. Das Amt 17 (Do.IT) wird beauftragt, 975 LTE-Sim-Karten mit Datentarif für die nicht vernetzten Klassenzimmer zur Verfügung zu stellen. Die finale Konzeption, Detailplanung und Umsetzung der genannten LTE-Maßnahmen an Stuttgarter Schulen soll durch die Netze BW auf Basis der existierenden Vereinbarungen zwischen der Stadt Stuttgart und Netze BW erfolgen.
4. Die Deckung der Aufwendungen erfolgt im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt in den Amtsbereichen 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und 4002130 - Berufliche Schulen in der Kontengruppe 44310 - Geschäftsaufwendungen wie unter dem Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt.
Sollte im Jahr 2023 eine Deckung im THH 400 nicht vollständig möglich sein, erfolgt die Deckung der überplanmäßig benötigten Mittel in Höhe von max. 620.000 EUR durch Inanspruchnahme der im THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Deckungsreserve.
Die zusätzlichen Mittelbedarfe ab dem Jahr 2024 werden zum Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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