Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
443
9
VerhandlungDrucksache:
845/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin: 19.12.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Sanierung Weilimdorf 4 - Giebel -, "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Rückbau u. Neubau Kinder- u. Jugendhaus Giebel mit Kita und Stadtteilräumen - Baukostenzuschuss

Vorgang:

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 07.12.2012, öffentlich, Nr. 189
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.12.2012, öffentlich, Nr. 569
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 28.11.2012, GRDrs 845/2012, mit folgendem

Beschlussantrag: 1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beabsichtigt im Sanierungsgebiet Weilimdorf 4 -Giebel- "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" den Rückbau und Neubau eines Kinder- und Jugendhauses mit Kita und Stadtteilräumen auf dem Grundstück Mittenfeldstraße 61. Die Gesamtkosten des Rück- und Neubaus betragen nach der Kostenberechnung der Kamm Architekten BDA, Stuttgart, rund 4.135.420 € brutto. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

2. Die Herstellungskosten des Gebäudes und der Außenanlagen können im Rahmen des Sanierungsgebietes Weilimdorf 4 -Giebel- bezuschusst werden. Hieraus kann ein Baukostenzuschuss in Höhe von rund 961.925 € brutto aus Sanierungsmitteln erfolgen. Ein Zuschuss in Höhe von 3.173.495 € erfolgt aus zusätzlich städtischen Eigenmitteln.

3. Die Kosten in Höhe von 4.135.420 € werden im Teilfinanzhaushalt, THH 610 Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Projekt-Nr. 7613023, Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-, Ausz.Gr. 7818, wie folgt gedeckt:
4. Der nicht finanzierte Betrag von 233.500 € wird im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit auf das Projekt Nr. 7.613023 umgesetzt.
EBM Föll stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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