Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
443
9
Verhandlung
Drucksache:
845/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin:
19.12.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Sanierung Weilimdorf 4 - Giebel -, "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Rückbau u. Neubau Kinder- u. Jugendhaus Giebel mit Kita und Stadtteilräumen - Baukostenzuschuss
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 07.12.2012, öffentlich, Nr. 189
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.12.2012, öffentlich, Nr. 569
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 28.11.2012, GRDrs 845/2012, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH beabsichtigt im Sanierungsgebiet Weilimdorf 4 -Giebel- "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" den Rückbau und Neubau eines Kinder- und Jugendhauses mit Kita und Stadtteilräumen auf dem Grundstück Mittenfeldstraße 61. Die Gesamtkosten des Rück- und Neubaus betragen nach der Kostenberechnung der Kamm Architekten BDA, Stuttgart, rund 4.135.420 € brutto. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
2. Die Herstellungskosten des Gebäudes und der Außenanlagen können im Rahmen des Sanierungsgebietes Weilimdorf 4 -Giebel- bezuschusst werden. Hieraus kann ein Baukostenzuschuss in Höhe von rund 961.925 € brutto aus Sanierungsmitteln erfolgen. Ein Zuschuss in Höhe von 3.173.495 € erfolgt aus zusätzlich städtischen Eigenmitteln.
3. Die Kosten in Höhe von 4.135.420 € werden im Teilfinanzhaushalt, THH 610 Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Projekt-Nr. 7613023, Sanierung Weilimdorf 4 -Giebel-, Ausz.Gr. 7818, wie folgt gedeckt:
bis 2012 120.420 €
2013 1.100.000 €
2014 1.285.000 €
2015 1.630.000 €
4. Der nicht finanzierte Betrag von 233.500 € wird im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit auf das Projekt Nr. 7.613023 umgesetzt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu.
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