Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
740/2010
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 25.05.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Korn (JugA)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Speisenversorgung in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
- Personalressourcenbedarf im Kommissionier- und
Servicezentrum für Essen und Mehrbedarfe für
Sachaufwand -

Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Referats
Soziales, Jugend und Gesundheit vom 10.05.2011, GRDrs 740/2010.

In seinem Sachvortrag trägt Herr Korn vor, die Vorlage sehe die Vorgriffsschaffung von Stellen für das Kommissionierzentrum vor. Dargelegt werde, dass eine Strukturveränderung mit zusätzlichen Stellen benötigt wird, da die Essenszahl zwischenzeitlicherheblich über die ursprünglich geplante Anzahl hinausgeht. Als im Dezember 2006 Überlegungen zur künftigen Essensversorgung erfolgt seien, habe man zur Funktion dieses Zentrums keine Beispiele gehabt. Bei der Planung des Personalbedarfs seien bestimmte Aufgaben zugrunde gelegt worden. Im Zentrum, welches das Essen vom Klinikum Stuttgart (KS) erhalte, erfolge die Essensverteilung auf 140 Einrichtungen. Für die Verteilung seien von den damaligen Stützpunktküchen des Jugendamtes 20,5 Stellen übernommen worden. Für die Kommissionierung würden allerdings aktuell, da sich die Essenszahl von 1,02 Mio. auf 1,5 Mio. erhöht hat, 23,5 Stellen benötigt.

Insgesamt habe man 3,65 Stellen dieser 20,5 Stelle umgewidmet. Dieses hinter dem Stellenmehrbedarf stehende Thema greife nun die Personalvertretung auf. Bei Beginn der Planung sei davon ausgegangen worden, dass sich in den Verteilerküchen der 140 Einrichtungen zumindest stundenweise hauswirtschaftliches Personal befindet und dass dieses Personal von den im Zentrum arbeitenden Küchenmeistern geführt und für Selbstkochtage unterstützt wird. Aus den in der Ausgangsplanung dafür vorgesehenen Stellenanteilen seien 3,65 Stellen in die Kommissionierung umgeschichtet worden. Damit habe, bedingt durch das Tagesgeschäft, eine Änderung des ursprünglichen Konzepts stattgefunden. Zwar werde dieser Umstand in der Vorlage benannt, aber die damit im Zusammenhang stehende Stellenschaffung werde in der Vorlage nicht vorgeschlagen. Vielmehr habe das Jugendamt im Umfang dieser 3,65 Stellen einen Stellenplanantrag gestellt. Angenommen werde, dies, gegebenenfalls vorbereitet durch den Unterausschuss Speisenversorgung, im Rahmen der Stellenplanberatungen mit dem Gemeinderat diskutieren zu können.

Für den Personalrat des Jugendamtes trägt Herr Freitag vor, die Schwierigkeit der Vorlage liege für die Personalvertretung darin, dass neben der Umwidmung eines vom Gemeinderat beschlossenen Konzeptes noch 3,65 Stellenanteile von Köchen tarif- und arbeitsrechtswidrig mit niederwertigen Tätigkeiten zwischenzeitlich auf Dauer und nahezu ausschließlich eingesetzt werden. Arbeitsrechtlich bestehe nicht die Möglichkeit, eine Person mit entsprechender Bezahlung von den Tätigkeitsmerkmalen her dauernd umzuwidmen. Die in der Entgeltgruppe 6 eingruppierten Betroffenen verrichteten nahezu ausschließlich Kommissionierarbeiten der Entgeltgruppe 2Ü. Nach Einschätzung des Personalrates gehe es nicht um die Diskussion von Inhalten, sondern darum, dass der Gemeinderat dafür Sorge trägt, eine arbeitsrechtlich korrekte Situation herzustellen. Dafür müssten zwingend sofort 3,65 Stellen geschaffen werden. Die 3,08 Stellen müssten geschaffen werden, um der gestiegenen Essensanzahl Rechnung zu tragen. Sollten nur diese 3,08 Stellen beschlossen werden, würde der Gemeinderat den rechtswidrigen Zustand aufrechterhalten. Den Kolleginnen und Kollegen könnte dann nur empfohlen werden, den Klageweg zu beschreiten.

Da im Vorfeld die Vorlage mehrfach geändert worden sei, hätten über diese Problematik keine Gespräche geführt werden können bzw. habe der Gemeinderat nicht auf diese Kritik vorbereitet werden können. Der Personalrat sehe es aber als unabdingbar an, dass sich die Fraktionen kurzfristig darüber beraten, um die unhaltbare Situation schnellstmöglich zu beheben.

In der Folge widerspricht EBM Föll für die Verwaltung entschieden, dass die Verwaltung rechtswidrig handelt.. Die 3,65 Stellen würden nicht überwiegend in einfacheren Tätigkeiten eingesetzt. Die Verwaltung hätte auch mit Aushilfskräften das Defizit dieser 3,08 Stellen abdecken können. Die heutige Vorlage hätte dann nicht vorgelegt werden müssen und die Gesamtthematik wäre in die Stellenplanberatungen verschoben worden. Verwaltungsintern habe man sich aber auf den beschriebenen Weg verständigt, da es für die betrieblichen Abläufe vorteilhafter sei, wenn nicht mit externen Aushilfen gearbeitet wird. Seitens der Finanzverwaltung, habe hier durchaus ein Entgegenkommen stattgefunden. Innerhalb des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens könne der Beschlussantrag dargestellt werden. Für alles, was über den Beschlussantrag hinausgeht, treffe dies nicht zu. Er bittet den Ausschuss darum, dem Beschlussantrag zu folgen (Vorgriffsschaffung von 3,08 Stellen). Über die 3,65 Stellen müsse in den Haushaltsplanberatungen gesprochen werden. Sollte der Ausschuss einen anderen Weg wählen, müsste darum gebeten werden, dann auch die finanzielle Deckung zu benennen. Nach der Gemeindeordnung könne ein solcher Beschluss seitens der Verwaltung nur mit entsprechender Deckung umgesetzt werden.

Die kurzfristige Befriedigung des gestiegenen Personalbedarfs durch die höhere Essenszahl innerhalb des vorhandenen finanziellen Spielraums wird von StRin Walker (90/GRÜNE) und StRin Ripsam (CDU) als in der Vorlage nachvollziehbar dargestellt angesehen.

Die dargestellte Problematik gehört laut StRin Walker dauerhaft strukturell gelöst. In der Kürze der Zeit könne sie aber die Rechtslage und die Strukturen nicht beurteilen.

Um die für die Essensversorgung gefundene Systematik nicht zu gefährden, schlägt StR Kanzleiter (SPD) vor, die beantragten Stellen zu schaffen und zur Qualitätssicherung einzusetzen. Für die gestiegene Essensmenge sollten bis zu den Haushaltsplanberatungen Aushilfskräfte zum Einsatz kommen. So vorzugehen erachtet EBM Föll nicht für möglich. StRin Küstler (SÖS und LINKE) vermisst ein Konzept zur Lösung der aufgetretenen Probleme.

Die Vorlage geht nach Aussage von Herrn Korn auf die von Herrn Freitag beschriebene Problematik nicht ein. Vielmehr würden in dieser Vorlage in sich vollständig die in der Ausgangsplanung des Jahres 2007 geplanten Funktionen beschrieben (Vorlage S. 2). Bei der Planung habe man sich natürlich auf die Arbeitsverträge der bereits angestellten Kräfte bezogen. Die Ist-Arbeitsverträge auf den Funktionen würden in der Vorlage nicht dargestellt. Um das von Herrn Freitag Angesprochene bewerten zu können, wäre eine Darstellung der konkreten Arbeitsverträge, deren Anzahl und welche Personen tatsächlich die Tätigkeiten ausüben, erforderlich. Das Kommissionieren benötige 3 bis 3,5 Stunden/Tag. Dies stelle bei einem 100%-Arbeitsvertrag nicht die überwiegende Tätigkeit dar. Daher meine die Verwaltung, dass hier mit der Mitarbeiterschaft korrekt umgegangen wird. Seit der Inbetriebnahme 2007 sei das heute Dargestellte nicht thematisiert worden, auch nicht in den Personalversammlungen und auch nicht in den vielen mit dem Personalrat geführten Gesprächen. Bei der weiteren Beurteilung geht es für ihn darum, ob aufgrund der Arbeitsverträge und der Anzahl der Beschäftigten tatsächlich bei Personen die von Herrn Freitag geschilderten Probleme entstehen. In Zukunft müsse darüber gesprochen werden, wie neben der Kommissionierung die Führung der Einrichtungen gestaltet werden soll. Im Rahmen der Begründung des erwähnten Stellenplanantrags habe dazu die Jugendamtsverwaltung ausführlich Stellung bezogen. Für die Schaffung der 3,65 Stellen im Zurufverfahren fehle dem Ausschuss, da die Vorlage nicht auf diese Schaffung abziele, eine fundierte Grundlage.

ZumThema, so EBM Föll, werde die Verwaltung demnächst einen Bericht vorlegen. Dort werde dann die Aussage, dass die Verwaltung arbeitsrechtlich und tarifrechtlich konform handelt, belegt. Darüber könne dann auch im Personalbeirat gesprochen werden; im nichtöffentlichen Sitzungsteil wird eine Sondersitzung des Personalbeirates am 28.06.2011 vereinbart (s. nö. NNr. 162).

Mit dieser Vorgehensweise zeigt sich Herr Freitag nicht einverstanden. Er wiederholt seine Position und betont, die von StR Kanzleiter genannte Vorgehensweise würde der Personalrat mittragen.

StRin Küstler bittet im weiteren Verlauf in dem angekündigten Bericht, auch auf die Konzeptentwicklung (Ausbau des hauswirtschaftlichen Bereichs und der Ernährungsberatung) einzugehen. Im Personalbeirat, so der Vorsitzende, werde nur auf den Vorwurf des arbeits- und tarifrechtlich nicht konformen Handelns der Verwaltung eingegangen. Über die Konzeptfrage habe der Gemeinderat im Zusammenhang mit den Stellenplananträgen in den Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.

Gegenüber Herrn Theilen (GPR) teilt EBM Föll weiter mit, seitens der Finanzverwaltung würden beantragte Stellen in Budgetgesprächen nie anerkannt. Die Budgetgespräche dienten dazu, beantragte Stellen zu kategorisieren und die notwendigen Informationen auszutauschen. Danach entstehe ein Verwaltungsvorschlag. Dieser sei üblicherweise erst im Sommer fertiggestellt.

Bezug nehmend auf einen Ortstermin des Unterausschusses Speisenversorgung stellt sich für StRin Ripsam angesichts der Größe der Räumlichkeiten des Kommissionierzentrums und der absehbaren weiteren Steigerung der Essensanzahl die Frage, ob das Kommissionierzentrum auf Dauer an der bisherigen Stelle belassen werden kann. Darüber sollte sich die Verwaltung bis zu den Haushaltsplanberatungen Gedanken machen. Eventuell könne darauf auch in der heute Nachmittag stattfindenden Sitzung des Unterausschusses Speisenversorgung eingegangen werden. An die für diesen Standort erfolgten Investitionen in Höhe von mehreren Mio. € erinnert EBM Föll. Die Verwaltung sei davon überzeugt, dass am bisherigen Standort noch Entwicklungen vorgenommen werden können. Die Gesamtentwicklung müsse zudem abgewartet werden. Die Verwaltung habe nicht die Absicht, diesen Standort aufzugeben. In seinen Augen wäre dies ein Fall für das Weißbuch des Bundes der Steuerzahler.

EBM Föll stellt abschließend fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig den Beschlussantrag der GRDrs 740/2010 wie beantragt.

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