Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 181/2024
Stuttgart,
07/08/2024



Förderung im Bereich Kulturelle Stadtentwicklung in den Jahren 2024 und 2025



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024



Beschlußantrag:

1. Erhöhung und befristete Fortführung der institutionellen Zuwendung
sowie von investiven Mitteln


Die nachstehend genannten Institutionen erhalten ab 2024 folgende institutionelle
Zuwendungen sowie eine einmalige Erhöhung v. investiven Mitteln.

Zuwendungen2024 in EUR2025 in EUR
contain't e. V. (Förderung Personalkosten)
185.000
191.200
Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG
(Förderung Personalkosten)
106.000
Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG
(Erhöhung investive Mittel)
525.800
2. Befristete Neuaufnahme in Projektförderung

Das nachstehend genannte Projekt wird ab 2024 befristet gefördert.

Zuwendungen2024 in EUR2025 in EUR
PRISMA (Fläche e. V.)
Zwischennutzungen
Schwaben Bräu Passage
211.300
161.300

Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt. Die Auszahlung der investiven Mittel wird im Projekt 7.410700 - Kulturförderung, Ausz.Gr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt. Die Auszahlung der investiven Mittel wird im Projekt 7.410700 - Kulturförderung, Ausz.Gr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt.

Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei

1. einmaliger Förderung und
2. erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
3. Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung bzw. für die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.


Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2024 und 2025. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000, die investiven Mittel werden im Projekt 7.410700 - Kulturförderung, Ausz.Gr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte gedeckt. Zuschüsse an den übrigen Bereich, unter den folgenden Kontierungen veranschlagt:

Institutionelle Förderung, verstetigte Projektförderung:
417SONS20, 417SOZI10




Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung:

1. Erhöhung und befristete Fortführung der institutionellen Zuwendung sowie von investiven Mitteln

Contain’t e. V.
Im Rahmen der Planungen für Rosenstein wird contain‘t e. V. vom Gelände der Containercity (Nordbahnhof/Wagenhallen) auf den neuen Standort „P7“ umziehen. Im vergangenen DHH 2022/ 2023 wurden deshalb Mittel für Umzugs- und Investitionskosten in Höhe von 604.000 EUR und für die Jahre 2022/2023 und jeweils 117.400 EUR zur Finanzierung von Personal inklusive Sachkosten bereitgestellt (GRDrs 918/2021).

Personalstellen und Sachmittel
Der Verein benötigt die im DHH 2024/2025 bewilligte Fortführung und Erhöhung von Personal- und Sachmitteln, da diese für die Koordination und Durchführung des bevorstehenden Umzugs erforderlich sind.

Umzug und Investition
Die Zuwendung der investiven Mittel wurde vom Gemeinderat beschlossen (GRDrs 209/2023) und 50.600 EUR der zur Verfügung stehenden 604.000 EUR bewilligt. Der Umzug auf den neuen Standort P7 erfordert einen Bauantrag sowie weitere vorbereitende Untersuchungen.

Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG e. V.
Die Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG e. V. am Nordbahnhof auf eine Alternativfläche umziehen. Der Verein befindet sich aktuell in der Durchführung des Umzugs.

Personalstellen
Im DHH 2022/2023 wurden 77.400 EUR Personalmittel bewilligt (Projektkoordination 100 %, Assistenz 50 %, GRDrs 918/2021). Die Fortführung dieser Stellen in 2024 ist für den bevorstehenden Umzug und die notwendigen weiteren Planungen des Vereins dringend erforderlich. Hierfür sind Mittel von insgesamt 106.000 EUR für 2024 notwendig.

Baukosten, Umzug u. Investitionen
Als tragfähige Lösung für den weiteren Bestand der Ateliergemeinschaft wird der Verein bis zum späteren Umzug auf die Fläche der DB-Wohnheime umziehen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat neben einer Zuwendung für Personalkosten in Höhe von 77.400 EUR einmalige Mittel in Höhe von 970.000 EUR zur Finanzierung von Umzugs- und Investitionskosten inklusive anfallender Interimskosten für Sanitär und Lager zur Verfügung gestellt (GRDrs 688/2023).
Aufgrund des - nicht durch den Verein verschuldeten - Verzugs des geplanten Umzugs in 2023 kommt es in verschiedenen Bereichen zu Kostensteigerungen. Insbesondere durch aktuelle Preissteigerungen im Bausektor sowie Kostensteigerungen für die erforderliche Einrichtung technischer Infrastruktur entsteht ein einmaliger zusätzlicher Fördermittelbedarf von insgesamt 525.800 EUR in 2024. Dieser setzt sich aus Kosten für Bauantragsverfahren i. H. v. 29.100 EUR und Umzugs- und Baukosten i. H. v. 496.700 EUR zusammen. Der Verein beabsichtigt auch in 2024/2025 erhebliche Mittel durch Eigenleistungen, Sponsorings, Spenden, Drittmittel und Crowdfunding zur Finanzierung der Umzugs- und Baukosten beizutragen.


2. Befristete Neuaufnahme in Projektförderung

PRISMA (Fläche e. V.), Zwischennutzung Schwaben Bräu Passage

Seit Ende 2022 befindet sich der Verein Fläche e. V. (Initiative PRISMA) im 1. Stock der ehemaligen Schwaben-Bräu-Passage in Bad Cannstatt. Das Projekt Prisma – von den Initiator*innen als alternatives Spartenhaus konzipiert – setzt sich aus verschiedenen gemeinnützig arbeitenden Gruppen zusammen, darunter die Foodsharing Küche Commons Kitchen, die Ateliergemeinschaft Bahnhofstraße, die Palermo Galerie und der Musikclub Sunny High. Im März 2023 sind weitere Akteur*innen aus dem Kulturbereich (Bildende Kunst, Tanz/ Theater) in das Gebäude eingezogen. Die Zwischennutzung ist nun bis Ende 2027 geplant. Durch partizipative Angebote sollen Anwohnerschaft und der Stadtteil in das Projektgeschehen eingebunden werden.

Die Verstetigung des Miet- und Nebenkostenzuschusses (50.000 EUR jeweils für 2024 und 2025) sind elementar für die Fortführung des Projekts. Der beantragte Renovierungskostenzuschuss (einmalig 50.000 EUR in 2024) dient zur Instandhaltung der Räumlichkeiten.

Ebenso sind die beantragten Personalstellen (91.700 EUR für 2024 und 2025) erforderlich, damit dem Verein für den künftig erwarteten organisatorischen und inhaltlichen Mehraufwand personelle Ressourcen zur Verfügung stehen: eine Koordinierungsstelle (60 %, TVöD 12), technische Hausverwaltung (60 %, TVöD 10) sowie freischaffende Tätigkeiten.



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