Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 508/2014
Stuttgart,
07/07/2014



Übernahme von bildungs- und freizeitpädagogischen Angeboten und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der Rosensteinschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.07.2014
17.07.2014



Beschlußantrag:

1. Die Durchführung der bildungs- und freizeitpädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagesgrundschule der Rosensteinschule wird dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart zum Schuljahr 2014//15 übertragen.


Begründung:


1. Ausgangslage

Mit Beschluss der GRDrs 6/2013 Vom Schülerhaus zur Ganztagesgrundschule wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagsgrundschulen festgelegt:

o Die Träger, die bereits Träger an Ganztagesgrundschulen sind, Erfahrung mit der Schulkindbetreuung haben und/oder mit der jeweiligen Schule bereits anderweitig Kooperationen pflegen, werden vom Schulverwaltungsamt angeschrieben.
o Bestehen noch keine Kontakte der Schule mit einem Träger, so werden alle in Frage kommenden Träger angeschrieben.
o Die Träger bekunden schriftlich ihr Interesse an der Übernahme der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote sowie des pädagogischen Mittagessens an der betreffenden zukünftigen Ganztagesschule. Die aussagekräftige Bewerbung muss neben der reinen Interessenbekundung ein auf die Schule abgestimmtes pädagogisches Ganztageskonzept enthalten.


o Die Träger haben die Möglichkeit, sich mit der Schule bzw. der Schulleitung im Vorfeld in einem Gespräch über deren Vorstellungen, das Schulprofil etc. zu informieren und so ihr Konzept darauf abzustimmen.
o Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen im Schulverwaltungssamt werden die Träger sowie die Schulleitungen (teilweise mit Vertretern des Kollegiums) zu einer gemeinsamen Vorstellungsrunde in das Schulverwaltungsamt eingeladen.
o Die Schulleitung gibt eine Präferenz ab.
o Der daraus resultierende Vorschlag der Verwaltung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
o Die Bescheide über Vergabe bzw. Nichtvergabe gehen den Trägern durch das Schulverwaltungsamt zu.

Die Grundschule der Rosensteinschule ist bereits seit dem Schuljahr 2010/11 Ganztagesschule in teilgebundener Form. Bisheriger Träger ist der Caritasverband für Stuttgart e.V. Aufgrund vielfältiger und tiefgreifender Probleme zwischen Schulleitung und Träger sahen beide Partner keine Basis mehr für eine weitere adäquate Zusammenarbeit. Die Caritas hat daher das Vertragsverhältnis mit der Landeshauptstadt Stuttgart zum 12.09.2014 gekündigt.


2. Rosensteinschule Für die Rosensteinschule hat das Jugendamt der Landeshauptstadt sein Interesse an der Trägerschaft bekundet. Bewerbungen anderer Träger gingen nicht ein. Das Konzept des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart erfüllt alle Anforderungen an eine Trägerschaft im Ganztagesgrundschulbereich.

Das Jugendamt Stuttgart ist ein in der Schulkindbetreuung langjähriger erfahrener Träger. In der direkten Nachbarschaft der Rosensteinschule ist das Jugendamt Stuttgart Träger von vier Kindertageseinrichtungen mit Kindern von 0 bis 14 Jahren. Der Sozialraum und die damit verbundenen Herausforderungen sind daher bestens bekannt. Seit Jahren bestehen Kooperationen mit der Rosensteinschule und diesen Einrichtungen des Jugendamtes im Stadtteil.

Die Rosensteinschule hat großes Interesse daran, die Kooperation mit dem städtischen Träger zum Schuljahr 2014/15 im Ganztagesschulbetrieb einzugehen und weiterzuentwickeln, indem das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart die Trägerschaft in der Ganztagesgrundschule übernimmt.

Da sich die Rosensteinschule bereits seit einigen Jahren im Ganztagesbetrieb befindet, gibt es Erfahrungen und bewährte Strukturen. Da die Zeit für eine gemeinsame Vorbereitung bis zum Schuljahresbeginn fehlt, wird sich das Jugendamt als Träger in bestehende Abläufe einbringen. So soll ein reibungsloser Übergang sicher gestellt werden.





Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind in GRDrs 6/2013 dargestellt. Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/15 gesichert.


Beteiligte Stellen






Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen






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