Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 901/2014
Stuttgart,
11/24/2014



Ausschreibung des Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend"
Vergabejahr 2015




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.12.2014
17.12.2014



Beschlußantrag:

Der Ausschreibung des Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ für das Jahr 2015 wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit dem Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ fördert die Stadt Stuttgart jährlich innovative Projekte zu aktuellen Themen der Jugendförderung. Die Projekte sollen insbesondere chancenarmen Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei der Interessensbildung geben, ihnen zu mehr Beteiligung verhelfen sowie neue persönlichkeitsbildende Erfahrungen ermöglichen. Mit der jährlich neu formulierten Ausschreibung reagiert der Projektmittelfonds auf aktuelle Bedarfslagen und gesellschaftliche Veränderungen, welche für das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in Stuttgart bedeutsam sind.

Nach Vorberatungen im Vergabeausschuss wurden folgende Themenschwerpunkte für die Ausschreibung 2015 festgelegt (vgl. dazu ausführlich Anlage 1):

A. Produktiver Umgang mit Differenz und Vielfalt
B. Förderung von Partizipation
C. Gesundheitsförderung
D. Förderung der Medienkompetenz
E. Unterstützung Jugendlicher beim Übergang von der Schule zum Beruf
F. Umwelt und nachhaltige Entwicklung
G. Sprachkompetenzförderung für Jugendliche


Mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich steigender Flüchtlingszahlen werden in diesem Jahr unter Schwerpunkt A besonders Projekte unterstützt, welche junge Flüchtlinge bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation unterstützen und ihnen Möglichkeiten zur Teilhabe eröffnen. Zudem können unter A Projekte eingereicht werden, die sich konstruktiv mit anderen Gesellschaftsmodellen, Religionen sowie kritisch mit deren extremistischen Ausprägungen auseinandersetzen.

Schwerpunkt E, Unterstützung Jugendlicher beim Übergang von der Schule zum Beruf, wurde neu aufgenommen, hier sollen vor allem Projekte unterstützt werden, welche mit Möglichkeiten unkonventioneller Berufseinstiege jenseits etablierter Systeme experimentieren und neue Zugänge in Ausbildungsangebote ausloten.

Neu ist ebenfalls Schwerpunkt G, zu dem Projektideen im Bereich der Sprachkompetenzförderung für Jugendliche eingereicht werden können.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen



Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend" der Landeshauptstadt Stuttgart

Ausschreibung 2015

Mit dem Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ fördert die Stadt Stuttgart jährlich innovative Projekte zu aktuellen Themen der Jugendförderung. Die Projekte sollen insbesondere chancenarmen Kindern und Jugendlichen Unterstützung bei der Interessensbildung geben, ihnen zu mehr Beteiligung verhelfen sowie neue persönlichkeitsbildende Erfahrungen ermöglichen. Die Förderung durch den Projektmittelfonds soll Trägern die Möglichkeit geben, in ihrem Arbeitsfeld neue Methoden oder Handlungsfelder auszuloten und damit auf aktuelle Bedarfslagen zu reagieren.

Zielgruppe für die Projekte sind Stuttgarter Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren.

Folgende fachliche Kriterien sollten in den Projektkonzeptionen besonders berücksichtigt werden:

- Sozialraumorientierung
- Partizipation der Kinder und Jugendlichen
- Mädchen- und jungenorientierte Ansätze
- Interkulturalität
- Generationenübergreifende Ansätze
- Das Projekt fördert Kooperationen zwischen Einrichtungen wie bspw. Schulen und Jugendeinrichtungen.
- Das Projekt beinhaltet für den Projektträger neue Arbeitsweisen oder Angebote, die über das bisherige Regelangebot hinausgehen.

Bewerben können sich Stuttgarter Schulen und Schülermitverwaltungen sowie in Stuttgart ansässige Einrichtungen, Vereine und Träger aus den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Jugendhilfe.

Achtung: Um Projektträgern einen Projektstart mit Beginn des jeweiligen Schuljahres zu ermöglichen, wurde der zeitliche Rahmen der Antragsstellung geändert.

Die Antragsfrist für Projekte im Großen Verfahren (ab 2.500 €) endet nun am
Anträge für kleine Projekte bis 2.500€ (Ad-hoc-Anträge) können jederzeit gestellt werden.

Für Projekte, die in Eigenregie der Jugendlichen durchgeführt werden, gibt es den Fördertopf „Mein Ding!“ Wir gestalten unsere Zukunft selbst. Auch hier können jederzeit Projekte eingereicht werden.


Ausführliche Informationen sowie die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Stuttgart unter http://www.stuttgart.de/projektmittelfonds eingestellt.


Im Folgenden sind die Themenschwerpunkte dargestellt, zu denen Projekte in 2015 beantragt werden können.


THEMENSCHWERPUNKTE 2015

A. Produktiver Umgang mit Differenz und Vielfalt

Zu einem produktiven Umgang mit Differenz und Vielfalt gehört es, jungen Menschen positive Erfahrungen im Umgang mit dem anderen Geschlecht, mit verschiedensten Kulturen, mit Menschen anderer sozialer Herkunft und finanzieller Ausgangslage zu ermöglichen. Dazu gehört ebenfalls die Begegnung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung.

Die hier eingereichten Projekte sollen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich im Miteinander kennen zu lernen, Unterschiedlichkeit zu respektieren und in der Vielfalt eine wertvolle Basis für die eigene Selbstverwirklichung zu erkennen.

Mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen hinsichtlich steigender Flüchtlingszahlen werden in diesem Jahr besonders Projekte unterstützt, welche junge Flüchtlinge bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation unterstützen und ihnen Möglichkeit zur Teilhabe eröffnen. Gefördert werden ebenfalls Projekte mit dem Ziel der Sensibilisierung Stuttgarter für die Belange von Flüchtlingen.

Darüber hinaus werden insbesondere Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen Gelegenheit geben, sich konstruktiv mit anderen Gesellschaftsmodellen, Religionen sowie kritisch mit deren extremistischen Ausprägungen auseinanderzusetzen und Wege zu einer toleranten Kultur des Miteinanders ebnen.


B. Förderung von Partizipation

Partizipation ist das Recht auf freie, gleichberechtigte und öffentliche Teilhabe an gesellschaftlichen Diskussions- und Entscheidungsprozessen, die ein Subjekt betreffen. Dies gilt auch bzw. erst recht für die Mitwirkung und Mitbestimmung von jungen Menschen in ihren Lebensräumen.

Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche möglichst früh lernen, sich für die eigenen Interessen stark zu machen und Verantwortung zu übernehmen. Dies vergrößert ihre Chancen und ihren Willen, sich langfristig an der demokratischen Gestaltung der Gesellschaft zu beteiligen.


Gefördert werden daher Projekte, welche jungen Menschen positive Beteiligungserfahrungen ermöglichen und Selbstwirksamkeit erlebbar machen. Dabei ist vor allem der sozialräumliche Aspekt zu berücksichtigen – die Arbeit im Sozialraum, innerhalb lokaler Netzwerke, in der Schule, im Jugendhaus oder im Verein.

Insbesondere gefördert werden Partizipationsprojekte für junge Menschen mit erschwerten Möglichkeiten zur Teilhabe, beispielsweise Kinder und Jugendliche mit Behinderung.


C. Gesundheitsförderung

Zu diesem Themenschwerpunkt können Projekte eingereicht werden, die sich auf die Herstellung und Erhaltung von Gesundheit konzentrieren und junge Menschen zur Selbstbestimmung über ihren Körper und zur Stärkung ihrer Gesundheit befähigen. Dazu zählen Projekte zu gesunder Ernährung, Angebote, welche Freude an Sport und Bewegung fördern, oder auch Projekte, die jungen Menschen helfen, ungesunde Alltagsgewohnheiten aufzubrechen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf Projektideen, welche die Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe verstehen und ein umfassendes gesundheitsförderndes Gesamtkonzept der Einrichtung/Organisation erarbeiten.


D. Förderung von Medienkompetenz

Der Zugang und die Fähigkeit zur Nutzung der neuen Medien sind entscheidend für die sozialen und gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Diese erfordert jedoch für eine gesunde Mediennutzung die kritisch-reflexive Auseinandersetzung mit den vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten und ein Bewusstsein für die Risiken medialer Aktivitäten. Somit steht der Umgang mit Medien auch immer im Spannungsfeld von Chance und Risiko.

Mit diesem Schwerpunkt werden deshalb Projekte unterstützt, die dieses Spannungsverhältnis ausloten, sowie neue Möglichkeiten des Umgangs mit Medien erschließen.


E. Unterstützung Jugendlicher beim Übergang von der Schule zum Beruf

Der Übergang von der Schule zum Beruf ist für junge Menschen ein bedeutsamer Abschnitt ihrer Biografie. Dessen Gelingen ermöglicht ihnen einen guten Eintritt in das Erwerbsleben, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Aussicht auf eine gesicherte Zukunft. Trotz zunehmend offener Ausbildungsplätze und einem Netzwerk von Unterstützungssystemen gelingt jedoch nicht allen Jugendlichen dieser Übergang.



Gefördert werden daher Konzepte, welche Lücken in diesem Bereich schließen können und Jugendliche erreichen, die in bisherigen Systemen „verloren gingen“. Gesucht werden Projekte, welche mit Möglichkeiten für unkonventionelle Berufseinstiege experimentieren und neue Zugänge in Ausbildungsangebote schaffen.

Besonderes Augenmerk liegt in diesem Schwerpunkt zudem auf Projekten, welche die Mitbestimmung und Teilhabe junger Menschen bei der Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf mitdenken.


F. Umwelt und nachhaltige Entwicklung

Umwelt, Naturschutz und nachhaltige Entwicklung sind Themen, die im Alltagshandeln junger urbaner Menschen eine nur untergeordnete Rolle spielen. Der Projektmittelfonds unterstützt daher Projekte, die Kindern und Jugendlichen Naturerfahrungen ermöglichen, Natur erlebbar machen und damit niedrigschwellig und sensibel ein neues Bewusstsein für ökologische Themen und nachhaltige Entwicklung vermitteln. Aber auch Projekte, welche die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen unseres Konsumverhaltens thematisieren oder Möglichkeiten für eine ressourcenorientierte Lebensführung aufzeigen, sind möglich. Zudem sollen mit diesem Schwerpunkt Träger angeregt werden, sich mit dem Thema Umweltbildung auseinanderzusetzen und neue Konzepte in dem Bereich auszuprobieren.


G: Sprachkompetenzförderung für Jugendliche

Sprachkompetenz ist eine Schlüsselkompetenz für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen.

Im Sinne der Chancengleichheit ist es daher von zentraler Bedeutung, junge Menschen, denen der Zugang zu sprachlicher Bildung erschwert ist, zu fördern. Darüber hinaus verändern sich bei vielen jungen Menschen aufgrund der zunehmenden Nutzung neuer Medien deren Kommunikationsweisen und Sprachformen.

Der Projektmittelfonds unterstützt daher in diesem Jahr erstmalig Projekte, die innovative Zugänge zur Sprachkompetenzförderung für Jugendliche finden.


Dies können beispielsweise Projekte für junge Menschen mit Migrationshintergrund sein, welche die Zweisprachigkeit als Chance begreifen und Mehrsprachigkeit fördern. Vorstellbar sind auch Projekte, die neue, mediengestützte Zugänge zur Sprachbildung finden, oder Projekte, welche Alternativen zur medialen Kommunikation aufzeigen, sprachliches Handeln in den Vordergrund stellen oder die Sprache ganzheitlich, auch die Körpersprache einbeziehend, begreifen. Aber auch Projekte, welche Jugendliche unterstützen, den Prozess des Spracherwerbs selbst zu gestalten und zu steuern können eingereicht werden. Des Weiteren können Projekte im Bereich der schulischen Sprachbildung gefördert werden, wenn der außerschulische Lebensraum als Bildungsort mit eingebunden wird (z.B. durch die Teilnahme der Eltern).


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