Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1027/2017
Stuttgart,
10/27/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Haushalt 2018/2019
Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden in Sozialpensionen


Beantwortung / Stellungnahme

Ausgangssituation

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit gesetzlich verpflichtet (§ 1 PolG BW). Stuttgarter Familien, die nach einer Zwangsräumung obdachlos geworden sind, können in der Regel in eine Fürsorgeunterkunft ziehen. Für Familien, die auf anderem Wege akut obdachlos geworden sind (z. B. nach einer Trennung), werden Zimmer in Sozialpensionen angemietet.

In 29 Sozialpensionen sind derzeit 439 Haushalte mit 777 Personen ordnungsrechtlich untergebracht. In 18 dieser Sozialpensionen wohnen Familien; aktuell beläuft sich deren Zahl auf 129 Haushalte mit 449 Personen, davon 239 minderjährige Kinder. Die Zahl der betroffenen Familien ist in den Jahren zwischen 2013 bis 2016 um 128 % gestiegen.

Problemstellung

Aufgrund des Engpasses in der Wohnraumversorgung von Menschen mit geringem Einkommen in der Landeshauptstadt Stuttgart verbleiben diese Familien zunehmend länger in dieser Unterkunftsform, die eigentlich nur für eine kurzzeitige Überbrückung der akuten Obdachlosigkeit konzipiert wurde. 2016 haben 46 % (2013: 16 %) der Familien über
6 Monate lang in Sozialpensionen gewohnt; 20 % (2013: 5 %) verblieben sogar über ein Jahr in einer Sozialpension.

Die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts der Landeshauptstadt Stuttgart versorgt Familien nur dann mit einer Unterkunft in einer Sozialpension, wenn die Fallverantwortung des zuständigen Beratungszentrums des Jugendamtes gesichert ist.


Für die Familien in Sozialpensionen gibt es jedoch zusätzlich zu der Begleitung durch das Jugendamt keine spezifische Unterstützung im Hinblick auf die existentielle Notlage, die mit der Wohnungslosigkeit und den damit verbundenen Problemen einhergeht. Ein Teil dieser Erwachsenen wäre ohne Kinder in Wohnangeboten der Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (§ 67 SGB XII), zu denen jedoch nur Alleinstehende oder Paare ohne Kinder Zugang haben.


Lösungsansätze zur Unterstützung von Kindern und Familien in Pensionen

Die Sozialverwaltung empfiehlt die Einführung eines Fallmanagements als Steuerungsinstrument und qualitätssichernde Arbeitsmethode. Es ist notwendig, dass die Stellen, die im Sozialamt angesiedelt werden, die „Fäden in der Hand halten“ und alle Möglichkeiten ausschöpfen können, um die Verweildauer in Sozialpensionen zu verkürzen.

Die Fallmanager/-innen sollen in enger Abstimmung mit den Beratungszentren des Jugendamtes bei den Schwierigkeiten Unterstützung leisten, die mit der Wohnungslosigkeit und den Lebensverhältnissen in der Sozialpension einhergehen.
Für die zusätzliche alltagsnahe Unterstützung der Kinder sollen Bürgerschaftlich Engagierte gewonnen, geschult und eingesetzt werden, die die Familien in ihrer Lebenswelt begleiten und darin unterstützen, bestehende Fördermaßnahmen und Angebote im Quartier in Anspruch zu nehmen.

Ziele Aufgaben des Fallmanagements


Aufgaben des Bürgerschaftlichen Engagements

Zur Alltagsunterstützung, Förderung der Freizeitgestaltung, Hausaufgaben- und Lernbegleitung sowie zur Erschließung von Angeboten im Quartier sollen mindestens 25 Ehrenamtliche gewonnen werden, die mit Angeboten und Patenschaften die Kinder und Familien begleiten.

Die Gewinnung, Einführung, Qualifizierung und die Auswahl der passenden Ehrenamtlichen für die jeweilige Aufgabe bzw. Familie vollzieht sich auf der Grundlage bestehender Standards durch eine hauptamtliche Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements.

In Zusammenarbeit von Hauptamtlichen (Fallmanagement, Koordination Bürgerschaftliches Engagement und der Beratungszentren des Jugendamtes) und Ehrenamtlichen werden folgende Aufgaben umgesetzt: Personelle Ressourcen und organisatorische Ansiedlung

In der Zentralen Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe in der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde im Sozialamt werden für die Entwicklung pädagogischer Hilfestellungen und Unterstützung für Familien in Sozialpensionen und den Aufbau der Ehrenamtsarbeit mit Kindern in Sozialpensionen 2 Stellen geschaffen.

2 Stellen EG 10 TVÖD 134.800 EUR




Sachmittel für pädagogische Angebote und Ehrenamtsbegleitung

Zur Umsetzung der pädagogischen Angebote und der Ehrenamtsbegleitung werden folgende Mittel benötigt:

Freizeitangebote,

Kreativ- und Spielangebote

Materialien, Honorare z. B. für professionelle Anbieter von

Kreativ- und Gestaltungsangeboten, Aufwandsentschädigungen

3.600 EUR

(18 Sozialpensionen x
200 EUR)

(Gemeinschafts-) Ausflüge und VeranstaltungenFahrtkosten, Eintrittsgelder,

Honorare

12.900 EUR

(129 Haushalte x
100 EUR)

Lern- und Hausaufgabenbetreuung, VorleseangeboteMaterialien, Honorare, Literatur
12.000 EUR

(240 Kinder x
50 EUR)

Bereitstellung von Begegnungs-, Freizeit- und Lernräumen, WohnraumgestaltungRaummiete, Ausstattungsgegenstände (z. B. Schreibtische für Kinder), Gestaltungsmaterialien
16.770 EUR

(129 Haushalte x
130 EUR)

Gewinnung, Einarbeitung, Qualifizierung, Begleitung

und Anerkennung der Bürgerschaftlich Engagierten

Materialien, Referenten, Fahrtkosten, Honorare Referenten, Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz, Kosten für Anerkennung der Engagierten
4.730 EUR
(25 Engagierte x
189,20 EUR)
Summe
50.000 EUR

Grundsätzlich können Familien und Kinder Leistungen aus den Bereichen des Bildungs- und Teilhabepakets, der Familiencard und der Bonuscard + Kultur nutzen. Die oben aufgeführten Sachmittel werden für Bedarfe eingesetzt, die davon nicht abgedeckt sind bzw. die darüber hinausgehen.





Vorliegende Anträge/Anfragen

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437/2017, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
524/2017, SPD





Werner Wölfle
Bürgermeister




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